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Ist der Wahnsinn auf der Straße ausgebrochen?


Erik
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da fährt jemand 2 kinder tot, weil am anhänger kein wimpel ist und es bleibt bei 20000 euro? hätt er das geld unterschlagen, wär er sicher in den bau gewandert.
Moment, der Anhänger war unbeleuchtet und hatte keine Reflektoren.

 

Dennoch vermute* ich auch, dass der Autofahrer den gröberen Fehler gemacht hat.

 

 

*mich stören "allwissende" Schuldzusprechungen im Internet

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Was wäre aus deiner Sicht gerechtfertigt? 500.000.

 

zum beispiel. und die fahrerlaubnis entziehen. das sollte man sowieso bei vielen machen. es ist irre, was alles den führerschein hat.

entweder hat er die geschwindigkeit nicht den sichtverhältnissen angepasst oder er sieht nix. für beides gehört er bestraft. so ein erwachsener auf einem rad und ein 2-sitzerkinderanhänger sind jetzt auch nicht sooo klein, als dass man das einfach übersehen kann.

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ob 500k oder 21k, die beiden Kinder sind trotzdem tot, ein Grund dafür ist die Teilschuld der Mutter....

 

Der Helm der nicht aufgesetzt war hätte wahrscheinlich geholfen, ein funktionierendes Rücklicht und Reflektoren ganz sicher

 

Darum hab ich in meiner Radanhängerzeit, den Hänger immer voll beleuchtet und, noch wichtiger, hab Hauptstrassen nicht benutzt, mir haben die 200m Pendlerstrecke innerorts schon gereicht....

 

Ich tu mir selbst auf dem Rad beim Heimfahren am Radweg schwer unbeleuchtete Läufer schnell zu erkennen, trotz meiner Meinung nach sehr guter Beleuchtung meinerseits....

Bearbeitet von stef
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Was wäre aus deiner Sicht gerechtfertigt? 500.000. Soviel wie der Bauer in Tirol zahlen soll dessen Kuh eine Frau getötet hat? Was hat der Fahrer falsch gemacht außer zur falschen Zeit am falschen Ort zu sein?

 

ganz einfach: auf Sicht fahren.

es hätte ja ganz gesetzeskonform jemand (unbeleuchtet, ohne 1,5m Wimpel) am Straßenrand gehen können. Den darf er auch nicht totfahren (auch nicht wenn der Fußgänger einen Helm trägt)

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Der Helm der nicht aufgesetzt war hätte wahrscheinlich geholfen, ein funktionierendes Rücklicht und Reflektoren ganz sicher

 

Das ist vollkommen unbewiesen, es hätte möglicherweise geholfen, aber nicht sicher. Wer sagt denn, dass der Herr nicht am Handy oder Radio gespielt hat? der Wimpel und die Rückstrahler hätten nur die Chance ERHÖHT, gesehen zu werden. Das bedeutet noch immer nicht, dass Sie auch wahrgenommen, geschweige denn dass der Fahrer auch die entsprechende Reaktion gezeigt hätte. Das ist alles reine Spekulation.

 

Fakt ist vielmehr, dass jemand auch so autofahren muss, dass man bei völliger Dunkelheit z.B. einem großen Stein auf der Straße ausweichen können muss.

Bearbeitet von madeira17
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@ madeira: ich vermute das Verschulden des Autofahrers ist deswegen im Urteil geringer weil er im Gegensatz zu der Mutter kein nicht der STVO entsprechendes Fahrzeug in den Verkehr gebracht hat? Aber Du hast natürlich recht, auf Sicht ist er nicht gefahren, dafür wurde er vermutlich ja verurteilt.... und ich habe ja bewusst geschrieben vermutlich....

 

ob, Radio, Smartphone, oder was auch immer der Grund war, für uns ist es nur Spekulation...

 

Ja, Du hast recht, lauf Stvo muss man auf Sicht fahren und einem Stein ausweichen können, der Anteil der Fahrzeuglenker die das wirklich können/ machen wird aber gering ausfallen. Darum eine provokante Frage, wie schnell fährst Du nachts auf der Autobahn?

