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Ist der Wahnsinn auf der Straße ausgebrochen?


Erik
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@kohnrad: hat da wer Ahnung davon? Ich nehme an, dass der Ausgang des strafrechtl. Verfahrens maßgeblich für zivilrechtliche Klagen ist, oder?
der @nodoc ist Jurist, aber ich kenne Fälle, wo der Unfallverursacher zwar von der strafrechtlichen Seite freigesprochen wurde, aber trotzdem einen zivilrechtlichen Schadensersatz leisten musste. Bzw. dessen Versicherung.
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Das mag schon sein.

Wenn dann auch noch Polizisten, die es besser wüßten bzw das Gesetz kennen müßten, solche Aussagen kommen wie:

"... Und auch keine Warnweste getragen" wird ein Polizist zitiert.

In der Dunkelheit übersah Lenkerin zwei Schüler

https://www.krone.at/2052772

dann wird einem klar, wie gefährlich es ist, sich als Nicht KFZ (also Fußgeher, Spaziergänger, Radfahrer, Roller etc) am Verkehr teilzunehmen.

 

es gibt zivilisierte laender wo man fuer so was ungspitzt ins haefen einfaehrt, wo also eine einstufung als "crime" auch gesellschaftlich akzeptiert ist und so auch executiert wird.

es gibt also hoffnung.

 

solange aber der glaube an lamperl helm wimpel etc. im fokus steht und nicht das unrechtsbewusstsein ein verbrechen begangen zu haben siehts nicht gut aus.

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Aus meiner Sicht ist zudem die Haftung der Werkstätte zu prüfen, die den Anhänger nicht StVO konform montiert und ausgeliefert hat.

 

Wie kommst du darauf das eine Werkstatt den Hänger verkauft und montiert hat?

Aber man kann immer andere Schuldige suchen. Warum nicht gleich den Hersteller der die Rückstrahler und das Rücklicht nicht fix vormontiert?

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Wie kommst du darauf das eine Werkstatt den Hänger verkauft und montiert hat?

Aber man kann immer andere Schuldige suchen. Warum nicht gleich den Hersteller der die Rückstrahler und das Rücklicht nicht fix vormontiert?

 

Ich kann dir auf die schnelle leider kein Beispiel posten, in der Berichterstattung geht es immer wieder darum, dass die M das Gespann von einer Werkstatt so übernommen hat. Ich geh mal davon aus, dass sich Madeira17 darauf bezieht...

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der @nodoc ist Jurist, aber ich kenne Fälle, wo der Unfallverursacher zwar von der strafrechtlichen Seite freigesprochen wurde, aber trotzdem einen zivilrechtlichen Schadensersatz leisten musste. Bzw. dessen Versicherung.

 

Als obs irgendwas besser macht das ganze jetzt zivilrechtlich auszufechten...

Geld macht da genau nix besser oder wieder gut

(auch wenn mans vielleicht glauben möchte)

 

Hoffe für die Mutter das sie es schafft damit halbwegs abzuschließen

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Als obs irgendwas besser macht das ganze jetzt zivilrechtlich auszufechten...

Geld macht da genau nix besser oder wieder gut

(auch wenn mans vielleicht glauben möchte)

 

Hoffe für die Mutter das sie es schafft damit halbwegs abzuschließen

 

Da kannst Gift drauf nehmen, dass zivilrechtlich etwas folgen wird. Erstens kann man Geld immer und auch in so einer Sache gut brauchen (wer weiß, wie die beinand ist und ob die voll arbeitsfähig ist, nach dem Erlebnis) und zweitens wird schon der Anwalt dafür sorgen, dass das weiter geht. Erlebe es gerade bei meinem Sohn, dem versucht wird, strafrechtlich etwas anzuhängen ....Gutachten eindeutig pro Sohn, Strafverfahren eingestellt ...aber dann kommt ein seitenlanger Fortführungsantrag von der Gegenseite und weiter und weiter. Das ist RA-Business, da wird alles ausgeschöpft, was nur möglich ist (und man verdient daran an).

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Wie kommst du darauf das eine Werkstatt den Hänger verkauft und montiert hat?

Aber man kann immer andere Schuldige suchen. Warum nicht gleich den Hersteller der die Rückstrahler und das Rücklicht nicht fix vormontiert?

 

Ist im Prinzip nicht relevant, weil Unwissenheit nicht vor Strafe schützt. - Wir gehen ja auch vor jeder Autofahrt alle brav eine Runde um unsere Autos, um Lichter, Blinker und co. zu prüfen. ... Müsst man aber.

 

Vielleicht sollten wir einfach für uns selbst mitnehmen, mit dem Auto vorsichtiger zu sein!? - Oder schreiben hier nur Heilige?

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Vielleicht sollten wir einfach für uns selbst mitnehmen, mit dem Auto vorsichtiger zu sein!? - Oder schreiben hier nur Heilige?
Das ist ein guter Punkt. Jeder dreht mal kurz am Radio, manche schauen auch auf's Handy -- oft reichen 1-2s für ein Unglück.

