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Anhalterecht der Jäger?


Alpine
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Ich denke dass Eigentum von Wald kein unbegrenztes Verfügungsrecht bedeutet ist wohl klar. Stichwort Betretungsrecht oder Schutzwald etc. Wald hat eben auch eine gesellschaftliche Funktion und deshalb hinkt der Vergleich mit dem Garten. Dass heißt nicht dass ich in fremdem Wald machen kann was ich will. Was sich mir allerdings noch nicht erschlossen hat ist, was der Grundbesitzer für einen Vorteil davon hat, wenn ich auf seinen Wegen nicht fahre. Dass es den Jäger ärgert, wenn ich in der Dämmerung fahre ist mir klar und das mach ich auch nicht.
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Das ganze Drama, verdichtet auf eine Frage ... :f:

 

Was sich mir allerdings noch nicht erschlossen hat ist, was der Grundbesitzer für einen Vorteil davon hat, wenn ich auf seinen Wegen nicht fahre.

 

Du darfst momentan nicht fahren.

 

Du möchtest aber fahren.

 

Wäre dann die Frage "Was hat der Grundbesitzer für einen Vorteil davon, wenn ich auf seinen Wegen fahre?" nicht angebrachter?

 

Dann lässt er uns vielleicht irgendwann mal fahren.

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Das ganze Drama, verdichtet auf eine Frage ... :f:

 

 

 

Du darfst momentan nicht fahren.

 

Du möchtest aber fahren.

 

Wäre dann die Frage "Was hat der Grundbesitzer für einen Vorteil davon, wenn ich auf seinen Wegen fahre?" nicht angebrachter?

 

Dann lässt er uns vielleicht irgendwann mal fahren.

 

NEIN, die Frage lautet wohl eher, wie politisch dumm muss man seien dass wir als einzige in Europa nicht dürfen.. die Jäger sollten wir da nicht fragen denn die checken ja selber nicht wie sie von den Grundbesitzern ausgenommen werden.

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Test nicht notwendig, macht schon zB die Stadt Wien auf der Donauinsel

Interessant ist ja auch dass ich ja ständig auf viel schlechteren Wegen auf fremden Eigentum abseits des Waldes unterwegs bin, nämlich auf Feldwegen. Da hats aber noch nie Probleme oder Diskussionen geben..na ja da rennen auch keine Hirschen rum...

 

 

Nicht auf der Donauinsel, bei Dir zuhause im Gartl oder im Wohnzimmer...

 

Und: Ich hoffe, die Feldwege haben Öffentlichkeitsstatus, ansonsten:aerger:

Bearbeitet von Hindemith
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Wald bedeutet de facto kein Verfügungsrecht... Holz ernten, ev.Jagdrecht, ( inkl. Jagdhütte), ev. Fischerei, und auch da massive Einschränkungen bzw. Pflichten..

 

Im Forstgesetz in der Fassung von 1975 sind die Rechte und Pflichten des Waldbesitzers festgelegt, also grossteils einer vernünftigen Wirtschaftsweise geschuldeten Art der Nutzung. Ich als Bauernwaldbesitzer kann darin beim besten Willen keine "massiven Einschränkungen" oder überbordende "Pflichten" erkennen.

Waldbewirtschaftung ist in erster Linie Denken in Generationen, ein Umstand, den viele so nicht verstehen...

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'Denken in Generationen' ... 'Würde es keinen Wald mehr geben' ... wie im Waldviertel, zum Beispiel? /ironie off

 

Und weil es dem Waldbesitzer keinen Vorteil bringt, wenn er freiwillig wen in seinem Wald zur Erholungssuche lässt, wird er es eben nicht erlauben.

Darum muss das halt durch ein Gesetz geregelt werden. Für's Radfahren analog wie zu Fuß.

Dass die Vertreter des 'Grünen Arguments' dabei 'Au' schreien, wird dies nur verzögern, nicht aufhalten.

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Und weil es dem Waldbesitzer keinen Vorteil bringt, wenn er freiwillig wen in seinem Wald zur Erholungssuche lässt, wird er es eben nicht erlauben.

