Passwort vergessen?
nicht mehr sehr blond, immer noch blauäugig, schokosüchtiger denn je
Gerald Simon hat’s schon wieder getan. Die hierzulande möglichen, offiziellen Wege der Bürgerbeteiligung beschritten, um eine Gesetzesänderung in seinem und wohl aller Radfahrenden Sinne zu erwirken. Seit 22. April läuft das sogenannte Einleitungsverfahren für sein Volksbegehren mit dem Kurztitel „Mountainbiken freies WEGERECHT“.Gemeinsam mit einem namentlich nicht genannten Freund per Antrag am 9.4. auf den Weg gebracht, fordert der Niederösterreicher darin eine gesetzliche Neuregelung, die das Radfahren auf forstlich genutzten oder ausreichend breiten Wegen im Wald erlaubt – mit geeigneten Fahrrädern (Mountainbikes), ohne Zustimmung der Grundstückseigentümer und nachrangig gegenüber Fußgängern. Aktuell erlaubt ja der vieldiskutierte §33 des Forstgesetzes aus dem Jahre 1975 das Betreten des Waldes, nicht jedoch das Befahren ohne Zustimmung des Eigentümers bzw. Straßenerhalters.
Wer dieses Anliegen unterstützen möchte, kann dies ganz einfach online via oesterreich.gv.at mittels ID Austria tun. Oder alternativ seine Schritte auf jedes beliebige Gemeindeamt (in Statutarstädten: Magistrat; in Wien: Magistratisches Bezirksamt) in Österreich lenken, um persönlich zu unterzeichnen.Ab sofort haben die Initiatoren 1,5 Jahre Zeit, die für die Abhaltung eines Volksbegehrens mindestens nötigen 8.969 Unterstützungserklärungen, das entspricht einem Promille der österreichischen Gesamtbevölkerung, zu sammeln. Gelingt es ihnen, können sie anschließend selbst über den tatsächlichen Zeitpunkt des Einleitungsantrags entscheiden. Wird diesem stattgegeben, legt das Bundesministerium sodann den achttägigen Eintragungszeitraum fest, innerhalb dessen das Volksbegehren tatsächlich unterschrieben werden kann.Und hier gilt wiederum: Kommen mindestens 100.000 Unterschriften zusammen, muss das Thema im Nationalrat behandelt werden. Weil am Ende aber auch die schon in der Einleitungsphase geleisteten Unterstützungserklärungen bei der finalen Zählung der Unterschriften miteingerechnet werden, ist eine möglichst zahlreiche Beteiligung von Anfang an mehr als nur hilfreich.
Umso mehr, als Volksbegehren rechtlich nicht bindend sind. Inwieweit sie umgesetzt werden, obliegt den Abgeordneten bzw. den Ergebnissen von deren Beratungen, Debatten und ev. Erörterungen mit Sachverständigen. Freilich: Je mehr Rückhalt in der Bevölkerung ein bestimmtes Anliegen hat, desto weniger wird es im Ausschuss bzw. Plenum des Nationalrat einfach durchgewunken. Insofern hofft Simon auf weit mehr als die letztlich notwendigen 100.000 Unterschriften, damit das Thema nicht einfach unter den politischen Teppich gekehrt wird.
Derlei hat der bald 60-Jährige nämlich schon mal erlebt. 2007 hatte er eine parlamentarische Bürgerinitiative zur Öffnung des bundesweiten Forst- und Güterwegenetzes gestartet und hierfür keine Mühen und Vorab-Recherchen gescheut: Stellungnahmen von allen Parteien eingeholt, um die Chancen auf positive Behandlung seines Anliegens im Parlament auszuloten; Hintergrund-Informationen und Fakten gesammelt und in Form belegbarer Argumente aufgelistet; sich mit der allgemeinen rechtlichen Lage zum Thema Bürgerbeteiligung und der besonderen zum Thema Mountainbike vertraut gemacht; das RIS (Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramtes) nach OGH-Urteilen und Präzedenzfällen durchforstet; und schließlich eine Homepage erstellt, auf der sämtliche relevanten Unterlagen inklusive der Unterschriftenlisten zum Download bereit standen. 21.000 Unterschriften kamen damals zusammen – noch analog, eingesammelt im Bekannten- und Verwandtenkreis, durch Rennveranstalter, Radshops, Vereine uvm., übermittelt per Post. Das Ergebnis? Vertagungen, bis die schwarz-rote Legislaturperiode endete.
Warum ich’s jetzt nochmal versuche? Weil sich nichts geändert hat
Was – neben der Initiative an sich – schon vor 18 Jahren frappierte: Mit dem in Hernstein lebenden Vermögensberater und Versicherungsmakler engagierte sich nicht nur ein Mountainbiker der ersten Stunde, der seit den 1980ern – notgedrungen großteils illegal – seinem geliebten Sport nachgeht. Der Familienvater, Fossiliensammler, Feuerwehrmann, Skifahrer und Kletterer ist auch gelernter Förster und kennt als solcher den Wald und die Bedürfnisse von dessen Flora und Fauna genau.2025 nun geht Simon mit der selben Akribie und Diskussionsbereitschaft, aber aktualisierten Methoden erneut ans Werk. Weil sich, wie der mittlerweile studierte Politikwissenschafter in seinem extra eingerichteten YouTube-Kanal mehrfach betont, noch immer nichts geändert habe – im Gegenteil: Im europäischen Vergleich wirken die aktuellen Restriktionen überholter denn je, was angesichts der wachsenden Bedeutung des Mountainbikens als Freizeit- und Breitensport für ein Tourismusland mehr als nur nachteilig sei. Von gesundheitlichen, umwelt- und verkehrspolitischen oder weiteren wirtschaftlichen Aspekten ganz zu schweigen (einen Überblick über seine Argumentationslinien bietet der Begleittext zum Volksbegehren ab S. 3)
Nicht zuletzt deshalb sei eine Gesetzesänderung höchst angebracht. „Es muss endlich das Forstgesetz angepasst werden, damit die Erholungswirkung des Waldes den Mountainbikern in gleichem Maße zugebilligt wird wie den Wandernden oder Schitourengehern“, pocht er u.a. auf die Tatsache, dass ein Gesetz aus dem Jahr 1975 wohl kaum explizit ein erst zehn Jahre später aufgekommenes Sportgerät betreffen kann.Den hierfür nötigen, langen Atem hat Simon diesmal digital institutionalisert. Auf seinem Youtube-Kanal will er in den nächsten 1,5 Jahren für Gespräche bereitstehen, Argumente pro und contra veröffentlichen, Interviews und Diskussionen führen, Wissen rund um die Themen Mountainbiken und Natur vermitteln und natürlich vor allem sein Volksbegehren bekannt machen und um Unterstützung dafür werben.
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