Zum Inhalt springen

bernd71

Members
  • Gesamte Inhalte

    427
  • Benutzer seit

  • Tagessiege

    1

Alle Inhalte von bernd71

  1. Mein Hobby is RR fahren, oder besser gesagt ausdauersport und ich bin Jäger und seit einiger Zeit auch Aufsichtsorgan. Ich weiß das ich hier für einige das Feindbild schlechthin bin, aber ich glaube beide Seiten ganz gut zu kennen. Und wenn einige hier vorm schreiben das Hirn einschalten würden, würden sie wissen das nicht alle Jäger im Suff mitn SUV in der Nacht im Wald herumballern. Nochmals zum Thema, wenn das Wild im Wald oft beunruhigt wird sucht es sich andere Einstände, wie zB umliegende Felder, wo dann Wildschaden veruracht wird oder das Wild bei der Ernte oder Feldbearbeitung zu Schaden kommt. Aber Ihr seid ja gut informiert und kennt die Zahlen die belegen dass z.B das Rehwild in Feldrevieren stark zunimmt und in Waldrevieren rückläufig ist.
  2. Ich würde sagen dass du nichteinmal 10% des Wildes vor Augen bekommst das dich schon lange vorher wahrgenommen hat und geflüchtet ist. Der Lichtschein einer Lampe ist für das Wild nicht besonders abschreckend, eher die Dunkelheit ausserhalb des Lichtkegels, das ist auch der Grund warum fast alle Wildunfälle in der Nacht passieren. Was ist eigentlich so super daran in der Nacht im Wald zu biken? Gelegentlich hab ich auch schon im Finsteren trainiert, aber nicht im Wald sondern am DRW GA training.
  3. Ich bin mir ganz sicher dass es bei ständiger Beunruhigung, vor allem bei Nacht wo das Wild am aktivsten ist, sehr wohl Beeinträchtigungen für das Wild gibt. Nur weil du das nicht unmittelbar wahrnimmst heisst es noch lange nicht dass es nicht so ist.
  4. Bei allem Verständnis fürn Sport, aber biken in der Nacht im Wald find ich hirnlos. Wer das macht braucht sich dann nicht wundern dass dann bei Tag auch stärker kontrolliert wird.
  5. Eigentlich ist es ja egal wem der Wald gehört, weil in AT ist es Grundsätzlich verboten, Wald und Forststrassen zu befahren. Der Grundbesitzer kann das Befahren zwar erlauben, aber das stell ich mir in der Praxis schwierig vor weil man ja bei einer Biketour die Grundstücke mehrerer Grundbesitzer befährt.
  6. ich würde es so interpretieren, alle nicht öffentlichen Wege und Strassen die durch einen Wald führen sind Forststrassen, wo diese Verbote gelten. (Wald ist wenn eine Fläche von mehr als 1000qm mit Bäumen bepflanzt ist) zum Thema Amtsmissbrauch hab ich noch etwas von Dr. Arbesser gefunden, nämlich: "Der Amtsmissbrauch kann daher auch durch eine Unterlassung begangen werden, z.B die pflichtwidrige Unterlassung oder Weiterleitung einer Anzeige" ich denke Gesetz und Praxis schaut dann eh ganz anders aus. Wenn man ned gerade in einer Zeit unterwegs ist wo die Dämmerung eintritt oder sonst den Jagdbetrieb stört wird wahrscheinlich keiner einen MTB anhalten.
  7. Die Gesetze gibts im Netz oder kannst dir auch mit Erklärungen und Urteilen in Buchform kaufen. ...vieleicht gibts eines für Bauern im Dialekt :-) Verbotschild muss nicht angebracht sein weil nach dem Forstgesetz es sowieso verboten ist im Wald zu fahren (Ausnahme auf beschilderten Strecken) Wildschutzgebiet (=Betretungsverbot) muss von der Behörde genehmigt werden und auch Gekennzeichnet sein als solches.
  8. ich lerne das was die Herrn Arbesser und Brinek verfasst haben und da steht das eben so, vielleicht ist es ja falsch. ob es jetzt Amtsmissbrauch oder Amtspflichtsverletzung ist ja auch nebensächlich, fakt ist dass es nicht im eigenen Ermessen liegt ob man eingreift oder wegsieht.
  9. ja ist aber so, wenn man Jemanden bei einem Vergehen gegen das Jagdgesetz (Jagdaufseher) oder gegen das Forstgesetz (Forstaufseher) betritt so ist man verpflichtet einzuschreiten, wegsehen wäre amtsmissbrauch. Es liegt aber im Ermessen des Aufsehers das man z.B beim ersten Antreffen nur abmahnt. nur zur Info, die Aufsichtsorgane werden vom Gesetz her ähnlich geschützt wie Beamte, haben aber eben auch Verpflichtungen wie Beamte.
  10. Das ist meistens von Revier zu Revier unterschiedlich, in manchen wird es geduldet in manchen nicht. Die Gesetzeslage ist aber so, dass der Jagdaufseher oder Forstaufsicht verpflichtet ist bei vergehen gegen das Jagd. bzw Forstgesetz vorzugehen. Wenn man das nicht tut ist es eigentlich Amtsmissbrauch. ... so Geschichten mit Mountainbikern sind übrigens beliebte Prüfungsfragen :-)
