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den Muckenkogel meiden


Herbstl78
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@nodoc:

 

Herzlichen Dank für die kompetente Auskunft!

 

Was ich noch net ganz verstanden habe, ist Punkt 1:

Sind das also zwei mögliche Varianten?

a) Der Kläger klagt den selbst festgelegten Streitwert beim Angeklagten vor Gericht ein. Wird dem stattgegeben, muß der Beklagte den Streitwert plus Nebenkosten zahlen.

b) Der Beklagte verpflichtet sich, die Forderung des Klägers einzuhalten (zu "unterlassen"). Hält er sich nicht daran, tritt automatisch a) in Kraft.

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@Pacman:

 

Variante 2 kommt - wenn so etwas von der Gegenseite vorweg gemacht wird, was nicht verpflichtend ist - zuerst. Wenn man sich über diese Unterlassungserklärung einigt und sie unterfertigt, dann wars das fürs erste. Sollte man dann allerdings beim Radln erwischt werden, dann wird die in der Unterlassungserklärung VEREINBARTE Strafe fällig!

 

Einigt man sich nicht, oder reagiert nicht auf die Aufforderung, die Unterlassungserklärung abzugeben, dann kann/wird der Gegner das Gericht bemühen. Das könnte er übrigens auch gleich machen.

 

Und in einem solchen Verfahren, wos nicht um Geldforderungen geht, muss auch der Kläger sein "Interesse" bewerten. Auf den Klagen steht dann aber irgendwo "wegen: Unterlassung (€ 15.000,--)" und da glauben halt viele es ginge um eine Zahlung/Strafe etc. von 15.000,--. Es geht also nicht um das Einklagen von € 15.000,--, sondern um das Einklagen, dass sich der Beklagte in Zukunft daran hält, dort nicht zu radln. Gibt es so ein Urteil und der Beklagte hält sich nicht daran, dann beantragt der frühere - erfolgreiche - Kläger eine Zwangsmassnahme gegen den unterlegenen Beklagten, also z.B. die Festsetzung eines Strafbetrages.

 

lG

 

MG

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@Pacman:

 

Variante 2 kommt - wenn so etwas von der Gegenseite vorweg gemacht wird, was nicht verpflichtend ist - zuerst. Wenn man sich über diese Unterlassungserklärung einigt und sie unterfertigt, dann wars das fürs erste. Sollte man dann allerdings beim Radln erwischt werden, dann wird die in der Unterlassungserklärung VEREINBARTE Strafe fällig!

 

Einigt man sich nicht, oder reagiert nicht auf die Aufforderung, die Unterlassungserklärung abzugeben, dann kann/wird der Gegner das Gericht bemühen. Das könnte er übrigens auch gleich machen.

 

Und in einem solchen Verfahren, wos nicht um Geldforderungen geht, muss auch der Kläger sein "Interesse" bewerten. Auf den Klagen steht dann aber irgendwo "wegen: Unterlassung (€ 15.000,--)" und da glauben halt viele es ginge um eine Zahlung/Strafe etc. von 15.000,--. Es geht also nicht um das Einklagen von € 15.000,--, sondern um das Einklagen, dass sich der Beklagte in Zukunft daran hält, dort nicht zu radln. Gibt es so ein Urteil und der Beklagte hält sich nicht daran, dann beantragt der frühere - erfolgreiche - Kläger eine Zwangsmassnahme gegen den unterlegenen Beklagten, also z.B. die Festsetzung eines Strafbetrages.

 

lG

 

MG

 

OK, jetzt ist alles klar.

 

Zu Deiner persönlichen Meinung in post #23:

:klatsch:

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Richtig, ich hab gestern schon an gemeinde@lilienfeld.at ein Mail geschrieben, dass ich den Muckenkogel und Lilienfeld in Zukunft meiden werde und auch keine Vereinsausfahrt unseres Radlclubs auf den Muckenkogel mach - das war nämlich sogar für heuer geplant. Antwort hab ich noch keine ...

 

von anderen regionen (neumarkt/murau) weiß ich leider , dass den gemeinden leider oft die händen gebunden sind. weil immer wieder grundstücksbesitzer die zustimmung verweigern . tw. ist es ihnen sogar egal, sie wollen halt nur nicht das es offiziell ist. solange es keine klare regelung seitens des gesetzgebers gibt sind alle andere lösungen brotkrummen an einen hungerleidenden bzw. alibilösungen

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Kiental ist klar... der tobt sich dort schon seit Jahren aus... einfach aus dem Weg gehen, da ist jede Sekunde Diskussion verlorene Zeit...

