Ich benutze bereits seit längerer Zeit PayPal sowohl zum Bezahlen von ersteigerten Artikeln, als auch zum Bezahlen-lassen von Sachen, die ich verteigere.
Das System ist einfach, unkompliziert und schnell. Wie schon mehrfach erwähnt, hat es den großen Vorteil, dass die Bezahlung unmittelbar funktioniert. d.h. man muss nicht erst eine (Auslands)Überweisung machen oder Jahrhunderte auf den Eingang einer solchen warten. Auf Knopfdruck ist der Betrag beim Empfänger und umgekehrt. Man muss nur aufpassen, wenn man als Anbieter auch PayPal-Bezahlungen via Kreditkarte annimmt, da bei solchen Zahlungen entsprechende Gebühren vom bezahlten Betrag abgezogen werden (siehe Tabelle auf PayPal-Seite).
Bisher habe ich nur gute Erfahrungen gemacht.
Es sollte auch bemerkt werden, dass PayPal nicht ausschließlich eine Zahlungsmöglichkeit für eBay ist. Ich habe bereits bei zwei oder drei anderen Online-Diensteanbietern (Webshops, Handy-SIM-Lock entsperren usw.) per PayPal bezahlt.
PSK-Gebühren werden nur für Zahlscheine bzw. Überweisungen verrechnet, die bei einer PSK eingezahlt bzw. überwiesen werden und an eine Nicht-PSK-Bank gehen. Diese Spesen (EUR 0,11 je Überweisung/Zahlschein) werden von der PSK an die Empfängerbank verrechnet, die es dann direkt dem Zahlungsempfänger weiterverrechnet. Bei unbaren Aufträgen fällt nie eine PSK-Gebühr an, auch wenn diese im Zwischenbankenverkehr über die PSK läuft.
Für EU-Standardüberweisungen mittels IBAN/BIC seit dem 01.07.2003 darf lt. EU-Verordnung nur eine Gebühr in Höhe der für Inlands-Überweisungen verrechnet werden ... und das ist auch so. Sollte das nicht so sein, kann Einspruch erhoben werden.
CU,
markob