No, steht trotzdem drin, dass mit RR blah blahTrainingsfahrt blah blah Radweg darf benutzt werden: darf != muss.
Was die Radwegsbenutzungspflicht betrifft, steht im nächsten Absatz, dass es die Möglichkeit des nicht-benutzungspflichtigen Radwegs gibt. Dieser muss natürlich von der zuständigen Behörde verordnet sein. Hinweis: der hätte dann ein eckiges statt einem runden Taferl.