Bearbeitet von stef
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zum beispiel. und die fahrerlaubnis entziehen. das sollte man sowieso bei vielen machen. es ist irre, was alles den führerschein hat.

entweder hat er die geschwindigkeit nicht den sichtverhältnissen angepasst oder er sieht nix. für beides gehört er bestraft. so ein erwachsener auf einem rad und ein 2-sitzerkinderanhänger sind jetzt auch nicht sooo klein, als dass man das einfach übersehen kann.

 

Das steht aber nirgends. Und dem milden Urteil nach dürfte der Richter auch sämtliche Informationen dazu gehabt haben

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Moment, der Anhänger war unbeleuchtet und hatte keine Reflektoren.

 

jo, es war aber nicht finster.

 

Das ist quasi ein Freifahrtschein um alles und jeden einfach niedermähen zu können, das/der/die nicht beleuchtet ist.

Ich würde mir wünschen, dass der Typ nie wieder ein KFZ steuern darf.

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Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da sich der Verteidiger Bedenkzeit erbeten und der Staatsanwalt wegen der geringen Strafe berufen hat.

Wenn ich mir so die Berichterstattung lese, tendiere ich auch dazu dass der Fahrer buchstäblich aus dem Verkehr gezogen gehört:

Uneinsichtig zeigte sich dagegen der Fahrer des Fords, der Fahrrad samt Anhänger überfuhr und die beiden Kinder damit tötete. "Warum glauben Sie, dass Sie nicht schuldig sind?", will der Richter wissen. Der Pensionist antwortet: "Weil ich nichts gesehen habe." Und obwohl Nußbaumer ihn noch deutlich darauf hinweist, dass ein reumütiges Geständnis ein milderes Urteil zur Folge hätte, bleibt er bei dieser Argumentation – und verärgert den Richter immer weiter.

Etwa als der die Frage, ob der in der Dämmerung, als der Unfall passiert war, langsamer gefahren sei als untertags – und der mit Akzent sprechende Angeklagte die Frage auch nach dem zweiten Anlauf nicht versteht. Als der Anwalt des Fahrers um Rücksichtnahme auf seinen psychisch mitgenommenen Mandanten bittet, raunt der zusehends ungeduldig werdende Vorsitzende ihm zu: "Die Kindesmutter, deren beide Kinder jetzt tot sind, hat sich auch so weit im Griff gehabt, und der musste ich keine Frage dreimal stellen." Zusammenfassend bleibt beim Richter von der Aussage übrig: "Selber schuld." "Ja, ich meine schon", erklärt der Angeklagte. Er "lebe einen Albtraum seitdem", schickt er noch nach.

https://www.derstandard.at/story/2000111766434/kinder-in-fahrradanhaenger-gestorben-geldstrafe-fuer-pkw-lenker

Bearbeitet von bs99
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Darum eine provokante Frage, wie schnell fährst Du nachts auf der Autobahn?

 

schon klar, der Bremsweg aus 130km/h beträgt ca. 100-110m, soweit ist auch normalerweise zumindest die Sichtweite. Zumindest aber könnte man die in den 5-6 Sekunden des Bremswegs einem solchen Gespann gefahrlos ausweichen (Aufmerksamkeit und ABS/ESP vorausgesetzt). Das poppt ja nicht auf einmal aus dem Nichts auf.

 

Was ich nicht verstehe ist, dass offenbar der Fahrer weniger Schuld haben soll als die Mutter. Klar hat die Mutter eine gewisse Teilschuld, Sie hat ein paar Regeln zur UnfallVERMEIDUNG (Wimpel/Reflektoren) bzw. Unfallfolgenmilderung (Helme) nicht eingehalten. Den Unfall hat aber schon noch immer der Fahrer verursacht, und müsste damit die Hauptschuld tragen. Dass seine Schuld offenbar geringer eingeschätzt wird, das ist mir völlig unverständlich.

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schon klar, der Bremsweg aus 130km/h beträgt ca. 100-110m, soweit ist auch normalerweise zumindest die Sichtweite. Zumindest aber könnte man die in den 5-6 Sekunden des Bremswegs einem solchen Gespann gefahrlos ausweichen (Aufmerksamkeit und ABS/ESP vorausgesetzt). Das poppt ja nicht auf einmal aus dem Nichts auf.

