NoPain Geschrieben 7. September 2019 Teilen Geschrieben 7. September 2019 Die Deutschen beglücken den Gravel-Sektor mit zwei neuen Reifenmodellen "Made in Germany", dem Terra Trail und dem Terra Speed. Außerdem ist mit dem komfortablen Urban Taraxagum in Kürze der erste in Serie gefertigte Fahrradreifen aus Löwenzahn-Kautschuk erhältlich. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
NoFlash Geschrieben 7. September 2019 Teilen Geschrieben 7. September 2019 Kein 4Season TL? :/ Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
NoPain Geschrieben 7. September 2019 Autor Teilen Geschrieben 7. September 2019 Not ThisSeason Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
6.8_NoGravel Geschrieben 7. September 2019 Teilen Geschrieben 7. September 2019 Tubeless Ready und E-Bike-fähig. was für mich die frage aufwirft wie conti die e-bike fähigkeit von reifen bewertet. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
NoPain Geschrieben 7. September 2019 Autor Teilen Geschrieben 7. September 2019 was für mich die frage aufwirft wie conti die e-bike fähigkeit von reifen bewertet. Conti-Zitat E-Bike-fähig: Für unsere Reifen greifen wir auf über 100 Jahre Erfahrung bei Moped- und Motorradreifen zurück. Die mit diesem Label versehenen Reifen zeichnen sich durch hohen Pannenschutz, niedrigen Rollwiderstand und Schutz vor frühzeitigem Verschleiß durch die zusätzlich wirkende Antriebs- kraft des E-Motors aus. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
6.8_NoGravel Geschrieben 7. September 2019 Teilen Geschrieben 7. September 2019 Danke Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
NoPain Geschrieben 7. September 2019 Autor Teilen Geschrieben 7. September 2019 (bearbeitet) Danke Ist in erster Linie wohl etwas "rechtliches". Ein E-Bike, das auch im Straßenverkehr bewegt wird, ist laut Gesetz eine Maschine. Da darfst prinzipiell ja nicht einmal den Vorbau oder die Reifen tauschen, weil alles der Maschinenrichtlinien (CE-Kennzeichnung, Inverkehrbringung, etc.) unterliegt. Worst-Case ein Unfall mit Personenschaden wegen eines Reifenplatzers. Anderer Reifen als Erstaustattung -> Problem. Ein Reifen der für E-Bikes nicht freigegeben ist -> großes Problem. Da kommt auf einige Biker bzw. deren Händler noch Gewaltiges zu... Bearbeitet 7. September 2019 von NoPain Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
6.8_NoGravel Geschrieben 7. September 2019 Teilen Geschrieben 7. September 2019 Da kommt auf einige Biker bzw. deren Händler noch Gewaltiges zu... tatsächlich sehr interessant - Mit dem Speci Creo oder dem Simplon Inissio & Kiaro Pmax dürfte ich dann keine GP5000 fahren oder haben die eine E-Bike Freigabe. Ich bin mir nicht sicher ob das die Masse der E-Bikehändler weis und ihre Kunden entsprechend berät. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast chriz Geschrieben 7. September 2019 Teilen Geschrieben 7. September 2019 Irgendwann brauchst für das E-BIKE ein Pickerl Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
NoPain Geschrieben 7. September 2019 Autor Teilen Geschrieben 7. September 2019 Die ganze Lage ist relativ unklar. Ganz besonders mir. ;-) Aber sobald das CE-Zeichen auf dem Rad aufgedruckt ist, gelten andere Regeln. Solange nix passiert, wirds auch keinen interessieren. Bis halt einer stirbt... dann werden alle Register gezogen. Ich persönlich würde nix riskieren. Darum überlegen die Erstausrüster mittlerweile sehr genau welche Reifen in welchen Dimensionen sie auf ihre E-Bikes knallen. Denn eigentlich müsste der Kunde bei der OEM-Ausstattung bleiben. Anderer Radumfang bedeutet eine andere Geschwindigkeit, die wird aber gemessen fürs Abregeln bei 25 km/h usw.... in der Praxis lauter Kleinigkeiten die keinen großen Unterschied machen, rein rechtlich sieht es in der Theorie zumindest anders aus. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
