Wer kennt sich mit Nachlassverwaltung bzw. Erbschaften aus?
Es geht konkret um folgende Situation:
Ein Ehepaar hat gemeinsam ein Auto gekauft. Beide stehen im Kaufvertrag, Typenschein und Zulassungsschein. Einer der beiden stirbt, und es gibt kein Testament.
Jetzt möchte der verbliebene Ehepartner das Auto schnellstmöglich veräußern. Zu diesem Zweck möchte er es zunächst einmal abmelden.
Zu diesem Thema befragt, meint der Autohändler, dass dies nicht zulässig sei, bevor das Verlassenschaftsverfahren abgeschlossen ist. Allenfalls kann man die Nummerntafeln abmontieren und an die Zulassungsstelle/Versicherung retournieren, um nachzuweisen, dass das Auto außer Betrieb genommen wurde, und so einen möglichst großen Teil der Versicherungsprämie rückerstattet zu bekommen.
Das Problem dabei ist, dass der Hauptfälligkeitstermin naht und dann die neue Jahresprämie fällig wird bzw. der Wert des Fahrzeuges mit der Zeit weiter sinkt (insbesondere bei Jahreswechsel).
Kann mir jemand sagen, ob man das Fahrzeug wirklich erst nach Abschluss des Verlassenschaftsverfahrens abmelden bzw. verkaufen kann?
Was kann man tun, um Kosten und Wertverlust zu minimieren?
lg, Mario