hab auf der östr. zoll seite diesen text gefunden !!!
Einfuhr
Bei Sendungen, denen eine ordnungsgemäß ausgefüllte Zollinhaltserklärung (Postformulare CN22 bzw. CN23) beigefügt ist, gilt mit der Vorlage durch die Österreichische Post AG bei der Zollstelle die Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr (d.h. die Verzollung der Waren) als beantragt. Diese Regelung gilt bei kommerziellen Waren, sofern diese einfuhrabgabepflichtig sind, nur bis zu einem Gesamtwert von 5.000,- Euro pro Sendung, sind die Waren einfuhrabgabefrei, bis zu einem Gesamtwert von 100.000,- Euro. Fehlt eine solche Zollinhaltserklärung und liegen der Sendung auch keine anderen Unterlagen mit den erforderlichen Angaben bei, wird bei kommerziellen Waren die Wertgrenze überschritten, oder unterliegen die Waren erforderlichen besonderen Förmlichkeiten, so benachrichtigt die Österreichische Post AG den Empfänger mit dem Ersuchen um die erforderliche Mitwirkung bei der Zollabfertigung. Der Empfänger kann sich auch von vornherein mittels entsprechender Erklärung gegenüber der Österreichischen Post AG die Abgabe einer Zollanmeldung vorbehalten. Sollen die Waren einer anderen zollrechtliche Behandlung als der Verzollung unterzogen werden, so ist jedenfalls die Abgabe einer förmlichen Zollanmeldung erforderlich.
seh ich das richtig oder falsch, hätt ich solche papiere is das bike zollfrei ???