shroeder Geschrieben 25. März Geschrieben 25. März (bearbeitet) vor einer Stunde schrieb sake: „Doppelt so groß“: Budgetloch bleibt Herausforderung - news.ORF.at Ich schlage vor, zukünftig wird das nur mehr geschätzt oder als Gruppenarbeit in der Unterstufe erarbeitet. Das hat sich ja nur verdoppelt, weil ein linkswokerotgrünversiffter Sozi Finanzminister is. Mir wär der Sobotka auch lieber gwesen. Oder irgend ein Grazer ausm Zentrum brauner Einzellerfälle... Bearbeitet 25. März von shroeder 2 Zitieren
NoNick Geschrieben 25. März Geschrieben 25. März vor 27 Minuten schrieb used_shoe: lehn dich nicht zu weit ausm fenster. evtl hats die spö mit excel berechnet, und das ist (wie babler weiß) nicht ihr freund. ok, immerhin hätte der finanzminister dann einen laptop, das war ja auch nicht immer so. Schlimmer kannst nicht werden. Defizitverfahren haben wir uns verdient, evtl lernen die Politiker dabei wie man Geld sinnvoll ausgibt und wo's für die Fisch' is Zitieren
sake Geschrieben 25. März Geschrieben 25. März vor 1 Stunde schrieb 6.8_NoGravel: Oder den Ministerposten wieder mit einem "Rechengenie" zu besetzen. Der hat ja jetzt genügend Zeit, um darüber nachzudenken. Zitieren
Cannonbiker Geschrieben 25. März Geschrieben 25. März vor 30 Minuten schrieb sake: Der hat ja jetzt genügend Zeit, um darüber nachzudenken. Bekommt sicher a Fussfessel und kann daheim den Rasen mähen…aus 10 wurden eh nur 4😉 Zitieren
hermes Geschrieben 25. März Geschrieben 25. März vor 9 Stunden schrieb bs99: Samma froh, dass diesmal das Komma an der richtigen Stelle steht. Sicher, dass die Zahlen in der Excelliste in der richtigen Spalte eingetragen wurden? 1 Zitieren
FendiMan Geschrieben 25. März Geschrieben 25. März (bearbeitet) Es waren 8 Jahre, wahrscheinlich nach 4 Jahren auf Bewährung entlassen, und davon das letzte Jahr mit Fußfessel. Bei 4 Jahren überall die Hälfte annehmen. Wenigstens geht der Blender ins Häfen. Bearbeitet 25. März von FendiMan 2 Zitieren
stephin Geschrieben 26. März Geschrieben 26. März (bearbeitet) Am 18.3.2025 um 08:54 schrieb madeira17: Das größte Problem ist wohl der Unterschied zwischen gesehen werden und wahrgenommen werden (detektion vs recognition). Es gibt jede Menge Studien dazu und viele bringen sehr unterschiedliche Ergebnisse. Hier die meistzitierte Meta-Studie dazu. https://www.researchgate.net/publication/7487486_Visibility_aids_for_pedestrians_and_cyclists_A_systematic_review_of_randomised_controlled_trials Ich frag mich manchmal ob´s besser ist wenn das Rücklicht blinkt oder permanent rot leuchtet. Steht dazu auch was drinnen? Oder weiß wer was? Vom Gefühl her ist blinken wschl. auffälliger. Da hab ich was dazu gefunden: https://www-sciencedirect-com.translate.goog/science/article/pii/S0001457523004657?_x_tr_sl=en&_x_tr_tl=de&_x_tr_hl=de&_x_tr_pto=rq Bearbeitet 26. März von stephin Zitieren
woha Geschrieben 26. März Geschrieben 26. März Mit blinkendem Rücklicht wirst sicher besser gesehen, aber vermutlich ist es lt StVO gar nicht erlaubt,..und es nervt wennst hinter einem nachfahrst, oder gar bei Gruppenausfahrten wennst dauernd in ein Blinklicht reinschaust oder angeleuchtet wirst,... Zitieren
Cannonbiker Geschrieben 26. März Geschrieben 26. März vor 6 Minuten schrieb stephin: Ich frag mich manchmal ob´s besser ist wenn das Rücklicht blinkt oder permanent rot leuchtet. Steht dazu auch was drinnen? Oder weiß wer was? Vom Gefühl her ist blinken wschl. auffälliger. Da hab ich was dazu gefunden: https://www-sciencedirect-com.translate.goog/science/article/pii/S0001457523004657?_x_tr_sl=en&_x_tr_tl=de&_x_tr_hl=de&_x_tr_pto=rq Fein…., dass das blinkende Licht mehr Aufmerksamkeit erregt sagt einem schon der Hausverstand. Ich könnte mir aber vorstellen, dass dadurch einige Autolenker so emotional belastet sind, dass sie den blinkenden Radler am liebsten über den Haufen fahren würden, bzw. der Aggressionslevel diverser Psychos dadurch weiter steigt. Ist das Blinklicht hinten überhaupt zulässig? 1 Zitieren
