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Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Vielleicht hat das auf andere jetzt eine abschreckende Wirkung was ich aber stark bezweifle.
Geschrieben
puh, 24 Monate Haft für Denifl und 16 davon bedingt

 

Völlig unverhältnismäßig.

De facto Berufsverbot und eine anständige geldstrafe sind schon hart genug.

Die selbstgerechten law and order storyposting schorschis die sich einen drauf runterwedeln - diese erbärmlichkeit kotzt mich an.

Geschrieben
Keine Frage - aber vielleicht hat es Signalwirkung?

 

 

Indem man Denifl ruiniert? Glaube ich nicht. Ein seltsames Urteil, würde mich interessieren ob es das wo ausgefertigt gibt

Geschrieben

warum steht da schon wieder sportbetrug

warum nicht schwerer erwerbsmäßiger betrug

wurde da tatsächlich ein eigenes gesetz gemacht

wenn ja warum?

 

wenn einer mit hundeleinen

geflochten aus zuckerwatte betrügt

ist er ja auch nicht straffrei

weils kein hundeleinenbetrugsgesetz gibt

ich verstehs nicht

Geschrieben
Völlig unverhältnismäßig.

De facto Berufsverbot und eine anständige geldstrafe sind schon hart genug.

Die selbstgerechten law and order storyposting schorschis die sich einen drauf runterwedeln - diese erbärmlichkeit kotzt mich an.

 

Diese erbärmlichen Verharmloser kotzen mich eher an. Wenn man sich die Summen ansieht die da im Spiel sind, mehr als eine halbe Million, dann finde ich er ist mehr als gut weggekommen. Und bei diesem erwarteten Verdienst ist eine kleine Geldstrafe alles andere als abschreckend und es ist kein Wunder, dass sich niemand davon abschrecken lässt.

 

Übrigens, ich wedel grad nicht ...

Geschrieben
Diese erbärmlichen Verharmloser kotzen mich eher an. Wenn man sich die Summen ansieht die da im Spiel sind, mehr als eine halbe Million, dann finde ich er ist mehr als gut weggekommen. Und bei diesem erwarteten Verdienst ist eine kleine Geldstrafe alles andere als abschreckend und es ist kein Wunder, dass sich niemand davon abschrecken lässt.

 

Übrigens, ich wedel grad nicht ...

 

Die Verurteilung selbst stellt glaube ich niemand, nicht einmal Denifl selbst in Frage. Das Strafmaß ist Ermessenssache. Ich meine, es ist sehr, sehr hart. Warum sich die Öffentlichkeit über Doper so echauffiert, ist, weil sie sich um den Glauben an den sauberen Sport betrogen fühlt. Jeder Versicherungsbetrüger bekäme mehr Nachsicht - wenn er denn nur überhaupt die Aufmerksamkeit bekommt.

Geschrieben
ich sag gleich, ich hab keine meinung dazu. einerseits finde ich das strafausmaß viel zu hoch, wenn man weiß (vermutet), dass er nichts ungewöhnliches in seinem beruf gemacht hat. andererseits ist scheinbar seine gesamte berufliche karriere auf einer lüge aufgebaut. da sind ein paar monate wegen betrug (wahrscheinlich ist er fußfesseltauglich) nicht ungewöhnlich. ob er wem geschadet hat? auch wenn sein team nichts zurückverlangt, aber vielleicht hätten sie einen etwas weniger erfolgreichen billigeren fahrer statt ihm genommen?
Geschrieben
ob er wem geschadet hat?

 

Im anderen Fred heulen alle wegen dem Abriss des Dusika Stadions herum. Es sind halt viele Bausteine die dazu beitragen, dass der Spitzen-Radsport in Ö bei diesem Image kaum eine Lobby und schon gar keine Geldgeber mehr hat.

Geschrieben
warum steht da schon wieder sportbetrug

warum nicht schwerer erwerbsmäßiger betrug

wurde da tatsächlich ein eigenes gesetz gemacht

wenn ja warum?

