Aufgrund der Gesetzgebung ist das allgemeine, gleiche, freie, unmittelbare, geheime und persönliche Wahlrecht ein Recht jedes volljährigen Staatsbürgers.
Heute wurde mir dieses Recht teilweise (meiner Meinung nach) verweigert. Die Reihenfolge der Wähler wird im Wahllokal mitnotiert...
z.b.
17 (Nr. im Wahlberechtigtenverzeichnis) - Max Mustermann - 157 (Nr. in der Reihenfolge der erschienenen Wähler).
Und jeder Wähler, der erscheint, wird so in einer Tabelle festgelegt. Der Stimmzettel und das dazugehörige Kuvert kommt vom einem geordneten Stapel. Und der Wunsch einen anderen Stimmzettel zu erhalten wurde mir heute verwehrt.
Wer garantiert mir jetzt, dass auf dem Kuvert keine Markierung (Wahllokal & 157) angebracht ist, mit dem dann rück-geschlossen werden kann, dass es sich um die Stimme von Max Mustermann handelt? Technisch gesehen wäre so eine Markierung kein Problem, auch so, dass sie für den Wähler absolut nicht ersichtlich ist (z.B. chemisch reaktive oder nur unter UV Licht sichtbare Schrift).
Auch wenn die Wahrscheinlichkeit für so einen Missbrauch gering ist, ist das meiner Einschätzung nach trotzdem eine Einschränkung des geheimen Wahlrechts.
€: nennt mich ruhig paranoid.