 

Mir ist schon klar dass der Waldbesitzer der Klassenfeind ist der einfach nicht verstehen kann dass die Öffnung seines Waldes für den Radverkehr die einzig mögliche moralische Rechtfertigung für seinen Besitz ist.

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Der Waldbesitzer muss in erster Linie aus der Verantwortung bei Unfällen genommen werden. Man kann niemanden so viel für die Benutzung zahlen, dass es das Risiko eines schweren Unfalles mit Haftungsansprüchen an den Waldbauern wert wäre. Niemand würde das freiwillig tun. erst wenn der Hausverstand siegt und jeder Verantwortung für sich selbst übernimmt bzw. übernehmen kann, dann kann man über vernünftige Nutzung und reden.
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Auszug aus - http://www.dietiwag.at/index.php?id=5810

 

"Was mit einem Konzern, der sich verniedlichend und irreführend Esterházy-Stiftung nennt und über ein in Jahrhunderten zusammengerabertes unermessliches Vermögen gebietet: Schlösser, Burgen, Seen, Parks, Weinberge, Immobilien, 44.000 Hektar Land, geschaffen durch Fron, Robot und Zehent der Landbevölkerung, der Burgenlandbevölkerung. Das mitvererbte und mitererbte feudalistische Denken, dieses eingeübte Von-oben-herab-Gehabe, die gönnerhafte große Gestik um ein kleines Almosen drückt sich auch so beispielhaft in der läppischen Spende der Milliardärsfamilie für den Gatterer-Preis aus."

 

Ja, ja, dieser Markus Wilhelm bringt es auf den Punkt!

 

Und dann wären noch die Kirchenwälder, auch hier wird besonders rigoros gegen Radfahrer vorgegangen. Die Besitzanhäufung wird sich kaum von o. a. Bericht unterscheiden.

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Wie die Zeit vergeht, 30.11.2000 - https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXI/A/A_00335/fname_600195.pdf

 

https://www.parlament.gv.at/PAKT/PR/JAHR_2002/PK0053/#XXI_A_00573

 

"Abgeordneter FAUL (S) warf der Vizekanzlerin vor, gemeinsam mit den Fraktionen von ÖVP und FPÖ dem Druck der Bauernlobby nachgegeben zu haben. Gegen den Vorwurf des Abgeordneten Schwarzenberger, die SPÖ betreibe in dieser Frage "Klassenkampf", wehrte er sich vehement. Österreich sei schließlich ein Tourismusland und jeder dritte Urlauber komme mit dem Rad und wolle mountainbiken. Die Bauernlobby und die Jäger aber führen dagegen mit dem schweren Geschütz der drohenden Enteignung auf. Offensichtlich sei die Philosophie, die Urlauber sollen bei uns nur essen und trinken und viel zahlen, so Faul. Er befürchtet, dass mit dem Beschluss von heute alles auf die lange Bank geschoben wird."

 

Und mit dem letzten Satz sollte Faul recht behalten!

 

Und so endete diese Angelegenheit:

..., dem (negativen) Ausschussbericht zum S-Antrag betreffend Änderung des Forstgesetzes und der StVO stimmten FPÖ und ÖVP mehrheitlich zu.

 

Nun stehen wir wieder einmal, 19 Jahre danach, vor einer unveränderten Problematik und vor NEUWAHLEN!

 

Am Ende wird alles gut. Wenn es nicht gut wird, ist es noch nicht das Ende. (Oscar Wilde)

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'Denken in Generationen' ... 'Würde es keinen Wald mehr geben' ... wie im Waldviertel, zum Beispiel? /ironie off

Die momentan stattfindende Katastrophe, so muss man die Borkenkäferinvasion wohl bezeichnen, ist ist einer massiven Umweltveränderung zu "verdanken"; für die Standort-Verhältnisse im Wald4tel war die Fichte (bisher) ein sehr gut angepasster Waldbaum, die Herausforderung nach dem grossflächigem Befall, bei dem auch alle langfristigen Pflegemassnahmen mit einem Schlag zunichte gemacht wurden, liegt in einer angepassten Baumwahl, die auch etwaige Veränderungen in der Zukunft auch noch eingeplant haben sollte! Borkenkäfer, Eschentriebsterben, neuartige Erkrankungen von Eiche, Buche, Kastanie, bisher bei uns unbekannte Erreger und Schädlinge etc., wir stehen diesen Entwicklungen zur Zeit recht schmähstad gegenüber. Nebenbei wollen wir Waldbesitzer auch noch ein bisschen ein Einkommen erzielen und die entstehenden Kosten abdecken....