 

Was ich nicht verstehe ist, dass offenbar der Fahrer weniger Schuld haben soll als die Mutter. Klar hat die Mutter eine gewisse Teilschuld, Sie hat ein paar Regeln zur UnfallVERMEIDUNG (Wimpel/Reflektoren) bzw. Unfallfolgenmilderung (Helme) nicht eingehalten. Den Unfall hat aber schon noch immer der Fahrer verursacht, und müsste damit die Hauptschuld tragen. Dass seine Schuld offenbar geringer eingeschätzt wird, das ist mir völlig unverständlich.

 

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wie oben geschrieben vermute ich den Grund im milderen Urteil das in Verkehr bringen des nicht Stvo konformen Gespanns der Mutter...

 

Du hast 100m Sichtweite bei deinem Abblendlicht auf der Fahrerseite?

 

Verlorenes Ladegut kann durchaus plötzlich auftauchen....und ein doppelter Fahrspuhrwechsel geht auch nur wenn Platz ist und man sowas mal bei hoher Geschwindigkeit gelernt hat...

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Hier wird hier viel vermutet und wenig gewusst. - Auch von den bekannte Fakten wissen die meisten hier nichts. Aber beim Verurteilen sind manche recht schnell. Hätte es Anzeichen für eine Handynutzung des Autofahrers gegeben, wäre das Urteil wohl weniger mild ausgefallen.

 

@Gili: Keiner von uns wäre bei den Lichtverhältnissen in der Dämmerung mehr ohne Rücklicht gefahren.

 

Ich glaube soweit an unseren Rechtsstaat, dass der Richter ein Urteil gesprochen hat unter Rücksichtnahme auf alle ihm bekannten Fakten und nach bestem Wissen und Gewissen.

 

All unsere Komentare bringen nicht die Kinder zurück! Wenn man überhaupt etwas daraus lernen kann, dann, dass man bei schlechten Lichverhältnissen so gut beleuchtet wie möglich unterwegs seins sollte und trotzdem ein Restrisiko bleibt, von Autofahrern übersehen zu werden. Und, dass man als Autofahrer keine Reserven für Unaufmerksamkeiten hat! Die meisten von uns sind ja beides.

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Hier wird hier viel vermutet und wenig gewusst. - Auch von den bekannte Fakten wissen die meisten hier nichts. Aber beim Verurteilen sind manche recht schnell. Hätte es Anzeichen für eine Handynutzung des Autofahrers gegeben, wäre das Urteil wohl weniger mild ausgefallen.

 

@Gili: Keiner von uns wäre bei den Lichtverhältnissen in der Dämmerung mehr ohne Rücklicht gefahren.

 

Ich glaube soweit an unseren Rechtsstaat, dass der Richter ein Urteil gesprochen hat unter Rücksichtnahme auf alle ihm bekannten Fakten und nach bestem Wissen und Gewissen.

 

All unsere Komentare bringen nicht die Kinder zurück! Wenn man überhaupt etwas daraus lernen kann, dann, dass man bei schlechten Lichverhältnissen so gut beleuchtet wie möglich unterwegs seins sollte und trotzdem ein Restrisiko bleibt, von Autofahrern übersehen zu werden. Und, dass man als Autofahrer keine Reserven für Unaufmerksamkeiten hat! Die meisten von uns sind ja beides.

 

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Was hat der Fahrer falsch gemacht außer zur falschen Zeit am falschen Ort zu sein?

Mit Abblendlicht darf nur eine solche Geschwindigkeit eingehalten werden, die ein Anhalten innerhalb der ausgeleuchteten Straße ermöglicht.

Entspricht der Anhalteweg der eingehaltenen Geschwindigkeit der ausgeleuchteten Strecke, dann liegt kein Verstoß gegen § 20 StVO vor.

 

Der Fahrer hat auf Sicht zu fahren, das heißt seine Geschwindigkeit so einzurichten, dass er beim Auftauchen eines Hindernisses rechtzeitig sein Fahrzeug zum Stehen bringen oder zumindest das Hindernis umfahren kann.

