Das Thema kurz zu beleuchten is fast nicht möglich, aber ich versuchs und sollten andere Juristen zuschaun, nicht jedes Wort auf die Goldwaage legen:
Gewährleistung: Dabei muß der Verkäufer dafür gerade stehen, dass seine Ware mängelfrei ist. Ist sie das nicht, kann ich -innerhalb gewisser Fristen- Verbesserung verlangen und wenn die nicht geht, oder ich mich auf Verbesserung nicht einlassen muss, Preisminderung oder Wandlung (Ware zurück - Geld zurück, allfälliges Benützungsentgelt wird abgezogen)
Schadensersatz: Damit jemand schadensersatzpflichtig wird, muß ihn Verschulden treffen, er muss also vorsätzlich oder fahrlässig einen Schaden zugefügt haben.
Nur wenn diese Vorausetzungen vorliegen, kann ich z.B. Aufwendungen wie Fahrten Zeitversäumnisse etc. gegen den Schädiger geltend machen.
Für das Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen ist der Anspruchsteller beweispflichtig.
Konkret zum VurtWurschtler vom Reinhard: Wenn der Mangel (Wassereintritt) auch nach der Verbesserung wieder nicht weg ist, dann kann man davon ausgehen, dass der Mangel unbehebbar ist. Reinhard könnte damit Wandlung begehren (Auto zurück, Geld zurück) wird aber für die Benützung des Autos einen gewissen Betrag bezahlen müssen.
Er könnte auch Preisminderung begehren. Also den Differnezbetrag zwischen "trockenem VW und feuchtem VW". Das kann wahrscheinlich nur ein Sachverständiger.
Was Reinhards Schäden (Zeit, etc.) betrifft, würd ich eher meinen, dass man das vergessen kann. Dabei sind auch die Geschäftsbedingungen ds Händlers noch genau anzusehen, weil dort in den meisten Fällen solche Schäden -rechtsgültig- ausgeschlossen werden.
Matsch Gatsch (oba ned im Auto)
Michael