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StVO-Reform


thingamagoop
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vor 34 Minuten schrieb schwarzerRitter:

"Mindestsicherheitsabstand beim Überholen von Radfahrern: Außerhalb des Ortsgebietes muss er mindestens zwei Meter betragen, innerorts 1,5 Meter."

 

Das ist auf Straßen wo ein Fahrstreifen 3 oder 3,5m breit ist ja noch umsetzbar, aber auf so typischen Neben-/Bergstraßen außerorts wo die gesamte Fahrbahn nur ~4m hat nicht.

 

Hieße dann dass man einen Radfahrer nicht überholen darf - wird sicher eingehalten werden. 🙄

Wenn eine strasse so schmal ist, passen auch 2 Autos nicht aneinander vorbei.  Und nu?

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vor 2 Minuten schrieb peterba:

Finde es super, das der Seitenabstand endlich in der StVO aufgenommen wurde. Die Überprüfung ist sicher sehr schwierig bis unmöglich, aber die Novelle sollte so oft wie möglich in diversen Medien publik gemacht werden. Vermutlich hat diese Novelle nur ein Bruchteil der Autofahrer mitbekommen. Hatte gestern wieder eine Diskussion mit einem Autofahrer - er (junger, sportlicher Mann) hat von dieser Novelle noch nie was gehört. Und das ist leider kein Einzelfall😒

Genau. Es braucht begleitende Maßnahmen um Bewusstseinsbildung zu betreiben. 

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vor 39 Minuten schrieb NoNick:

Wenn eine strasse so schmal ist, passen auch 2 Autos nicht aneinander vorbei.

Was hat das mit dem Überholen von Radfahrern zu tun?

Auf der Bergtraße die ich oft fahre (mit Fahrrad, Motorrad, PKW, PKW mit Anhänger, ATV, LKW ) und die mir zu dem Thema als Beispiel einfällt müssen die beiden Fahrzeuge dann halt abbremsen oder gar stehen bleiben und jeweils etwas aufs Bankett raus damit sie aneinander vorbei kommen.

 

Radfahrer weichen aber kaum auf das Bankett aus wenn von hinten ein Fahrzeug kommmt (oder bleiben gar stehen).

 

=> Die Gesetzesänderung finde ich am Papier als Radfahrer gut, als Fahrzeuglenker lässt sie sich mMn aber in der Praxis nicht immer und überall einhalten.

 

Bearbeitet von schwarzerRitter
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vor 5 Minuten schrieb schwarzerRitter:

Was hat das mit dem Überholen von Radfahrern zu tun?

Auf der Bergtraße die ich oft fahre (mit Fahrrad, Motorrad, PKW, PKW mit Anhänger, ATV, LKW ) und die mir zu dem Thema als Beispiel einfällt müssen die beiden Fahrzeuge dann halt abbremsen oder gar stehen bleiben und jeweils etwas aufs Bankett raus damit sie aneinander vorbei kommen.

 

Radfahrer weichen aber kaum auf das Bankett aus wenn von hinten ein Fahrzeug kommmt (oder bleiben gar stehen).

 

=> Die Gesetzesänderung finde ich am Papier als Radfahrer gut, als Fahrzeuglenker lässt sie sich mMn aber in der Praxis nicht immer und überall einhalten.

 

Wenn man als Autofahrer abbremst und an einer Stelle ohne Gegenverkehr langsam vorbeizieht wird sich auch kein Radfahrer aufregen. Jetzt wird halt allzu oft ungebremst mit wenig Abstand vorbeigezogen.....

Man hat auch als Autofahrer kein "Recht" darauf überall die erlaubte Höchstgeschwindigkeit fahren zu können. Auch wenn diese in der Realität oft mit einer vorgeschriebenen Mindestgeschwindigkeit verwechselt wird.

Bearbeitet von thingamagoop
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vor 5 Minuten schrieb schwarzerRitter:

Radfahrer weichen aber kaum auf das Bankett aus wenn von hinten ein Fahrzeug kommmt (oder bleiben gar stehen).

 

=> Die Gesetzesänderung finde ich am Papier als Radfahrer gut, als Fahrzeuglenker lässt sie sich mMn aber in der Praxis nicht immer und überall einhalten.

Bei mir daheim ist eine solche Straße, die so schmal über Felder führt, dass ein Auto grad halt Platz hat. 

 

Da muss man sich arrangieren

- wenn zwei Autos aufeinandertreffen, muss einer u.U. weit zurückschieben

- ein Radler ist da auch heute schon nicht überholbar. Wenn auf mich ein Auto auffährt, weiche ich in die Wiese aus. 

 

Worauf ich hinaus will: mit den 3% Sonderproblemen kann man doch keine generell sinnvolle Regel verhindern. 

Für die 97% der anderen Straßen haben jetzt "alle" Autofahrer nochmal gehört und es wurde konkretisiert, dass man sich nicht knapp an Radlern vorbeiquetschen darf. Gut so!

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letztens wurde ich von einem Bekannten angesprochen und ermahnt! Da ich mit dem Rennrad am Weg zum Zug (18km) um 4:40 am Morgen, nicht den Radweg benutzt habe, sondern auf der Straße gefahren bin.

Da Radweg, meist schlechter Asphalt, Unmengen von Einfahrten, Gully und Kanaldeckeln sind, usw. fahre ich meist auf der Straße und meinte: "Wenn ich das Rad als Verkehrsmittel benutze, möchte ich die bessere und schnellere Straße benützten!"

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vor 35 Minuten schrieb FloImSchnee:

Doch: insb. die öffentliche Diskussion darüber bringt was. 
Den Leuten kommt das wieder mehr ins Bewusstsein. 