 

Wenn genau dann jemand blöd raussteigt, wenn genau dann irgendwer anderer auch einen kleinen Fehler macht, kann die Katastrophe da sein.

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Ablenkungen am Steuer sind der Grund, warum die Unfallstatistiken mit Kindern wieder ansteigen (2018 - 2019).

 

Ich bin leicht verwundert, dass noch keiner geschrieben hat, dass der Autofahrer ein Achterl Rotwein getrunken hatte. Gut, er musste sicher einen Alkotest machen und das Ergebnis ist ebenso sicher in das Urteil eingeflossen.

 

Im Zivilrechtlichen Prozess wird es dann um Schadenersatz, nicht Schuld, gehen.

 

Eines noch, eine Autobahn ist eine Richtungsfahrbahn und dort darf man davon ausgehen, dass die Fahrbahn frei ist (es gibt Wildzäune und Pannenstreifen). Auf einer Landstraße kann jederzeit ein Reh oder anderes Hindernis liegen. Daher darf man dort nur auf Sicht fahren. Realistisch betrachtet sind da bei Nacht viele zu schnell unterwegs. Im konkreten Fall (bei Dämmerung) war er angeblich mit 70-80 nicht zu schnell (nach StVO).

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Wenn man diesen Unfall schon als Vehikel für irgendwas hernehmen möchte, dann bitte nicht für irgendwelche Strafverschärfungen, Justizkritik oder die Beklagung des allgemeinen Sittenverfalls, sondern für das autonome Fahren. Bei uns ist zwar mit heftigem Gegenwind zu rechnen (der Österreicher hält sich ja nicht erst seit Rindt und Lauda für den geilsten Autofahrer unter der Sonne), aber Fakt ist, dass es solche Unfälle in 10 Jahren wahrscheinlich nicht mehr gibt ...
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Wenn man diesen Unfall schon als Vehikel für irgendwas hernehmen möchte, dann bitte nicht für irgendwelche Strafverschärfungen, Justizkritik oder die Beklagung des allgemeinen Sittenverfalls, sondern für das autonome Fahren. Bei uns ist zwar mit heftigem Gegenwind zu rechnen (der Österreicher hält sich ja nicht erst seit Rindt und Lauda für den geilsten Autofahrer unter der Sonne), aber Fakt ist, dass es solche Unfälle in 10 Jahren wahrscheinlich nicht mehr gibt ...

 

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Wie kommst du darauf das eine Werkstatt den Hänger verkauft und montiert hat?

Aber man kann immer andere Schuldige suchen. Warum nicht gleich den Hersteller der die Rückstrahler und das Rücklicht nicht fix vormontiert?

 

Stand so im Standardartikel. Die Mutter hat den Hänger dort an ihr Gefährt montieren lassen (ob auch dort gekauft, weiss ich nicht). Dort hätte man ihr schon sagen müssen, dass diese Ausstattung so nicht StVO konform ist. Die Mutter selbst sagte aus, dass sie davon ausgegangen ist, dass der Hänger so wie gekauft und wie montiert der StVO entsprechen würde. Umgekehrt kann man wohl nicht davon ausgehen, dass ein Hänger NICHT StVO konform ist, so wie gekauft, ist ja kein MTB...

 

Ich selbst muss gestehen, dass ich wahrscheinlich bei näherem Nachdenken wohl mir gedacht hätte, dass am Hänger wohl Rückstrahler fehlen, aber dass eine Fahne anzubringen ist, das wär auch mir entgangen. In einer KfZ werkstätte (zumindest in meiner, einer guten) wäre ich auf sowas aufmerksam gemacht worden.

 

edit:

Aus meiner Sicht ist das ein klarer Fall von Produkthaftung. Der Inverkehrbringer (in diesem Fall der Händler) ist dafür zuständig, dass sein Produkt nicht gefährlich ist (und auch nicht auf gefährliche Weise benutzt wird).

Bearbeitet von madeira17
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Schau ma mal, ob der Computer auf Sicht fährt, wenn er nix sicht!?

Ernst jetzt? Mit Laser/Radar/Infrarotsensoren etc. wird der immer mehr sehen als du. Vor allem wenn's dunkel ist. Ob er dann die richtige Entscheidung trifft, ist eine Frage der Programmierung. Und nicht mehr von jenen Parametern, die für 90% des Unfallgeschehens verantwortlich sind. Für das ist nicht mal sowas wie eine KI nötig. Mit Sachen, die ein Computer hinkriegen sollte, wie "Fahre nicht zu schnell", "Sauf nichts" und "Gib immer schön Acht", eliminiert man 90% der tödlichen Verkehrsunfälle.

 

War klar, dass das kommt. :) Ich belächle die Fanboys dieser Marke auch mitleidig. Aber währedn die europäische Autoindustrie brav zugewartet hat, ob sich denn dieses Batteriedings wirklich durchsetzt, haben die haben mittlerweile 10 Jahre Vorsprung in der eigentlich wichtigen Technologie, im autonomen Fahren. Und Google hat noch mehr.