  11. keine Angst, der Jagdaufseher darf zwar in einem bestimmten Fall gebrauch von der Waffe machen, aber das steht nicht im Zusammenhang mit Radfahren auf Forstwegen oder abseits von öffentlichen Wegen :-) ...ich lerne gerade für die Aufseherprüfung deshalb weiß ich zumindest ansatzweise was im JG steht.
  12. Forstaufsicht und Jagdaufsicht darf Festnehmen, wenn eine Verletzung Jagd.- bzw Forstrechtlicher Vorschriften zugrundeliegt, die Person auf frischer Tat betreten wird und sich nicht Ausweisen kann, Fluchtgefahr besteht oder die Tat fortgesetzt.
  13. ... also im Forstgesetz steht.... Forstschutzorgane haben die Berechtigung Personen aus dem Wald auszuweisen oder festzunehmen. denke das ist eindeutig.
  14. Der Grundbesitzer hat auch nicht mehr Möglichkeiten wie jede andere Privatperson auch, er kann wenn er dich kennt anzeigen. Anhalterecht hat nur das Forstaufsichtsorgan, wenn du gegen ein Forstgesetz verstößt, oder das Jagdaufsichtsorgan wenn du gegen ein Jagdgesetz verstößt. (z.B Fahren im Wildschutzgebiet, beunruhigen von Wild usw.)
  15. Danke für die vielen Infos. Trainings-LRS war vielleicht nicht der richtige Ausdruck, der LRS den ich suche sollte schon leicht und aerodynamisch sein, aber nicht so reperaturanfällig wie meine Vuelta z.B. Ich hab mir die bisher genannten angesehen und werde mit wahrscheinlich die Citec 3000 S Aero zulegen. ... und wenn ich meine Vuelta verkaufen kann, dann nehme ich vielleicht die 6000er. lg Bernd
  16. Nachdem meine Ksyrium SL am Hinterrad schon ziemlich durchgebremst sind bin ich auf der Suche nach einem neuen LRS, der eine gute Haltbarkeit aufweist, halbwegs Aerodynamisch ist, und für Drahtreifen geeignet ist. Das Budget ist max. 800€ Easton EA 90 Aero würden mir gefallen, gibts da schon Erfahrungen?
  17. jo eh :-)
  18. Memmenhaft find ich die Typen die eine Dopingvergangenheit haben und sich dann bei Hobbyrennen und Marathons hinstellen. Für so einen Sieg würd ich mich genieren!
  19. dort fahren wo's erlaubt ist
  20. Das mit den Berufsjägern ist richtig, nur kann man auch ein Ansuchen stellen dass das Revier auch von "Freizeitjägern" gut beaufsichtigt wird, und es wird eine Ausnahmebescheid erwirkt. Was stört Euch an "Freizeitjägern" bzw "Freizeitjagdaufseher", die sind normalerweise immer die Harmloseren in Bezug auf Biker. Ich glaub schon dass ein Jagdaufseher einen Biker anhalten darf, abseits von öffentlichen Wegen und z.B in der Nähe von Fütterungen 100%ig, auf Forstwegen mit Fahrverbot bin ich nicht zu 100% sicher, werd ich aber nachfragen...
  21. Ich glaube für Berufsjäger gibt es eine Lehre (3jahre) und für Förster ist eine Ausbildung mit Maturaabschluss. Bevor man hier lange weiterspekuliert wer was darf ist es einfacher im Gesetz nachzulesen. Das Wiener Jagdgesetz ist online... das Nö ist sehr ähnlich... http://www.wien.gv.at/recht/landesrecht-wien/rechtsvorschriften/html/l9200000.htm
  22. Jagdaufseher ist ein "Freizeitjäger" der glaube ich min 5 jahre eine Jagdkarte hat, die Jagdaufseherprüfung ablegt und von der Bezirksbehörde vereidigt wird. Jeder Jagdaufseher hat gleiche Rechte und Pflichten, da gibt es keinen Unterschied. Förster und Berufsjäger haben die Prüfung automatisch mit dem Abschluss der Schule.
  23. ehrenamtliche Jagdaufseher kenne ich nicht. Grundsätzlich ist es so das jedes Jagdrevier mindestens einen Jagdaufseher braucht, es können aber auch Mehrere sein. Profis = Förster od. Berufsjäger gibt es hauptsächlich in Revieren wo Abschüsse verkauft werden (an "Freizeitjäger"). Förster haben zwar normalerweise viel jagdliche Erfahrung, trotzdem heißt das nicht dass die weidgerechter handeln, da bei einem Revier mit Förster in erster Linie die Kassa stimmen muß. im Großteil der österreichischen Jagdreviere würde sich ein Burufsjäger nicht finanzieren lassen.
  24. Als Biker würd ich mich auch nicht bezeichnen, aber ich denke mit dem RR komme ich auf eine hier im Forum durchschnittliche km Leistung … und schlussendlich ist dieses Forum ja auch für RR-Fahrer da. Und da ich auch mittlerweile 16 Jahre aktiver Jäger bin lese ich auch in „Jagdthreads“ mit und schreib meine Weisheiten wenn hier aus meiner Sicht Halb.- oder Unwahrheiten verbreitet werden. Statistiken würd ich mit Vorsicht genießen, die Praxis schaut so aus dass man mindestens 30% der „Jäger“ oder besser gesagt Personen mit Jagdkarte nie im Wald antreffen wird weil sie max. bei einer Gesellschaftsjagd teilnehmen und sonst nix. z.b unser Revier … 9 Jäger … davon 5 die wirklich aktiv sind davon 3 beeidete Jagdaufseher
×
×
  • Neu erstellen...