used_shoe Geschrieben 26. März Geschrieben 26. März in AT ja, in DE nicht. deshalb bestellen die deutschen ihre garmin varias ja auch aus jeglichem ausland. habe ich gehört. 1 Zitieren
thingamagoop Geschrieben 26. März Geschrieben 26. März vor 3 Minuten schrieb Cannonbiker: Ist das Blinklicht hinten überhaupt zulässig? Ja. Hinten darfs blinken, vorne nicht. 1 Zitieren
NoNick Geschrieben 26. März Geschrieben 26. März vor 1 Minute schrieb thingamagoop: Ja. Hinten darfs blinken, vorne nicht. vorne darfs pulsieren, was für's aufmerksammachen ausreicht Zitieren
thingamagoop Geschrieben 26. März Geschrieben 26. März (bearbeitet) vor 4 Minuten schrieb NoNick: vorne darfs pulsieren, was für's aufmerksammachen ausreicht Stimmt leider nicht. Fahrradverordnung §1(4) schreibt eindeutig ein "ruhendes" Licht vor. Finde ich ehrlichgesagt auch gut, diese blinkenden Blendgranaten sind schlimm (zugegeben: auch ohne blinken, aber mit ganz besonders).... Zitat (4)Absatz 4Fahrräder müssen mit einem hellleuchtenden, mit dem Fahrrad fest verbundenen Scheinwerfer, der die Fahrbahn nach vorne mit weißem oder hellgelbem, ruhendem Licht mit einer Lichtstärke von mindestens 100 cd beleuchtet und mit einem roten Rücklicht mit einer Lichtstärke von mindestens 1 cd ausgerüstet sein. Bei Tageslicht und guter Sicht kann diese Ausrüstung entfallen. Bearbeitet 26. März von thingamagoop Zitieren
NoNick Geschrieben 26. März Geschrieben 26. März Jeder nicht bessere dynamolicht pulsiert. Ruhend ist für mich grad wenig aussagekräftig. Blinkend ist an/aus, pulsierend hell/weniger hell Zitieren
123mike123 Geschrieben 26. März Geschrieben 26. März vor 16 Minuten schrieb NoNick: Jeder nicht bessere dynamolicht pulsiert. Ruhend ist für mich grad wenig aussagekräftig. Blinkend ist an/aus, pulsierend hell/weniger hell Dynamolichter pulsieren, wennst das Rad schiebst. - Sobald du ein paar km/h (einstellig) fährst, leuchten sie stabil (lt. StVO "ruhend", damit keiner anfängt mit blinkend/pulsierend Haare zu spalten) und das ist auch gut so! So sehr die Blinklichter ihren Zweck aus Sicht des Verwenders erfüllen, so sehr nerven sie andere Verkehrsteilnehmer. Bei einer Gruppenausfahrt ein NoGo! 2 Zitieren
hermes Geschrieben 26. März Geschrieben 26. März aus sicht eines radfahrers, der (z.B. am donaukanal) oft mit entgegenkommenden radfahrern konfrontiert ist: blinkende frontlichter sind eine katastrophe, weil es unmöglich ist, die geschwindigkeit des entgegenkommenden einzuschätzen. ich gehe davon aus, dass es für autofahrer bei blinkenden rücklichtern auch so ist. 7 1 Zitieren
Gili Geschrieben 26. März Geschrieben 26. März vor 30 Minuten schrieb hermes: ich gehe davon aus, dass es für autofahrer bei blinkenden rücklichtern auch so ist. je nach blinkrhythmus ist das definitiv so! ich persönlich find ein blinkendes rücklicht nur ok, wenn es zusätzlich ein statisches gibt. 1 Zitieren
stephin Geschrieben 26. März Geschrieben 26. März (bearbeitet) vor 2 Stunden schrieb stephin: Ich frag mich manchmal ob´s besser ist wenn das Rücklicht blinkt oder permanent rot leuchtet. Steht dazu auch was drinnen? Oder weiß wer was? Vom Gefühl her ist blinken wschl. auffälliger. Da hab ich was dazu gefunden: https://www-sciencedirect-com.translate.goog/science/article/pii/S0001457523004657?_x_tr_sl=en&_x_tr_tl=de&_x_tr_hl=de&_x_tr_pto=rq Reaktives, also Licht das sich bei näher kommenden Fahrzeug verändert (pulsiert, blinkt od. zB. heller wird), erkennt man demnach am Besten und auch den Abstand kann man damit am besten abschätzen. Also eigentlich alles was das Varia eh kann. Ein statisches Licht(radar), verwende ich natürlich auch bei einer Gruppenfahrt aus verschiedenen Gründen. Neben der besseren Sichtbarkeit, können sich alle anderen bpsw. mit dem GPS Gerät am Radar "dazuhängen" und sehen (hören) so auch, wie schnell oder ob sich ein Fahrzeug nähert. Bearbeitet 26. März von stephin 1 Zitieren
