es gibt meines wissens nach zig möglichkeiten. die von dir genannte wäre "bestehender Aufenthalt in Österreich, sofern man 10 Jahre die österreichische Staatsbürgerschaft besessen hatte (Wiedererwerb). "
da musst aber auch deutsch auf b1 niveau nachweisen
aber für "biologische" ex österreicher müsste sowieso das prinzip der abstammung gelten. also sofern ein elternteil österreicher ist, müsste man rechtsanspruch auf die staatsbürgerschaft haben. selbst wenn man vorher die staatsbürgerschaft mal zurückgelegt hat. so würde ich das zumindest interpretieren.
aber wie schon vorher erwähnt, die leute die ich so kenne haben sich zusätzlich zur österreichischen ne zweite geholt sofern für sie sinnvoll und da gabs bis jetzt keine probleme.
hier ist das recht gut beschrieben inklusive nach einkommen gestaffelter preise für NÖ...
https://www.noe.gv.at/noe/Persoenliche-Ausweise-Dokumente/Der_Erwerb_der_oesterreichischen_Staatsbuergerschaft.html