 

Quelle: https://www.ris.bka.gv.at/JustizEntscheidung.wxe?Abfrage=Justiz&Dokumentnummer=JJT_20021010_OGH0002_0020OB00213_02S0000_000&IncludeSelf=True

 

Zudem:

Der Pensionist antwortet: "Weil ich nichts gesehen habe."

Das man, egal ob Bundes-, Landes-, Bezirksstraße oder Autobahn deshalb nicht im Schneckentempo fährt ist schon klar.

Aber auch zum eigenen Schutz, kann man doch nicht irgendwo (hin) fahren, ohne zu wissen was einem erwartet.

Das kann ich als Fußgeher "riskieren" dass ich in eine dunkle unbeleuchtete Gasse oder Allee gehe, und dort nicht sehe wo ich hin trete.

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Ja, Du hast recht, lauf Stvo muss man auf Sicht fahren und einem Stein ausweichen können, der Anteil der Fahrzeuglenker die das wirklich können/ machen wird aber gering ausfallen. Darum eine provokante Frage, wie schnell fährst Du nachts auf der Autobahn?

Es mag schon sein, dass sich wohl die wenigsten wirklich daran halten.

Wobei noch hinzu kommt, dass die KFZ immer besser werden, was Ausleuchtung und Bremsen bzw Bremsweg betrifft und daher die alten Berechnungen nicht mehr stimmen. Dh dass man früher stehen bleibt als noch vor einigen Jahrzehnten.

 

§ 20 Abs 1 StVO: Der Lenker eines Fahrzeuges hat die Fahrgeschwindigkeit den gegebenen oder durch Straßenverkehrszeichen angekündigten Umständen, insbesondere den Straßen-, Verkehrs- und Sichtverhältnissen, sowie den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Er darf auch nicht so schnell fahren, daß er andere Straßenbenützer oder an der Straße gelegene Sachen beschmutzt oder Vieh verletzt, wenn dies vermeidbar ist.

Bei Gericht bzw als Argumentation muss man sich ja, als allererstes, an das Gesetz halten. Dann an Empfehlungen der Fahrschule (-verbandes; wie zB der seitliche Sicherheitsabstand zu einspurigen Fahrzeugen, die leider eben nur Empfehlungen sind aber kein Gesetz). Die Macht der Gewohnheit wird in den seltensten Fällen berücksichtigt (fahre immer schon ohne Helm beim Motorrad, mag mich nicht angurten beim Auto, fahr immer schon nur mit einer Bremse beim Rad, ich rauche-telefoniere-wähle Musikstücke am Radio aus-navigiere-trinke und esse während der Fahrt etc ohne dass es je zu einem Unfall kam).

 

Letztendlich ist das Gesetz oder eben wie es die Gerichte sehen bzw auslegen, der Maßstab. Dass man einige Regeln nicht oder nicht mehr kennt (u.a. weil sie sich in den letzten Jahren [oft] geändert haben) ist nur all zu menschlich und zum Teil auch verständlich.

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Hier wird hier viel vermutet und wenig gewusst. - Auch von den bekannte Fakten wissen die meisten hier nichts. Aber beim Verurteilen sind manche recht schnell. Hätte es Anzeichen für eine Handynutzung des Autofahrers gegeben, wäre das Urteil wohl weniger mild ausgefallen.

 

@Gili: Keiner von uns wäre bei den Lichtverhältnissen in der Dämmerung mehr ohne Rücklicht gefahren.

 

Ich glaube soweit an unseren Rechtsstaat, dass der Richter ein Urteil gesprochen hat unter Rücksichtnahme auf alle ihm bekannten Fakten und nach bestem Wissen und Gewissen.

Das mag schon sein.

Aber, Richter sind auch nur Menschen.

Menschen, denen es mitunter völlig irre erscheint, seine Kinder alleine 500 Meter zu Fuß zur Schule gehen zu lassen. Die nur den Kopf schütteln, wenn jemand mit dem Rad in der Stadt fährt (absichtlicher Suezidversuch?). Die, wenn sie mehr als zwei Rennradfahrer nebeneinander fahren sehen, nur daran denken, dass sie einen aufhalten und Lebenszeit stehlen. Für die eine Helmpflicht für Erwachsene schon gesetzlich verankert ist.