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...und wenn Feldwege keinen "öffentlichkeitsstatus" (was immer das sein soll) haben, dann sollen Radfahrer dort nicht fahren? Erklär das doch bitte genauer.

 

Gerne.

Manche Feldwege haben aus der Zeit, als noch mehr zu Fuss gegangen wurde, das Gewohnheitsrecht der Benutzung durch Gemeindebürger, etwa zum Kirchgang oder um in die nächstgelegene Ortschaft zu gelangen. Hier wird sich normalerweise niemand darüber echauffieren, wenn man mit dem Bike unterwegs ist. Leider weiss ich auch aus leidvoller Erfahrung, dass schon viele solcher Wege, oft still und heimlich, einfach abgesperrt wurden. Meist nach Besitzerwechsel wird als erstes einmal ein Zaun aufgestellt.

 

Und dann gibt es Feldwege, welche Landwirte zum Befahren ihrer Felder haben. Dort zu fahren, würde ich als Besitzstörung bezeichnen.

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Finde es wieder einmal an der Zeit, die Kollegen von der Agrarwirtschaft an die "Sozialpflicht des Eigentums in Österreich" zu erinnern.

 

Dazu möge dieser schöne Aufsatz von Dr. Roland Norer,(Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft ) "Der gebundene Gulliver: Beschränkungen land- und forstwirtschaftlichen Eigentums" (Siehe Norer.pdf im Anhang) dienen, seine Zentrale Aussage:

„Das Eigentum ist unverletzlich.“ In Ausschöpfung des Gesetzesvorbehaltes enthält die Rechtsordnung jedoch auch Normen zur sozialen Verantwortung des Eigentümers bei der Ausübung des Eigentumsrechts. Sowohl Verfassungsrecht (Art. 5 StGG und Art. 1 1. ZPEMRK) als auch Privatrecht (§§ 364 Abs. 1 und 365 ABGB) lassen Beschränkungen und Verpflichtungen des Eigentums aufgrund von Gesetzen oder durch Gesetze im Sinne des Gemeinwohls zu. Der Gesetzesvorbehalt des StGG hat dabei allerdings einen radikalen Funktionswandel erfahren, von der ursprünglichen Funktion als Schranke der Vollziehung hin zur Ermächtigung an die zuständige Gesetzgebung, Eingriffe in Form genereller Normen zu verfügen.

 

Hier spiegelt sich die Sozialfunktion des Eigentums in Bezug auf seine Auswirkungen gegenüber der Gesellschaft. Deshalb können diese Beschränkungen des Eigentums auch in Österreich mit dem Schlagwort „Sozialbindung des Eigentums“ oder „Sozialpflichtigkeit“ umschrieben werden. Die Sozialpflichtigkeit des Agrareigentums ist die Summe aller gesetzlichen Regelungen, welche den Eigentümer in seinem Eigentumsrecht beschränken. Die „Pflichtigkeiten“ des land- und forstwirtschaftlichen Eigentums sind sehr vielfältig, der Terminus der „Sozialpflichtigkeit“ wird heute vielfach variiert: Naturpflichtigkeit, Umweltpflichtigkeit, Ökologiepflichtigkeit, Ökosozialpflichtigkeit etc.

 

 

Referenzen:StGG = Staatsgrundgesetz (Österreich) = "Verfassung"

Gesamte Rechtsvorschrift für Staatsgrundgesetz über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger, Fassung vom 23.11.2015 (https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10000006)

Artikel 5. Das Eigenthum ist unverletzlich. Eine Enteignung gegen den Willen des Eigenthümers kann nur in den Fällen und in der Art eintreten, welche das Gesetz bestimmt.