 

kiental ist aber ein super beispiel an der "verlogenheit" des ganzen systems. von besagtem revierleiter brenner niedergeputzt mit dem hinweis, dass ich mich in einem "biosphärenpark" ( geile new age definition für wald) befinde, entgeht dem aufmerksamen revierleiter leider , das ca. 300 m luftlinie von unserem damaligen standpunkt mittlerweile dank zementwerk ein ganzer berg(oder mehr) fehlt . das lehrt mich leider , das sinnvolle diskussionen mit solchen leuten komplett sinnlos sind

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So, und einfach ein Hobby suchen, dass sich auf eigenem Grund und Boden ausüben lässt is ka Option?

 

Oder dort ausüben, wos erlaubt is?

 

spielen wir ein bisserl biedermeier?

 

mein ansatz wäre zumind dieser - solange ich mtb´s in österreich legal erwerben kann und dafür mwst. pecken muss möchte ich zumind. auf öffentlichen grund (sprich bundesforste) legal biken dürfen .

Bearbeitet von lado
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...und btw. war ich vorgestern Nachmittag nicht auf dem Muckenkogel, sondern sogar 300m drüber und dagegen kann der Herr Doktor nyx machen...:aetsch:
hi, da würde ich mich nicht so sicher fühlen.

vor ein paar jahren hat er sogar paragleiter verklagt, weil die durch den schattenwurf angeblich das wild verschreckt/-scheucht haben.

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Glaube es würde reichen, wenn sich 200 unvermummte Wanderer, laut singend in der Dämmerung am Mucki herumtreiben!!

 

 

Ich trage da seit einiger Zeit eine (mM) nach sehr witzige Idee mit mir herum, die aber nur funktionieren würde, wenn die wirkliche wesentlichen Details bis zur allerletzten Umsetzung innerhalb der umsetzenden Gruppe verblieben, aber es ginge im Wesentlichen um eine radtouristische Veranstaltung in höchst sensiblem Gebiet. Sollten sich, damit man das auch entsprechend medial verbraten kann, schon mindestens 20, 30 verlässliche MTBerInnen dazu verabreden, aber es geht eben nicht als Flashmob oä., sondern nur als genau konzertierte Aktion.

 

Tipps für die Einrichtung einer "abhörsicheren" Kommunikationskette oder einer geschlossenen Gruppe in irgendeinem Netzwerk/Forum (ich kenn mich da nicht aus...) von verschwiegenen MTBerInnen nehme ich gerne per PM entgegen. Die Aktion ist rechtlich "abgeklopft" und bietet kein rechtliches Risiko, aber möglicher Weise wirklich Spass.

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Ich trage da seit einiger Zeit eine (mM) nach sehr witzige Idee mit mir herum, die aber nur funktionieren würde, wenn die wirkliche wesentlichen Details bis zur allerletzten Umsetzung innerhalb der umsetzenden Gruppe verblieben, aber es ginge im Wesentlichen um eine radtouristische Veranstaltung in höchst sensiblem Gebiet. Sollten sich, damit man das auch entsprechend medial verbraten kann, schon mindestens 20, 30 verlässliche MTBerInnen dazu verabreden, aber es geht eben nicht als Flashmob oä., sondern nur als genau konzertierte Aktion.

 

Tipps für die Einrichtung einer "abhörsicheren" Kommunikationskette oder einer geschlossenen Gruppe in irgendeinem Netzwerk/Forum (ich kenn mich da nicht aus...) von verschwiegenen MTBerInnen nehme ich gerne per PM entgegen. Die Aktion ist rechtlich "abgeklopft" und bietet kein rechtliches Risiko, aber möglicher Weise wirklich Spass.

 

bin dabei

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Aber was ich mich noch frag: Warum werden aber die ganzen Horden von Tourengehern am Muckenkogel geduldet? Da vor allem die "Nachtgeher"? War schon einige Male bei der MountainAttack am Start und hab deshalb vorher meist mein Equipment bzw. Licht auf "Nachttauglichkeit" getestet. Spätestens bei der Abfahrt war ich immer total überrascht, wie viele da um etwa 18 Uhr noch hinauf hirschen. Das muss ja dem Hrn. Gürtler auch gegen den Strich gehen ...
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Aber was ich mich noch frag: Warum werden aber die ganzen Horden von Tourengehern am Muckenkogel geduldet? Da vor allem die "Nachtgeher"? War schon einige Male bei der MountainAttack am Start und hab deshalb vorher meist mein Equipment bzw. Licht auf "Nachttauglichkeit" getestet. Spätestens bei der Abfahrt war ich immer total überrascht, wie viele da um etwa 18 Uhr noch hinauf hirschen. Das muss ja dem Hrn. Gürtler auch gegen den Strich gehen ...

