Ich als staatlich leidgeprüfter Schöffe,kann dieser Urteilsverkündung von Hr. RAT "schubi848"
in aller INBRUNST und aus dem innersten meiner durstigen Leber nur bejahen.
Werde auch mit voller Härte die mir der Staat Österreich zuspricht,dieses Urteil
ohne Aufschub und ohne Aussicht auf Bewährung vollstrecken!!!!!!!
Dem Verurteilten wird zugesprochen,den Ort dieser Vollsteckung selbst zu wählen.