ZPEMRK = Zusatzprotokoll Europäische MenschenrechtskonventionVerfassungsbestimmung: Die Europäische Menschenrechtskonvention ist gemäß BVG BGBl. Nr. 59/1964 mit Verfassungsrang ausgestattet. (https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10000308)Art. 1 des 1. Zusatzprotokolls zur EMRK - Schutz des Eigentums (http://www.emrk.at/rechte/ZP/art1-1.htm)

Abs.1: Jede natürliche oder juristische Person hat ein Recht auf Achtung ihres Eigentums. Niemandem darf sein Eigentum entzogen werden, es sei denn, dass das öffentliche Interesse es verlangt, und nur unter den durch Gesetz und durch die allgemeinen Grundsätze des Völkerrechts vorgesehenen Bedingungen.

Abs.2: Die vorstehenden Bestimmungen beeinträchtigen jedoch in keiner Weise das Recht des Staates, diejenigen Gesetze anzuwenden, die er für die Regelung der Benutzung des Eigentums in Übereinstimmung mit dem Allgemeininteresse oder zur Sicherung der Zahlung der Steuern, sonstiger Abgaben oder von Geldstrafen für erforderlich hält.

 

ABGB §364 Abs. 1 (http://www.jusline.at/364_ABGB.html)

(1) Ueberhaupt findet die Ausübung des Eigenthumsrechtes nur in so fern Statt, als dadurch weder in die Rechte eines Dritten ein Eingriff geschieht, noch die in den Gesetzen zur Erhaltung und Beförderung des allgemeinen Wohles vorgeschriebenen Einschränkungen übertreten werden. Im Besonderen haben die Eigentümer benachbarter Grundstücke bei der Ausübung ihrer Rechte aufeinander Rücksicht zu nehmen.

 

ABGB §365 (http://www.jusline.at/365_ABGB.html)

Wenn es das allgemeine Beste erheischt, muß ein Mitglied des Staates gegen eine angemessene Schadloshaltung selbst das vollständige Eigenthum einer Sache abtreten.

 

Norer.pdf

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Die momentan stattfindende Katastrophe, so muss man die Borkenkäferinvasion wohl bezeichnen, ist ist einer massiven Umweltveränderung zu "verdanken"; für die Standort-Verhältnisse im Wald4tel war die Fichte (bisher) ein sehr gut angepasster Waldbaum, die Herausforderung nach dem grossflächigem Befall, bei dem auch alle langfristigen Pflegemassnahmen mit einem Schlag zunichte gemacht wurden, liegt in einer angepassten Baumwahl, die auch etwaige Veränderungen in der Zukunft auch noch eingeplant haben sollte! Borkenkäfer, Eschentriebsterben, neuartige Erkrankungen von Eiche, Buche, Kastanie, bisher bei uns unbekannte Erreger und Schädlinge etc., wir stehen diesen Entwicklungen zur Zeit recht schmähstad gegenüber. Nebenbei wollen wir Waldbesitzer auch noch ein bisschen ein Einkommen erzielen und die entstehenden Kosten abdecken....

 

Ja, das mit der Fichte kam völlig überraschend.

Ist ja das erste Mal in der Geschichte der Landwirtschaft, das Monokulturen nicht auf ewig funktionieren...

 

Und wegen dem Geschäft mit dem Wald. Da hab ich das Gefühl, wir drehen uns im Kreis: https://www.derstandard.at/story/2000107251300/sollen-waldbesitzer-fuer-klimaschaeden-entschaedigt-werden-ja-sagt-forstbesitzer

(Eine Milliarde aus Steuergeldern, damit auch in Zukunft der Wald Gewinn abwirft, aber keine Zugeständnisse an die erholungsuchende Allgemeinheit.)

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Die momentan stattfindende Katastrophe, so muss man die Borkenkäferinvasion wohl bezeichnen, ist ist einer massiven Umweltveränderung zu "verdanken"; für die Standort-Verhältnisse im Wald4tel war die Fichte (bisher) ein sehr gut angepasster Waldbaum, die Herausforderung nach dem grossflächigem Befall, bei dem auch alle langfristigen Pflegemassnahmen mit einem Schlag zunichte gemacht wurden, liegt in einer angepassten Baumwahl, die auch etwaige Veränderungen in der Zukunft auch noch eingeplant haben sollte! Borkenkäfer, Eschentriebsterben, neuartige Erkrankungen von Eiche, Buche, Kastanie, bisher bei uns unbekannte Erreger und Schädlinge etc., wir stehen diesen Entwicklungen zur Zeit recht schmähstad gegenüber. Nebenbei wollen wir Waldbesitzer auch noch ein bisschen ein Einkommen erzielen und die entstehenden Kosten abdecken....