 

Bitte nicht diesen fragwürdigen Zeitgenossen noch auf blöde Ideen bringen.

 

Ganz generell: Arschlöcher auf der einen Seite, bringen anderseits die Leute zusammen und förden die Kreativität.

 

Ciao

Paolo

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Dann geh doch auf deinem eigenen Grund und Boden Rennradfahren, hm? ;)

 

das tu ich, das tu ich. zumindest bin ich dort wo ich fahr, auch quasi miteigentümer...

 

spielen wir ein bisserl biedermeier?

 

ich bin in manchen dingen a bissl traditionell. ich schätze (obwohl ned wohlhabend sondern eher besitzlos) doch eher die grundidee, dass besitz und nutzungsrecht beim besitzer oder nutzungsberechtigten bleibn sollt.

 

der gedanke, jemand müsst die verfügungsgewalt über sein besitz verlieren, nur weil andere damit oder darauf vergnügen haben wollen is mir zutiefst zuwider...

 

mein ansatz wäre zumind dieser - solange ich mtb´s in österreich legal erwerben kann und dafür mwst. pecken muss möchte ich zumind. auf öffentlichen grund (sprich bundesforste) legal biken dürfen .

 

endlich jemand mit hirn, ders zauberwort erwähnt. "öffentlicher grund...", der gehört allen, den sollen alle (solangs schadlos möglich is) nutzen können. dafür kamma sich guten gewissens engagiern.

Bearbeitet von shroeder
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Das Verhalten dieser Einzelpersonen, die in dem Fall was zu sagen haben, ist ja die Spitze eines riesengroßen Eisbergs 10000er, die uns immer noch schief anschauen, wenn wir auf 2 Rädern im Gelände daherkommen.

 

In den italienischen Begen (die ich halt gesehen habe) passiert einem sowas nie..... Dort sind viele Wanderwege auch als MTB Routen ausgeschildert. In Leogang wurde ich auch einmal von einem Wanderer "angepflaumt", OBWOHL der Weg als Route ausgeschildert war....

 

wahrscheinlich müßten wir Österreich überhaupt meiden

(zum Leidwesen derer, die sich wirklich bemühen was auf die Beine zu stellen)

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ich bin in manchen dingen a bissl traditionell. ich schätze (obwohl ned wohlhabend sondern eher besitzlos) doch eher die grundidee, dass besitz und nutzungsrecht beim besitzer oder nutzungsberechtigten bleibn sollt.

 

der ansatz hinkt aber ziemlich. nach diesem motto , wäre auch wandern, laufen usw in weiten teilen österreichs verboten

 

 

endlich jemand mit hirn, ders zauberwort erwähnt. "öffentlicher grund...", der gehört allen, den sollen alle (solangs schadlos möglich is) nutzen können. dafür kamma sich guten gewissens engagiern.

 

das wäre nur die primärforderung , macht dann tw. wenig sinn wenn wege und strassen über verschiedene besitzgründe verlaufen . auf den muckenkogel umgelegt würde ich aber auch den anspruch stellen, dass ich katholik bin und kirchensteuer entrichte. dies mag vielleicht im bezug auf ein kloster zweitrangig sein. aber eine geschichtliche aufarbeitung wie kirche und adel zu ihren heutigen besitztümern gelangt sind, wäre dann vielleicht auch nicht ganz uninteressant . und bitte hörts mir auf mit dem schadlos - ich fahre seit über 20 jahren am anninger und höllenstein mit dem mtb herum, und die forststrassen und wege schauen bzgl biken nahezu ident aus wie anno dazumals . das derzeit das kaisergerndl am anninger nicht passierbar ist, hat wie immer andere gründe. die vermeindlichen schäden die biker im wald anrichten sind nicht einmal als minimal zu bezeichen ( da machen selbst wanderer mit ihren abschneidern mehr kaputt)

 

in red

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der ansatz hinkt aber ziemlich. nach diesem motto , wäre auch wandern, laufen usw in weiten teilen österreichs verboten

 

besitz is besitz, was hinkt da? warum muss ich grundbesitz anders bewerten als andern besitz, nur weil plötzlich a geringer anteil der menschheit mountainbiken will? ich kann doch ned einfach nur mit der "ich will aber"-begründung andern das verfügungsrecht über ihrn besitz absprechen?