6.8_NoGravel Geschrieben 7. September 2019 Teilen Geschrieben 7. September 2019 Danke, sehr interessant. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
WOLFerine Geschrieben 7. September 2019 Teilen Geschrieben 7. September 2019 dann kommt der gute alte TÜV zum Zug, Tieferlegung, breitere Reifen, Vorbauwinkel omg wie damals bei meinen Cars, Horror! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
NoPain Geschrieben 7. September 2019 Autor Teilen Geschrieben 7. September 2019 Und der Prüfbus steht am Donauradweg. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
robert_i Geschrieben 7. September 2019 Teilen Geschrieben 7. September 2019 Ist in erster Linie wohl etwas "rechtliches". Ein E-Bike, das auch im Straßenverkehr bewegt wird, ist laut Gesetz eine Maschine. Da darfst prinzipiell ja nicht einmal den Vorbau oder die Reifen tauschen, weil alles der Maschinenrichtlinien (CE-Kennzeichnung, Inverkehrbringung, etc.) unterliegt. Worst-Case ein Unfall mit Personenschaden wegen eines Reifenplatzers. Anderer Reifen als Erstaustattung -> Problem. Ein Reifen der für E-Bikes nicht freigegeben ist -> großes Problem. Da kommt auf einige Biker bzw. deren Händler noch Gewaltiges zu... Das was du da beschreibst betrifft mW aber nur S-Pedelecs. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ruffl Geschrieben 7. September 2019 Teilen Geschrieben 7. September 2019 Es gibt eine klare Katalogisierung von 1-4 welche Teile wie getauscht werden dürfen, jeder halbwegs professionelle Händler kennt diese weil er bei Fehlverhalten zur Haftung gezogen wird. Sollte der Reifendurchmesser geändert werden muss die Software entsprechend geändert werden, sonst haftet im Schadensfall wieder jene Person oder Händler die den Reifen getauscht hat ohne die Software zu ändern. Und jedes E-Bike muss vor der Markteinführung zum TÜV, anders darf es der Hersteller nicht ausliefern. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
NoFatMan Geschrieben 7. September 2019 Teilen Geschrieben 7. September 2019 Das was du da beschreibst betrifft mW aber nur S-Pedelecs. Ganz sicher nicht - das betrifft wie oben erwähnt jedes eBike. Und dafür gibt es einen Leitfaden der Zweiradindustrie. Leitfaden_Bauteiletausch_E-Bike_25_Stand-08-05-2018_DE wie Ruffl schon schrieb. Jeder, aber wirklich jeder halbwegs Informierte Mitarbeiter in der Zweiradbranche sollte den kennen, bzw im Zweifelsfalle nachsehen. Was sich der Endkunde SELBST montiert, bleibt schlussendlich im Unfallfalle SEIN Risiko. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
NoPain Geschrieben 7. September 2019 Autor Teilen Geschrieben 7. September 2019 Das was du da beschreibst betrifft mW aber nur S-Pedelecs. Z.B. ZEDLER: das was der schreibt, hat normal Hand und Fuß [h=2]CE-Kennzeichnung bei Pedelecs[/h]Hier standen die gesetzlichen Anforderungen an die Pedelec-Sicherheit im Fokus. Insbesondere mit der CE-Kennzeichnung seien Herausforderungen für Hersteller und Handel verbunden, über die sich viele noch immer nicht klar seien, sagt Zedler. Die CE-Kennzeichnung sei die Erklärung eines Herstellers, dass seine Produkte den jeweiligen gesetzlichen Anforderungen der EU genügen würden. ln Deutschland ist dabei das Produktsicherheitsgesetz maßgeblich. lm Fall von Pedelecs gilt: Nur wenn sie die CE-Kennzeichnung tragen, dürfen sie verkauft werden. Entsprechend weist er auf die