Hat eigentlich schon jemand von euch Bekanntschaft mit der Steiermärkischen Berg- und Naturwacht gemacht?
Bin diese Woche am Berg gewesen und bei der Auffahrt ist am Ende der Forststraße deren Jeep gestanden. War dann eher ein ungutes Gefühl bei der restlichen Tour, aber wir sind uns erfolgreich aus dem Weg gegangen / gefahren...
Wie ich jetzt gesehen habe, haben die auch unangenehm viele Rechte :f:
§ 19
Pflichten und Rechte
(2) Berg- und Naturwächter sind berechtigt, Personen, die sich einer im Abs.1 genannten strafbaren Handlung verdächtig oder schuldig gemacht haben, anzuhalten, abzumahnen, nötigenfalls zur Ausweisleistung zu verhalten oder auf sonst geeignete Weise ihre Identität festzustellen und gegen sie die Anzeige zu erstatten.
(3) Die Berg- und Naturwächter sind weiters berechtigt, bei Betreten von Personen auf frischer Tat oder bei Vorliegen eines begründeten Verdachtes einer Verwaltungsübertretung im Sinne des Abs.1, bei Gefahr im Verzuge private Grundstücke, ausgenommen die sich darauf befindenden Gebäude, zu betreten. Sie sind insbesondere berechtigt, in Gepäckstücken oder anderen Behältnissen sowie Fahrzeugen nach Gegenständen, die sich Personen verbotswidrig angeeignet haben, zu suchen, soweit deren Besitz als Tatbestand einer Verwaltungsübertretung in Betracht kommt. Unter Anwendung der Bestimmungen des § 39 Abs.2 und 4 VStG.1950 können sie eine vorläufige Beschlagnahme durchführen.