Leider ändern die Autofahrer durch die Diskussion die Meinung nicht (oder checken, was im Gesetz steht) sondern bekommen nur noch mehr Hass auf die Radler. 😞

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vor 47 Minuten schrieb Meister-Yoda:

letztens wurde ich von einem Bekannten angesprochen und ermahnt! Da ich mit dem Rennrad am Weg zum Zug (18km) um 4:40 am Morgen, nicht den Radweg benutzt habe, sondern auf der Straße gefahren bin.

Da Radweg, meist schlechter Asphalt, Unmengen von Einfahrten, Gully und Kanaldeckeln sind, usw. fahre ich meist auf der Straße und meinte: "Wenn ich das Rad als Verkehrsmittel benutze, möchte ich die bessere und schnellere Straße benützten!"

die radwegbenutzungspflicht gilt nicht für rennräder, ausgenommen auf den straßen, auf denen ein radfahrverbot ausgeschildert ist, sowie auf schnellstraßen und autobahnen.

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vor einer Stunde schrieb 123mike123:

Leider ändern die Autofahrer durch die Diskussion die Meinung nicht (oder checken, was im Gesetz steht) sondern bekommen nur noch mehr Hass auf die Radler. 😞

Es gibt ja nicht nur arschlöcher unter den Autofahrern ;) etliche werdens schon noch kapieren, Kontrollen sind natürlich angesagt und die nächste FS Generation lernts dann hoffentlich gleich gscheit 

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vor 55 Minuten schrieb KingM:

S-Pedales auf Radwegen ist ein schwerer Fehler mMn, ansonsten ein Schritt in die richtige Richtung. 

Du meinst wohl S-Pedelec ?

Die haben auch jetzt nichts auf den Radwegen zu suchen sondern sind auf der Straße zu hause . Wie die Mopeds und unterliegen auch diesen Vorschriften. Sie haben auch auf den freigegebenen Mountainbikestrecken nichts zu suchen da diese für Fahrräder freigegeben sind

https://www.oeamtc.at/autotouring/zweirad/thema-s-pedelec-eure-fragen-unsere-antworten-19642319

 

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vor 2 Stunden schrieb NoNick:

Es gibt ja nicht nur arschlöcher unter den Autofahrern ;) etliche werdens schon noch kapieren, Kontrollen sind natürlich angesagt und die nächste FS Generation lernts dann hoffentlich gleich gscheit 

Nein, natürlich nicht. Neben den Arschlöschern und den "Guten" gibt´s ja auch noch die Dummen, die es nicht besser wissen und jene, die eigentlich aus körperlichen Gründen kein Kfz lenken dürften.

 

Selbst wenn fast nur "Gute" unterwegs wären, reichten mir dennoch die paar anderen.

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vor 2 Stunden schrieb ekos1:

Du meinst wohl S-Pedelec ?

Die haben auch jetzt nichts auf den Radwegen zu suchen sondern sind auf der Straße zu hause . Wie die Mopeds und unterliegen auch diesen Vorschriften. Sie haben auch auf den freigegebenen Mountainbikestrecken nichts zu suchen da diese für Fahrräder freigegeben sind

https://www.oeamtc.at/autotouring/zweirad/thema-s-pedelec-eure-fragen-unsere-antworten-19642319

 

 

Ich meinte S-Pedalec ja, blöde Autokorrektur am Handy. 

 

Vielleicht interpretiere ich es falsch aber im Verlinkten Standardartikel im ersten Beitrag steht das:

 

 Weniger gesetzliche Vorgaben beim Platzieren von Verkehrszeichen auf Radwegen und anderer Radinfrastruktur, auch landwirtschaftliche Fahrzeuge und – außerorts – S-Pedelecs dürfen sie befahren.

 

Ich würde das so verstehen, dass S-Pedalecs außerhalb von Ortsgebieten auf Radwegen fahren dürfen und das wäre mMn Mist. 

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vor 50 Minuten schrieb 123mike123:

die Dummen, die es nicht besser wissen und jene, die eigentlich aus körperlichen Gründen kein Kfz lenken dürften.

Wir können aber wegen denen nicht gänzlich auf die Regelung verzichten ;)

Ich bin überzeugt, dass jeder auch bisher umsichtige Radler sich wegen der Novelle nicht in Sicherheit wiegt, immerhin wurde damit der sehr dehnbare und subjektive Begriff "austeichend[er Abstand]" endlich durch eine eindeutige Angabe ersetzt

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vor 6 Stunden schrieb ricatos:

Hat sich schon vorher kaum einer an den Abstand gehalten. Da bringt das neue Gesetz auch nyx.

Doch.

Bisher hielten sich 99,9% an den vorgeschriebenen Mindestabstand, nämlich "ausreichend". Also berührungsfrei.

In Zukunft wird der Mindestabstand in konkreten Zahlen ausgedrückt, was mir persönlich lieber ist...

 

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vor 1 Stunde schrieb üawhr:

Doch.

Bisher hielten sich 99,9% an den vorgeschriebenen Mindestabstand, nämlich "ausreichend". Also berührungsfrei.

In Zukunft wird der Mindestabstand in konkreten Zahlen ausgedrückt, was mir persönlich lieber ist...

 

In vielen Fällen von hoher Geschwindigkeit des Überholenden war der Abstand zum Überholten zu knapp, da der Sogeffekt zur Seite gegeben ist. Den Radler so knapp wie möglich zu überholen, ohne zu Streifen ist nicht ausreichend. 

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vor 19 Stunden schrieb hermes:

die radwegbenutzungspflicht gilt nicht für rennräder, ausgenommen auf den straßen, auf denen ein radfahrverbot ausgeschildert ist, sowie auf schnellstraßen und autobahnen.

leider wurde verabsaeumt  auf die neuen Standards, ie breitere Felgen bzw reifen,  von Rennrädern einzugehen. 

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