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Ernst jetzt? Mit Laser/Radar/Infrarotsensoren etc. wird der immer mehr sehen als du. Vor allem wenn's dunkel ist. Ob er dann die richtige Entscheidung trifft, ist eine Frage der Programmierung. Und nicht mehr von jenen Parametern, die für 90% des Unfallgeschehens verantwortlich sind. Für das ist nicht mal sowas wie eine KI nötig. Mit Sachen, die ein Computer hinkriegen sollte, wie "Fahre nicht zu schnell", "Sauf nichts" und "Gib immer schön Acht", eliminiert man 90% der tödlichen Verkehrsunfälle.

 

Darf ich (als jemand der sich beruflich recht intensiv mit dem Thema befasst) fragen wie du zu dieser Einschätzung kommst, oder hast du das einfach mal so dahingesagt? IMHO ist das ganz und gar nicht so und damit die "Programmierung" funktioniert, sind schon noch gewaltige (und viele meinen in nächster Zeit unlösbare) Probleme zu lösen und der Mensch wird noch auf sehr lange Sicht deutlich besser "sehen" und die richtigen Entscheidungen treffen. Das was du beschreibst, mag in naher Zukunft nur auf sehr sehr sehr eingeschränkte Umgebungen und Szenarien (z.B. Tunnelfahrt auf der Autobahn), aber nicht im allgemeinen Verkehrsgeschehen und schon gar nicht mit nicht vorschriftsmässig beleuchteten schrägen Anhängergespannen, die plötzlich vor einem auf der Straße (ob die da überhaupt hingehören) auftauchen.

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:U:

Das ist allerdings bei Tag mit sehr guten Bedingungen.

 

ADAS (Advanced Driver Assistance Systems) braucht schon noch etwas um die Subsysteme (LIDAR, RADAR, IR, Camera,...) bei allen Wetterbedingungen optimal und sicher einsetzen zu können; KI-Algorithmen müssen noch lernen etc..

Die Firma für die ich arbeite hat aber bereits ein Fahrzeug mit vollintegrierter Sensorik für autonomes Fahren Level 4 aufgebaut, das recht gut funktioniert.

 

Beim gegenständlichen Urteil waren offensichtlich das Nicht-auf-Sicht Fahren gemeinsam mit der schlechten Sichtbarkeit des Gespanns die Unfallauslöser.

Die Aussage des Fahrers "ich habe nichts gesehen" bei von der Dämmerung abgesehen guten Sichtverhältnissen ist im - nicht rechtskräftigen Urteil sicher entsprechend gewürdigt worden, wenngleich ich aus der Ferne sicher eine noch drastischere Strafe gegen den Autofahrer erwartet und erhofft hätte. Mal sehen was die Berufung bringt.

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Darf ich (als jemand der sich beruflich recht intensiv mit dem Thema befasst) fragen wie du zu dieser Einschätzung kommst, oder hast du das einfach mal so dahingesagt?

Wenn man den Grund für einen Großteil der Verkehrsunfälle, nämlich menschlichen Irrtum (incl. Alk) ausschließt und gleichzeitig sicherstellt, dass man es nicht durch maschinellen Irrtum ersetzt, dann klingt das erstmal ganz vernünftig, finde ich. Dass dabei noch viele Probleme zu lösen sind, ist mir klar. Dass autonomes Fahren nicht nur Probleme löst, sondern auch wieder neue Probleme schafft, verstehe ich auch. Was mich einfach stört, ist dass das Thema in Europa in erster Linie auf das ethische Dilemma verengt wurde, in dem sich der arme Blechtrottel alle paar Millionen Kilometer befinden wird, wo er dann entscheiden darf ob er den 72-jährigen Obdachlosen niederfährt, oder doch lieber die 18-Jährige Schönheitskönigin mit Doppledoktorat.

 

Wir sehen immer nur das Problem, nicht die Chance, die darin liegt.

Bearbeitet von waldbauernbub
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:U:

 

gibt sicher auch voll angesoffenen autofahrer die sowas mal geschafft haben

nüchterne schaffen das zu mindestens 99.9%

 

 

Dass autonomes Fahren nicht nur Probleme löst, sondern auch wieder neue Probleme schafft, verstehe ich auch.

 

es ist aber schon wichtig wie das verhältnis von gelösten zu neu geschaffen problemen ausschaut

 

Was mich einfach stört, ist dass das Thema in Europa in erster Linie auf das ethische Dilemma verengt wurde, in dem sich der arme Blechtrottel alle paar Millionen Kilometer befinden wird, wo er dann entscheiden darf ob er den 72-jährigen Obdachlosen niederfährt, oder doch lieber die 18-Jährige Schönheitskönigin mit Doppledoktorat.

 

dieses ethische dilemma existiert in wirklichkeit nicht

weil die geschwindigkeit ohnedies immer so gewählt werden muss

dass man rechtzeitig anhalten kann https://www.jusline.at/gesetz/stvo/paragraf/20

 

das ganz praktische dilemma des autonomen fahrens ist

wenn die gesetzliche vorgaben fix einprogrammiert werden

bewegt sich das ding sicher nicht schneller als zb 5km/h im stadtgebiet

und

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