ekos1 Geschrieben 26. März Geschrieben 26. März vor 6 Stunden schrieb thingamagoop: (4)Absatz 4Fahrräder müssen mit einem hellleuchtenden, mit dem Fahrrad fest verbundenen Scheinwerfer, der die Fahrbahn nach vorne mit weißem oder hellgelbem, ruhendem Licht mit einer Lichtstärke von mindestens 100 cd beleuchtet und mit einem roten Rücklicht mit einer Lichtstärke von mindestens 1 cd ausgerüstet sein. Bei Tageslicht und guter Sicht kann diese Ausrüstung entfallen. Dürfte nicht ganz aktuell sein Fahrradverordnung ( oesterreich.gv.at ) : Zitat einem hellleuchtenden, mit dem Fahrrad fest verbundenen Scheinwerfer, der die Fahrbahn nach vorne mit weißem oder hellgelbem, ruhendem Licht (d.h. Dauerlicht) mit einer Lichtstärke von mindestens 100 cd beleuchtet. Der Scheinwerfer darf auch abnehmbar und/oder batteriebetrieben sein. einem roten Rücklicht mit einer Lichtstärke von mindestens 1 cd. Das Rücklicht darf auch abnehmbar und/oder batteriebetrieben sein. 1 Zitieren
6.8_NoGravel Geschrieben 26. März Geschrieben 26. März Blinkende Frontlichter, ich verstehe den Sinn nicht. Mich selbst würden sie stören. Blinkende Rücklichter - ein absolutes NoGo! Es verstärkt die Wirkung meiner Kleidung. Ich bin dermaßen in reflektierendes Neon gehüllt, der entgegenkommende oder auffahrende Lenker fällt ohnehin sofort in einen LSD Rausch und damit aus dem Vertrauensgrundsatz. Ein blinkendes Rücklicht würde den Effekt nur verstärken, möglicherweise starke und bleibende Psychosen verursachen. Zitieren
thingamagoop Geschrieben 26. März Geschrieben 26. März vor einer Stunde schrieb ekos1: Dürfte nicht ganz aktuell sein Fahrradverordnung ( oesterreich.gv.at ) : Ich habe aus den Gesetzestext (Fahrradverordnung) zitiert, oesterreich.gv.at ist halt Bürgerservice und nicht die Fahrradverordnung. Inhaltlich aber eh dasselbe..... Zitieren
6.8_NoGravel Geschrieben 27. März Geschrieben 27. März (bearbeitet) vor 14 Stunden schrieb thingamagoop: Ich habe aus den Gesetzestext (Fahrradverordnung) zitiert, oesterreich.gv.at ist halt Bürgerservice und nicht die Fahrradverordnung. Inhaltlich aber eh dasselbe..... Zum Glück reicht bei einer Kontrolle nächtens schon eine aufgesteckte Lichtanlage. Die nötige Rückstrahlerfläche hätte zumindest bei mir noch keiner kontrolliert. Wobei ich in der Rolle des Neonschorschis selbst die leuchtende Fläche wäre. Was aber nicht zählt, denn es zählt nur die fest mit dem Rad verbundene Rückstrahlfläche. Was keiner mehr kontrollieren dürfte: dieser Pkt der Rennrad Verordnung welcher u.a. ein Rennrad definiert 😂 4.Ziffer 4 äußere Felgenbreite höchstens 23 mm. Bearbeitet 27. März von 6.8_NoGravel 5 Zitieren
thingamagoop Geschrieben 27. März Geschrieben 27. März vor 1 Stunde schrieb 6.8_NoGravel: Was keiner mehr kontrollieren dürfte: dieser Pkt der Rennrad Verordnung welcher u.a. ein Rennrad definiert 😂 4.Ziffer 4 äußere Felgenbreite höchstens 23 mm. Stimmt. Wie man auf Verhandlerkreisen munkeln gehört wird das in einer kommenden Überarbeitung der Fahrradverordnung auch angepasst. Lassen wir uns überraschen 🙂 3 Zitieren
used_shoe Geschrieben 27. März Geschrieben 27. März wird auf 24mm erhöht, dafür fahrverbot auf allen straßen auf denen autos fahren oder parken könnten. außerdem erweiterung der rechte von jägern und privatgrundbesitzern: abschusserlaubnis bei fahrradbenützung offroad. #bewegungsoffensive 1 1 Zitieren
6.8_NoGravel Geschrieben 27. März Geschrieben 27. März vor einer Stunde schrieb used_shoe: wird auf 24mm erhöht, dafür fahrverbot auf allen straßen auf denen autos fahren oder parken könnten. außerdem erweiterung der rechte von jägern und privatgrundbesitzern: abschusserlaubnis bei fahrradbenützung offroad. #bewegungsoffensive Für die sogenannten Trainingsfahrten (also die mit denen man den Radweg vermeiden darf) wäre zumindest ein jährlicher Fitnesstest mit entsprechenden Limits beim Amtsarzt vorzusehen. Wer sie schafft bekommt eine Prüfplakette ........ 1 3 Zitieren
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