 

wenn einer mit hundeleinen

geflochten aus zuckerwatte betrügt

ist er ja auch nicht straffrei

weils kein hundeleinenbetrugsgesetz gibt

ich verstehs nicht

 

Wieder mal eine sehr ausgewogene Kombi aus Form und Inhalt! Gratuliere!

 

"erwerbsmäßiger Betrug"? ernsthaft?

Geschrieben
Diese erbärmlichen Verharmloser kotzen mich eher an. Wenn man sich die Summen ansieht die da im Spiel sind, mehr als eine halbe Million, dann finde ich er ist mehr als gut weggekommen. Und bei diesem erwarteten Verdienst ist eine kleine Geldstrafe alles andere als abschreckend und es ist kein Wunder, dass sich niemand davon abschrecken lässt.

 

Übrigens, ich wedel grad nicht ...

 

Kleine Geldstrafe... Ein Denifl war Zeit seiner Karriere sicher nie ein Spitzenverdiener, 350K hätt ich wäre er noch 1-2Jahre nach Gerolsteiner damit durchgekommen für Kohl angemessen gesehen. Denifl hat vermutlich kaum über 100K jährlich verdient, wenn überhaupt. Dass genau er jetzt das Bauernopfer ist, kann man natürlich als Pech ansehen. Finds trotzdem zu hart.

Geschrieben
Kleine Geldstrafe... Ein Denifl war Zeit seiner Karriere sicher nie ein Spitzenverdiener, 350K hätt ich wäre er noch 1-2Jahre nach Gerolsteiner damit durchgekommen für Kohl angemessen gesehen. Denifl hat vermutlich kaum über 100K jährlich verdient, wenn überhaupt. Dass genau er jetzt das Bauernopfer ist, kann man natürlich als Pech ansehen. Finds trotzdem zu hart.

 

Gerade die Geldstrafe schreckt mich auch.

Angenommen, er hätte 100k netto p.a. verdient, wer fasst schon 3,5 Jahre Nettoverdienst oder umgerechnet fast 1300 Tagsätze Geldstrafe zusätzlich zu einer teilbedingten Haftstrafe aus?!

Geschrieben
Gerade die Geldstrafe schreckt mich auch.

Angenommen, er hätte 100k netto p.a. verdient, wer fasst schon 3,5 Jahre Nettoverdienst oder umgerechnet fast 1300 Tagsätze Geldstrafe zusätzlich zu einer teilbedingten Haftstrafe aus?!

 

Wo steht denn die Höhe der Geldstrafe? Ich habe keine Höhe irgendwo gelesen?

Geschrieben
Er hat auch keine Geldstrafe bekommen - die sichergestellten 350.000€ gelten allerdings als verfallen.

 

So hab ichs auch verstanden. Ist hart für Denifl, das seh ich auch so. Aber wenn ichs mit einem Steuerhinterzieher vergleich, der darf die hinterzogene Steuer ja auch nicht behalten.

 

Insgesamt bin ich aber doch erstaunt, was er verdient hat, vor allem da er ja keine Kosten abgezogen hatte (wenns stimmt dass auf dem Konto nie Bewegungen stattgefunden hatten). Insofern seh ich das wieder ein bissl gerechter, weil ich davon ausgehe, dass er so hohen Verdienst NUR DESWEGEN erzielen konnte, EBEN WEIL er nachgeholfen hat.

Geschrieben

Wer ist der 35 jährige über den heute in Innsbruck verhandelt wird?

 

Aus dem Verhandlungskalender:

 

35-jähriger Angeklagter soll in den Radsaisonen 2014, 2015 und 2016 diverse Radteams und Sponsoren durch Verwendung von verbotenen Dopingmitteln

(Wachtstumshormone etc.) zur Zahlung von Aufwandsentschädigungen und Überlassung von Ausrüstungsgegenständen verleitet haben (Schaden insgesamt € 34.000)

Gast User#240828
Geschrieben (bearbeitet)
Ich verstehe diese Formulierung auch nicht.