 

das wäre nur die primärforderung , macht dann tw. wenig sinn wenn wege und strassen über verschiedene besitzgründe verlaufen . auf den muckenkogel umgelegt würde ich aber auch den anspruch stellen, dass ich katholik bin und kirchensteuer entrichte. dies mag vielleicht im bezug auf ein kloster zweitrangig sein. aber eine geschichtliche aufarbeitung wie kirche und adel zu ihren heutigen besitztümern gelangt sind, wäre dann vielleicht auch nicht ganz uninteressant . und bitte hörts mir auf mit dem schadlos - ich fahre seit über 20 jahren am anninger und höllenstein mit dem mtb herum, und die forststrassen und wege schauen bzgl biken nahezu ident aus wie anno dazumals . das derzeit das kaisergerndl am anninger nicht passierbar ist, hat wie immer andere gründe. die vermeindlichen schäden die biker im wald anrichten sind nicht einmal als minimal zu bezeichen ( da machen selbst wanderer mit ihren abschneidern mehr kaputt)

 

katholik sein und kirchensteuer zahln is frei entscheidbar.

 

unabhängig davon, wie kirche und adel zu ihren besitztümern kommen sind, ham die der welt auch soviel an kunst und kultur über viele generationen überhaupt erst entstehen lassen und gesichert, dass sie andererseits auch an riesen bonus haben müssen. da werma mit diskutiern ned fertig...

ganz abgesehn davon, dass kirche und adel zwar große, aber ned alleinige grund- und waldeigentümer sind...

Bearbeitet von shroeder
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@ nodoc: super das mal jemand mit Hintergrundwissen was dazu sagen kann.

 

Ein paar Kleinigkeiten sind vielleicht noch interessant:

Die Gesetzliche Grundlage für diese Klage ist nicht das Forstgesetz sondern das Jagdgesetzt. Dieses ist Landessache und in jedem Bundesland in Österreich ein bisschen verschieden.

In Niederösterreich und Tirol ist im Jagdgesetz der Passus enthalten, dass das Wild nicht gestört werden darf.

Darauf beruht die Klage auf Unterlassung.

Der Gürtler war hier Pionier, wie eh schon weiter oben gepostet in dem berühmt berüchtigten "Kuhrechtfall" http://www.schmidbauer.at/kunstkuh/kuhrecht5a.htm

Damals musste der Biker ca. 4-5.000 EUR zahlen, wie Nodoc schon schrieb eine Kombi aus dem Streitwert und den Gerichtskosten.

Interessanterweise war der Fall zuerst nicht so klar für den Gürtler. Die erste Instanz entschied gegen den Jagdpächter und zu Gunsten des Bikers, da es absurd schien, dass ein Biker auf einer Strasse das Wild stören könnte.

Erst in der 2. Instanz wurde Gürtler Recht gegeben. Es gibt eben auch Richter mit sehr unterschiedlichen Ansichten...

 

Übrigens könnten Jagdpächter theoretisch auf dieser rechtlichen Grundlage so ziemlich alle Freizeitnutzer im Wald, ausgenommen Wanderer, ausperren und verjagen.

 

Ich denke auch, dass man die Pediton etwas besser formulieren hätte können, aber seht es als Zeichen der Unterstützung um die seltsamen Rechtsverhältnisse für Biker in Österreich aufzuzeigen.

 

Übrigens habe ich selbst erst letztes Jahr die gleiche Androhung auf Unterlassung von einem Jagdpächter (auch Anwalt) in Tirol bekommen.

Wie in dem gegenständigen Fall geht das für die Jäger dann am besten wenn es sich um Einheimische handelt, da ist die Identität leicht nachzuweisen...

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@ shroeder

 

Man könnte den Wald als Erholungsgebiet so behandeln wie das Internet. Das gehört im Prinzip niemandem, darum gibt es die Netzneutralität. Wenn aber Firmen und Institutionen anfangen auf das Internet zunehmend Einfluss zu nehmen, haben wir eine ähnliche Situation wie mit den Waldbesitzern. Die Frage ist, wer hat letztlich recht? Laut deiner Definition hat das Geld immer recht, das sehen aber viele anders.

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