Auszug aus den ÖTRV:
H.1 Allgemeines
WettkampfteilnehmerInnen dürfen:
a) Laufen oder gehen
b) nicht kriechen
c) nicht mit nacktem Oberkörper laufen. Die Oberkörperbekleidung ist so zu tragen, dass
sich beide Träger ordnungsgemäß auf den Schultern befinden und der Brustkorb
bedeckt ist. Ein Reißverschluss auf der Vorderseite der Wettkampfbekleidung muss
überwiegend geschlossen sein.
d) nicht barfuß laufen
e) nicht mit Radhelm laufen
f) nicht ohne die vom Veranstalter zur Verfügung gestellten Startnummer (auf der
Körpervorderseite) laufen
g) nicht die Laufstrecke zum eigenen Vorteil verlassen
h) nicht andere WettkampfteilnehmerInnen auf der Laufstrecke behindern
WettkampfteilnehmerInnen müssen die von Veranstalterseite zur Verfügung gestellte Körper-
Startnummer auf der Vorderseite des Oberkörpers tragen.
H.1.1 Unerlaubte Ausrüstung und fremde Hilfe
Die Verwendung von Glasbehältern, Kopfhörern und Mobilfunkgeräten ist nicht erlaubt.
Die Annahme von Verpflegung außerhalb der offiziellen Labestationen sowie die Begleitung
(Betreuung) durch Außenstehende (zu Fuß oder mit Fahrzeugen) sind verboten.
BZW: von der IMA Seite:
Laufen
1. Ein Verlassen oder Abkürzen der Laufstrecke zum eigenen Vorteil ist nicht erlaubt.
Athleten ist die Annahme von Hilfe durch Personen oder Unterstützung mit Fahrzeugen (u.a. auch von Schrittmacherdiensten) auf der gesamten Laufstrecke verboten.
I-POD, MP3-Player und Handys (Kopfhörer) sind während des gesamten Rennens verboten.
Wer auf der Laufstrecke fremde Hilfe in Anspruch nimmt oder sonstige Regelverstöße (bsp. Annahme von Schrittmacherdiensten) ausübt wird mit einer Stop-and Go Strafe bestraft (1 Min). Diese Strafe kann auch des Öfteren verhängt werden und hat keinen Zusammenhang mit den Strafen auf der Radstrecke.
Die Startnummer ist gut sichtbar an der Körpervorderseite zu tragen.
Hier steht niergends etwas von wegen Laufcomputerverbot!