 

Die Fichte ein gut angepasster Waldbaum? Hm das sehen viele anders, weit eh: man soll auch andere Seiten anhören. Meinen Wald haben die diversen Sturmkatastrophen und das Hochwasser von 2002 schon so mitgenommen, dass wir die Fichte nicht mehr ausgepflanzt haben. Anyway: mich stören die Mühl4tler Mtber nicht, die da herumfahren bei uns im Wald, auch nicht die Paintballer (obwohl ich das deppert finde) und auch nicht die paar Motocrosser. Hält der Wald alles aus. Was er nicht aushält sind Klimafaktoren, etc. Das sind die echten Probleme. Nicht die Radlfahrer.

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Die momentan stattfindende Katastrophe, so muss man die Borkenkäferinvasion wohl bezeichnen, ist ist einer massiven Umweltveränderung zu "verdanken"; für die Standort-Verhältnisse im Wald4tel war die Fichte (bisher) ein sehr gut angepasster Waldbaum, die Herausforderung nach dem grossflächigem Befall, bei dem auch alle langfristigen Pflegemassnahmen mit einem Schlag zunichte gemacht wurden, liegt in einer angepassten Baumwahl, die auch etwaige Veränderungen in der Zukunft auch noch eingeplant haben sollte! Borkenkäfer, Eschentriebsterben, neuartige Erkrankungen von Eiche, Buche, Kastanie, bisher bei uns unbekannte Erreger und Schädlinge etc., wir stehen diesen Entwicklungen zur Zeit recht schmähstad gegenüber.....

 

Ich dachte schon jetzt bekommen die Mountainbiker die Schuld für den Befall .

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Dazu möge dieser schöne Aufsatz von Dr. Roland Norer,(Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft ) "Der gebundene Gulliver: Beschränkungen land- und forstwirtschaftlichen Eigentums" (Siehe Norer.pdf im Anhang) dienen ...

 

Die heute kaum mehr zu überschauende Vielzahl staatlicher Eingriffe fordert immer wieder

danach zu fragen, was eigentlich an Freiheit für den Landwirt insgesamt noch übrig bleibt.

Eingriffe des Staates ziehen idR weitere Eingriffe nach sich, die Interventionsspirale dreht

sich weiter. Das land- und forstwirtschaftliche Eigentum ist heute alles andere als ein Riese

in der Rechtsordnung. Nicht zuletzt deshalb wäre es aus agrarrechtlicher Sicht manchesmal

wünschenswert, die Seile des Gullivers wären dünner und v.a. weniger.

 

Schönes Bild. Was wir hier wollen, ist dass sich der liebe Gulliver noch mit einem weiteren Strick festbindet, nämlich der bedingungslosen Wegefreiheit für alles was da draußen gerne herumfahren würde, vom E-Fat-Biker bis zum Weinbergrutscher . Entweder freiwillig, oder wir verordnen es ihm halt, weil's der politische Wille von ... äh ... vieviel Prozent der österreichischen Bevölkerung ist.

 

Würde gerne die Gesichter hier im Forum sehen, wenn man die von dir gerne zitierte "erholungsuchende Allgemeinheit" über allfällige Zugeständnisse der Grundbesitzer gegenüber dem (allfällig motorisierten) Individualverkehr im Wald abstimmen lassen würde. :D

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Würde gerne die Gesichter hier im Forum sehen, wenn man die von dir gerne zitierte "erholungsuchende Allgemeinheit" über allfällige Zugeständnisse der Grundbesitzer gegenüber dem (allfällig motorisierten) Individualverkehr im Wald abstimmen lassen würde. :D

Als ob irgendwo, ganz egal bei welchem Thema, etwas Gutes dabei rauskommen würde, wenn man Mehrheiten über Minderheiten abstimmen ließe. :rolleyes:

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