Also 1. kann man eine Anonymverfügung net beeinspruchen!
Man kann nur die Anonymverfügung nicht zahlen, dann kommt die Lenkererhebung. (Bei der wärs gscheit, wenn deine Mutter gefahren ist, wenn du noch Probeführerschein hast! Außer wenn's a Foto gibt und dein Mutter is 150 groß und hat a Dauerwelle und du a 2m-Lackl mit Kurzhaarschnitt ). Und danach kannst dann den Strafbescheid beeinspruchen!
Und übrigens: Ein Einspruch ist zu 99% teurer als gleich die Anonyme zu bezahlen, weil die Verfahrensgebühren dazu kommen!!!!! Sinn macht a Einspruch nur dann, wenn wirklich was net stimmt!
Preis verhandeln geht eigentlich nur wenn du aufgehalten wirst und es kein Beweisfoto gibt - also nur bei Pistolen-Messung! Bei einem Radar-Auto zurückfahren bringt nix, weil das Foto ja trotzdem da ist!!
Also ich würd' wenn a anonyme kommt zahlen!!