Risiken für Händler hin: "Kaufen Sie nie ein Pedelec ohne CE-Kennzeichnung! Wenn Sie es in die EU importieren, sind Sie für die Behörden der Hersteller und damit haftbar für das Produkt." Wer E-Räder ohne CE-Kennzeichnung verkauft, müsse damit rechnen, dass die Behörden einen Verkaufsstopp verhängen und die Ware beschlagnahmen würden. Viele Händler geben Bedienungsanleitungen nicht an den Endkunden weiter. lm Rahmen der CE-Kennzeichnung müssen sie dem Produkt in Landessprache beiliegen. Die Übergabe der Anleitung solle man am besten auf der Rechnung vermerken. Ein neues Problemfeld ist der Tausch von Komponenten: Wenn Lenker oder Sattelstütze dem E-Bike-Kunden nicht gefallen, können diese nicht einfach getauscht werden. "Jedes Pedelec muss eine Stückliste haben. Nur mit den Teilen, die darauf stehen, erfüllt es die Anforderungen durch die CE-Kennzeichnung", sagt Zedler. Wer also als Händler einen anderen Lenker montiert, verändert das Pedelec und macht sich haftbar bei einem Unfall. "Verbauen Sie nur die Originalteile oder holen Sie sich die Freigabe für einen Lenker vom Pedelec-Hersteller, sonst dürfen Sie es nicht." Alle verwendeten Teile muss der Hersteller stichprobenartig Qualitätskontrollen unterziehen. Aber Prüfen kostet viel Geld. Daherfordert Zedler von den Herstellern, stärker in Plattformen zu denken: "Die Autoindustrie macht es uns vor." Mehr Gleichteile in der Produktion bündeln Kräfte beim Einkauf und verringern die Kosten für Qualitätskontrollen. Um Kunden ein sicheres Produkt zu liefern und sich vor Schadenersatzforderungen abzusichern, ist Prüfen der einzige Weg. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
robert_i Geschrieben 7. September 2019 Teilen Geschrieben 7. September 2019 (bearbeitet) Sorry, war etwas unklar von mir formuliert. Bezog mich da auf den Punkt mit den Reifen (Ausgangspunkt der Diskussion). Nur OEM-Ausstattung muss es da nicht sein. Da gibts eben ein paar Punkte zu beachten aber dann geht das schon. Wie eben in Kategorie 3 beschrieben. Vorbau, klar da wirds heikel. Bei S-Pedelecs, so wurde es mir mal gesagt, gibt es für jedes Rad nur gewisse Reifen die zugelassen sind. Wobei sich auch der schon mal getäuscht hat. Bearbeitet 7. September 2019 von robert_i Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
kel Geschrieben 8. September 2019 Teilen Geschrieben 8. September 2019 Das Problem beginnt schon beim Montageständer. 25kg einhändig heben zu müssen, damit man die Kralle mit der anderen Hand schliessen kann, gilt in manchen Ländern als Zumutung (arbeitsrechtlich; wobei ich das nur gehört hab). Demnach wäre der übliche Ständer dafür nicht ausreichend, sondern eine Aufhängung, an der man das Rad hochziehen kann- oder sogar eine Hebebühne nötig. Ein- zwei Mal die Woche ein dutzend Pedelecs nach einer Tour zu entstauben und zu kontrollieren war für mich auch kein Problem, aber 20 Jahre lang jeden Tag nur an so schweren Räder zu hantieren, das will ich mir lieber nicht vorstellen... fahrt mehr Rennrad, für die Bandscheiben eurer Mechaniker! Die Frage nach dem Reifen stellt sich mir hingegen nur, wenn ich die Reichweite auf Kosten der Sicherheit erhöhen wollte, sonst würd ich jeweils 1kg Schwalbe Marathon Plus montieren. S-Pedelecs sind bei uns zzt. keine Fahrräder, sondern KFZ der Klasse L1e. Entsprechende Reifen werden wie fürs Moped getestet und tuning ist entsprechend aufwendig(er). Mit der Qualität des Fachhändlers hat das weniger zu tun, als mit dessen Fach bzw. Angebot. Mein aktueller Arbeitgeber bietet zB. auch kein Dämpferservice für MTB's an... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...