Hier im Artikel ist festgehalten, dass er 350k€ zurückzahlen muss, wobei die schreiben von Preisgeldern:confused::confused:

 

https://www.meinbezirk.at/stubai-wipptal/c-sport/harte-strafe-fuer-stefan-denifl_a4433433

 

Paragraph 20 STGB

 

 

(1) Das Gericht hat Vermögenswerte, die für die Begehung einer mit Strafe bedrohten Handlung oder durch sie erlangt wurden, für verfallen zu erklären.

(2) Der Verfall erstreckt sich auch auf Nutzungen und Ersatzwerte der nach Abs. 1 für verfallen zu erklärenden Vermögenswerte.

(3) Soweit die dem Verfall nach Abs. 1 oder 2 unterliegenden Vermögenswerte nicht sichergestellt oder beschlagnahmt sind (§§ 110 Abs. 1 Z 3, 115 Abs. 1 Z 3 StPO), hat das Gericht einen Geldbetrag für verfallen zu erklären, der den nach Abs. 1 und Abs. 2 erlangten Vermögenswerten entspricht.

(4) Soweit der Umfang der für verfallen zu erklärenden Vermögenswerte nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand ermittelt werden kann, hat das Gericht ihn nach seiner Überzeugung festzusetzen.

 

 

PS: die verfallenen Vermögenswerte sind nicht als Strafe zu qualifizieren, man schöpft die Bereicherung ab, um zu verhindern, dass der Täter (trotz Strafe) von der Tat profitieren kann.

 

PPS: ich habe die Urteilsbegründung nicht gelesen, ich gehe aber davon aus, dass er wegen „Schweren Betrugs“ verurteilt wurde.

 

den Tatbestand „Sportbetrug“ oder „Gewerbsmäßigen Sportbetrug“ gibt es nicht explizit im österreichischen Strafrecht.

 

Das Urteil ist mmn. zu hart, vor allem weil er nicht vorbestraft ist, u weil es außer Verhältnis zu den gängigen Strafen bei Gewaltdelikten steht.

Bearbeitet von User#240828
Geschrieben
Paragraph 20 STGB

 

 

(1) Das Gericht hat Vermögenswerte, die für die Begehung einer mit Strafe bedrohten Handlung oder durch sie erlangt wurden, für verfallen zu erklären.

(2) Der Verfall erstreckt sich auch auf Nutzungen und Ersatzwerte der nach Abs. 1 für verfallen zu erklärenden Vermögenswerte.

(3) Soweit die dem Verfall nach Abs. 1 oder 2 unterliegenden Vermögenswerte nicht sichergestellt oder beschlagnahmt sind (§§ 110 Abs. 1 Z 3, 115 Abs. 1 Z 3 StPO), hat das Gericht einen Geldbetrag für verfallen zu erklären, der den nach Abs. 1 und Abs. 2 erlangten Vermögenswerten entspricht.

(4) Soweit der Umfang der für verfallen zu erklärenden Vermögenswerte nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand ermittelt werden kann, hat das Gericht ihn nach seiner Überzeugung festzusetzen.

 

 

PS: die verfallenen Vermögenswerte sind nicht als Strafe zu qualifizieren, man schöpft die Bereicherung ab, um zu verhindern, dass der Täter (trotz Strafe) von der Tat profitieren kann.

 

PPS: ich habe die Urteilsbegründung nicht gelesen, ich gehe aber davon aus, dass er wegen „Schweren Betrugs“ verurteilt wurde.

 

den Tatbestand „Sportbetrug“ oder „Gewerbsmäßigen Sportbetrug“ gibt es nicht explizit im österreichischen Strafrecht.

 

Das Urteil ist mmn. zu hart, vor allem weil er nicht vorbestraft ist, u weil es außer Verhältnis zu den gängigen Strafen bei Gewaltdelikten steht.

 

Geldstrafe ist es rechtlich gesehen natürlich keine. Hätte er ohne Doping soviel weniger verdient? (Rhetorische Frage).

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