Liebe Leute, ich war fleisig und hab mich zum Thema Fahrradsicherheit und -bestimmungen umgehört... auf der ÖAMTC-homepage hab ich dann das gefunden was ich wissen wollte...
kurz gesagt, alles unter 12kg gilt als rennfahrrad und es gelten eigene bestimmungen.... also lasst die frischluftdeppaten ruhig schrauben und reflektoren haben, wir halten uns an das was für uns auch gilt (meistens zumindest)....
Rennräder:
> Eigengewicht: höchstens 12 kg
> Rennlenker:
Es gibt aber keine Definition eines "Rennlenkers"
Äußerer Felgendurchmesser mindestens 630 mm
äußere Felgenbreite höchstens 23 mm.
Ausnahmen:
> Beleuchtungspflicht
> Reflektoren
> Warneinrichtung Glocke bzw. Hupe u.a.
> Radwegbenützungspflicht:Mit Rennfahrrädern muss man bei Trainingsfahrten keine Radwege benützen.
> Nebeneinanderfahren: Bei Trainingsfahrten darf man auch auf Fahrbahnen nebeneinander fahren.
und das wichtigste natürlich... :-)
Mountain-Bikes:
Mountain-Bikes sind in der Verordnung nur hinsichtlich der Bremsleistung gesondert geregelt.
Doch um bei der Verwendung von geländegängigen Fahrrädern die Beschädigung von montierten Lichtanlagen und Reflektoren zu vermeiden, wurde die Bestimmung geschaffen, die nun für alle Fahrräder gilt:
Wenn nämlich ein Fahrrad nur bei Tag und guter Sicht auf einer Straße benützt wird, darf die Beleuchtungsanlage abgenommen werden.
Aber Achtung!
Führen Sie immer die Beleuchtungseinrichtungen (und das nötige Werkzeug!) mit, damit Sie auch bei plötzlicher Wetterverschlechterung oder einer unerwarteten Verzögerung auch nach Hereinbrechen der Dunkelheit nicht absteigen müssen. Denn auch für Mountain-Bikes gilt die Verpflichtung bei Nacht und schlechter Sicht die normalen Beleuchtungsvorschriften zu erfüllen.
Fehlen Beleuchtung oder Reflektoren, so macht man sich strafbar!
--> das ist echt nervig, also lasst euch nicht anhalten.... :-)
den kompletten Artikel unter: http://www.oeamtc.at/netautor/pages/channel/pages/1098397.php
mfg NoStyle