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hans4073

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Alle Inhalte von hans4073

  1. 70% durch den Kürnbergwald, 20% runter zum Parkplatz, 10% am Asphalt nach Hause? viel Spaß Nachbar ...
  2. Frag am besten beim Neumüller Wolfgang nach, die haben den Mont Blanc bereits per Bike umrundet. http://www.bike-gruppe.at
  3. Ein Steirer und ein Kärntner sitzen im Flieger nach Afrika nebeneinander. "Sog,fliagst a noch Afrika?" fragt der Kärntner. "Wie bitte? Sie müssen ein bisschen lauter sprechen, ich hör so schlecht!" "Ob Sie a noch Afrika flieagn?" Der Steirer nickt. Nach 1/2 Stunde meldet sich der Kapitän: "Wir haben jetzt eine Flughöhe von 10.700 Metern erreicht." Der Steirer: "Wos hot a g´sogt?" Der Kärntner: "Mir fliagn saumäßig hoch." Wieder 1/2 Stunde später wieder der Kapitän: "Wir haben jetzt eine Außentemperatur von - 59°." Der Steirer: "Wos hot a g´sogt?" Der Kärntner: "Draußn is saumäßig kolt." Im Landeanflug meldet der Kapitän: "Nun noch ein paar Informationen zur Bevölkerung: 50% haben AIDS und 50% haben Bronchitis." Der Steirer: "Wos hot a g´sogt?" Der Kärntner: "De wos huastn konnst schnacksln!"
  4. Genau DAS bringt es auf den Punkt! Du kannst die Leute bei Ebay auf alles mögliche hinweisen, reagieren tun die nur, wenn´s um deren eigene Kohle geht! Um dieser Kohle wegen schützen die natürlich auch die zahlreichen "pseudo-privaten" Anbieter mit hunderten oder gar tausenden Bewertungen. Die Krux daran ist, beim "privaten" Anbieter wird i.d.R. die Gewährleistung und das Rücktrittsrecht ausgeschlossen!
  5. Klar kann man! Sehe das aber so, dass sich superschlaue die höhere Einstellgebühr ersparen wollen. Bei einem Einstellen mit Mindestpreis hab ich jedoch den Vorteil, dass keine Verkaufsprovision anfällt, wenn der Mindestpreis nicht erreicht wird. Bei einer "Scheinbieterei" gilt das Teil als verkauft - und du zahlst natürlich Provision. Die Burschen bei Ebay sind schon ausgeschlafen, da kannst einen lassen drauf ... die kassieren auf alle Fälle mit.
  6. Klar, findest in einer PN
  7. Wird dir zwar nicht passen, weil es Deiner reißerischen Threaderöffnung den Wind aus den Segeln nimmt, doch hier die gewünschte Antwort: Die Haftung des Landes Kärnten für sämtliche Verbindlichkeiten der Hypo Alpe-Adria-Bank International AG und der Hypo Alpe-Adria-Bank AG (Österreich) ist als Ausfallsbürgschaft gemäß § 1356 ABGB ausgestaltet. Aufgrund der Beurteilung der Europäischen Kommission wurde die ursprünglich zeitlich und betraglich unbegrenzte Haftung des Landes als staatliche Beihilfe iSv Art. 88 EGV beurteilt, was eine Anpassung des Kärntner Landesholding-Gesetzes (K-LHG) erforderlich machte. Nunmehr haftet das Land Kärnten für Verbindlichkeiten der beiden inländischen Emittenten, die vor dem 3. April 2003 eingegangen wurden, weiterhin ohne Einschränkung im Rahmen der Ausfallsbürgschaft gemäß § 1356 ABGB. Für ab 3. April 2003 bis 1. April 2007 entstandene Verbindlichkeiten der Hypo Alpe-Adria-Bank International AG und der Hypo Alpe-Adria-Bank AG (Österreich) haftet das Land Kärnten insoweit als Ausfallsbürge, als die Laufzeit der Verbindlichkeit nicht über den 30. September 2017 hinausgeht. Für nach dem 1. April 2007 entstehende Verbindlichkeiten übernimmt das Land keine Haftung mehr. Heißt im Klartext: erst wenn Bayern LB und GraWe nimmer zahlen können, ist das Land Kärnten dran! Auf die Gefahr hin, dass ich mich wiederhole: für diese Haftung erhielt das Land Kärnten bereits 51 Mille Provision!