 

Es entsteht der Eindruck, dass Fahrradfahren in erster Linie gefährlich ist. Gefährlich für sich selbst und für den KFZ Verkehr. Und der Fahrradverkehr Zeit und Nerven kostet.

 

Das aber Fahrradfahren in erster Linie zumindest gleichberechtigte Verkehrsteilnehmer sind, kommt bei einigen dann schon nicht mehr vor.

Daneben gibt es auch noch andere "Vorteile" oder positive Eigenschaften.

 

Wenn dann auch noch Polizisten, die es besser wüßten bzw das Gesetz kennen müßten, solche Aussagen kommen wie:

"... Und auch keine Warnweste getragen" wird ein Polizist zitiert.

In der Dunkelheit übersah Lenkerin zwei Schüler

https://www.krone.at/2052772

dann wird einem klar, wie gefährlich es ist, sich als Nicht KFZ (also Fußgeher, Spaziergänger, Radfahrer, Roller etc) am Verkehr teilzunehmen.

Was dann nur zur logischen Konsequenz führen kann, dass man selbst aufrüstet. Entweder man leuchtet selbst wie ein Christbaum (Lupine Alpha hinten, Betty vorne, und das alles in 360 Grad Ausrichtung) oder man verzichtet auf Radfahren, Fußgehen, Roller/Skateboard fahren etc und/oder schafft sich einen SUV/Geländewagen/Hummer mit Frontbügel/Bullenfänger an.

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Hier wird hier viel vermutet und wenig gewusst. - Auch von den bekannte Fakten wissen die meisten hier nichts. Aber beim Verurteilen sind manche recht schnell. Hätte es Anzeichen für eine Handynutzung des Autofahrers gegeben, wäre das Urteil wohl weniger mild ausgefallen.

 

@Gili: Keiner von uns wäre bei den Lichtverhältnissen in der Dämmerung mehr ohne Rücklicht gefahren.

 

Ich glaube soweit an unseren Rechtsstaat, dass der Richter ein Urteil gesprochen hat unter Rücksichtnahme auf alle ihm bekannten Fakten und nach bestem Wissen und Gewissen.

 

All unsere Komentare bringen nicht die Kinder zurück! Wenn man überhaupt etwas daraus lernen kann, dann, dass man bei schlechten Lichverhältnissen so gut beleuchtet wie möglich unterwegs seins sollte und trotzdem ein Restrisiko bleibt, von Autofahrern übersehen zu werden. Und, dass man als Autofahrer keine Reserven für Unaufmerksamkeiten hat! Die meisten von uns sind ja beides.

 

+1

Sehe ich genauso, Danke

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Wie bitte?

 

Ich halte

 

Was hat der Fahrer falsch gemacht außer zur falschen Zeit am falschen Ort zu sein?

 

für eine pietätlose Bagatellisierung und inhaltlich für besagten Schwachsinn und Schwachsinn ist wirklich das sanftmütigste, was mir dazu einfällt. wo-upf1 und einige andere haben die Angelegenheit mit dem Fahren auf Sicht dankenswerter Weise schon besonnen erklärt.

 

Es gibt eine Verurteilung, das ist wichtig. Das finanzielle Strafmaß halte ich für zweitrangig. Das der Mensch nach der Aussage in seinem Leben noch mit etwas anderem als einem Einkaufswagerl fahren darf, schmerzt. In verschiedenen Artikeln werden die nicht getragenen Helme hervorgehoben, dürfte in der Verhandlung auch zu einigen Fragen geführt haben, das finde ich Schade (zumindest das Ausmaß). Es ist sicher ein Symptom für die vielen Fehleinschätzungen, aber gerade wenn es um eine differenzierte Auseinandersetzung im Sinne der Prävention geht, würde ich mir den Fokus bei anderen Faktoren wünschen: Beleuchtung/Dämmerung, Kinder-Anhänger/Freilandstraße, etc.; keine Frage, Helme sind bei uns Pflicht, aber in diesem Fall hätten wohl nur andere Faktoren den Unfall und die Folgen verhindern können.

 

@kohnrad: hat da wer Ahnung davon? Ich nehme an, dass der Ausgang des strafrechtl. Verfahrens maßgeblich für zivilrechtliche Klagen ist, oder?

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