Aber geh, das ist doch nur "wir würden ja gerne, aber ..." Rechtfertigungsgerede. Der AV will ja selber keine gesetzliche Änderung. Weils eine Interessensvertertung für Wanderer und Bergsteiger sind. Die wollen einfach ihre Ruhe beim Wandern haben und sind selber nicht bereit dazu, ihr Wegerecht zu teilen.
Also wenn dich irgend ein Jägermeister mit der Schusswaffe dazu bringen möchte, stehenzubleiben, umzudrehen oder was auch immer durchzusetzen, setzt er eine schwere Nötigung und ist tief tief TIEF im Strafrecht. Dann bist du hoffentlich der, der das Handy zückt und 133 wählt. "Hilfe mich bedroht einer mit einer Schusswaffe". Darfst du dann zwar evtl. selber ein paar € wegen Verwaltungsübertetungen und Besitzstörung (wenn überhaupt, Datenweitergabe der Polizei an den Grundbesitzer ist nämlich schwierig nach der DSGV) löhnen, dafür steht der "Jäger" vorm Richter, gibt seinen Jagdschein ab und darf sich für den Rest seines Lebens Jagdgewehre nur mehr durch die Auslagenscheibe beim Waffenhändler anschauen.