  8. Als absolut seriöse Qualitätszeitung bringt der Standard natürlich stets die volle Wahrheit. Weshalb der Schreiberin Renate Graber entging, dass das Land Kärnten ausschließlich für bestimmte, vor dem 1. April 2007 begebene Verbindlichkeiten haftet, entzieht sich meiner Kenntnis. Vielleicht weiß sie einfach nur Halbwahrheiten, vielleicht weiß sie nichtmal, dass das Land Kärnten bisher bereits 51 Mio. Euro als Provisionen für diese Haftungen erhalten hat? Den ohnehin bereits tendenziösen Artikel aus dem Standard dann noch nur teilweise zu zitieren (z.B. verschweigen, dass dem Land Ktn. nur 12,4 % der Hypo gehören und er vorwiegend die Bayern LB es ist, die Kohle zuschießen muss), ist halt die übliche Stimmungmache gegen "rechts".
  9. Es geht hier wohl um die rechtliche Frage, wer wofür die Verantwortung bzw. das Risiko trägt. Und in rechtlichen Fragen gibt es stets ganz klare Vorgaben! Da dann quasi zu schreiben (dazu auch Posting von Philipp um 10:24), Aufgabe genügt, Nachweis nicht erforderlich - und dies dann zu untermauern, indem man meint "...man gehe von etwas aus...", sehe ich halt als "ganz gscheit"
  10. [quote name=';2031674]Bei Übergabe an die Post geht man davon aus' date=' dass der Käufer damit einverstanden ist.[/quote'] Na du bist wohl a ganz a gscheiter?!
  11. 1.) hier liegst absolut daneben, sogar Nordic-Walking ist sportlich. Ein hoher Prozentsatz dieser Leute würde sich ohne "Steckerl" überhaupt nicht bewegen! 2.) haben die Anwender selbst zu entscheiden, wo sie E-Bikes "sinnvoll" einsetzen möchten! 3.) da magst recht haben mit deiner Annahme. Die Badeschlapfenfrage musst wohl für dich selbst beantworten 4.) auch das wird sich zeigen...
  12. wäre ebenfalls dankbar für die Bezugsadresse...
  13. Man muss schon einen massiven Mitteilungstrieb haben, um in einem seit sechs Monaten "schlafenden" Thread derartige Selbstdarstellung zu posten...
  14. hatte mal einen vergleichbaren Fall. Gab den Fall meiner Rechtschutzversicherung - und die bezahlte meinen "Schaden" von damals ca. 300 Euronen. War für die wohl günstiger, mir die drei hunderter aus dem Topf "sonstiges Risiko" rüberzulassen, als einen Prozess in Deutschland zu finanzieren.
  15. na ob euch da nicht ein troll auf der schaufel hat....
  16. ganz deiner Meinung; hatten wir ja gerade heute Früh! Fünf Thread mit dem gleichen Inhalt; auch ein Fall von "zum Stänkern registriert"
  17. Habe meine persönliche Saison heute eröffnet: vom Parkplatz Standseilbahn Wurzeralm über die Gameringalm zum Gscheidriedel; danach rüber zur Wurzeralm und über die Piste zurück zum Parkplatz. Im Tal 10 cm (aber mit den alten Schi bis runter gefahren), am Berg geschätzte 70 - 80 cm. Schen wors
  18. klar KÖNNTE er das theoretisch; sogar praktisch. du darfst es ihm nur nicht öffentlich unterstellen, dies getan zu haben, denn sonst reißt er dir den arsch mit einer verleumdungsanzeige auf ... und damit befänden wir uns mitten im strafrecht!
  19. SIE schreibt biken und meint downhillen ... und ER versteht des a echta frauenversteher
  20. die schönsten Masken in Wien findest bei http://www.tiberius.at
  21. ob er das nicht bereits seit längerem wurde?
  22. a so a bledsinn! selbstverständlich sind die aufgelaufenen zinsen auszuzahlen; und werden diese natürlich auch ausbezahlt! wer hat dir denn diesen schwachsinn eingeredet?
  23. selbstgespräche?
  24. unbegabter hobbyjurist? verhinderter höchstrichter? oder einfach nur wichtigmacher?
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