Prinzipiell ist die gesamte Landesgebiet jedes Bundeslandes flächendeckend Jagdgebiet.
Es gibt jedoch Flächen auf welchen die Jagd "ruht", also nicht ausgeübt werden darf.
Auszug aus dem NÖ Jagdgesetz 1974:
Vereinfacht ausgedrückt kannst du davon ausgehen, dass dort wo mit dem MTB gefahren wird, auch Jagd ausgeübt wird.