Zusammenfassung:
1) Ein Gesetz darf nicht nur nach dem Wortlaut beurteilt werden, sondern muss immer auch im Lichte der Zeit seiner Entstehung gesehen werden. In diesem Sinne glaube ich nicht, dass es heute noch viele solcher Wege gibt, die als Verbindungswege für Touristen usw. unerlässlich sind, und wenn, dass sind das nicht die Wege, auf denen wir uns (gerne) bewegen - keine guten Karten bei Diskussionen mit Wegeblockierern
2) Die Wälder sind seit 1974 für jedermann frei zugänglich
3) Gefahren werden darf darin nicht, schon gar nicht, wenn ein Fahrverbotsschild angebracht ist.
4) Es gibt Waldwege, die juristisch nicht mehr Waldboden sind, weil sie auch für andere Zwecke genutzt werden (zB Zufahrt zu landwirtschaftlichen Flächen oder Wildtiergattern) und die daher formal "gerodet" sind - auf sie trifft daher die freie Zugänglichkeit nicht zu und dürfen daher ohne Zustimmung des Eigentümers ebenfalls nicht befahren werden.
5) Rechtlich sind wir daher immer auf der Verliererseite - also nach Möglichkeit Konfrontationen vermeiden.
Bernhard