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firesurfer

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  1. :k: der mensch ist des menschen wolf....es gibt wohl kaum eine grausamere kreatur als den menschen selbst. ich kenne zwar solche filme....allerdings :k: jedesmal aufs neue...
  2. atomic sl12 hammerbrettl
  3. seh ich auch so :s: :s: :s: :s: :s: die dame hat sich die videobotschaft wohl von mr. laden abgschaut... :devil: also ich find das ganze einfach nuuuur :f: und endlich kann die zeitung ö ihre ganze kunst zeigen :k:
  4. mhmm...schad...kann heut nicht....hakln aber die strecke um den lainzer tiergarten is recht nett...heut vermutlich bisserl nass, wars gestern in dem gebiet auch schon....da hats ziemlich nass gewurzelt...und flutsch weg war i bin mal die strecke gelaufen...macht ma wohl nur 1x im leben....hab da meine sünden abgebüßt...aber mit bike durchaus nette strecke.... viel spaß
  5. mhm....dieser jener unbekannte hatte oder hat einen guten geschmack ..so ein "exote" fällt ja eigentlich auf...mein beileid..möge dieser jene unbekannte der blitz beim.....treffen.... :devil:
  6. es geht hier um die möglichkeit der besitzstörungsklage..sind also eindeutige hinweise auf....radfahren verboten oder privatweg...oder wie auch immer....dann kann ma da scho reinschlittern... normale wanderwege wird die gefahr wohl geringer sein....mitten durchs gemüse....nunja...auf schilder achten.......is hier die devise
  7. scheinbar hat man sich hier ein bißerl in der stpo verbissen der vollständigkeit halber....gibts da noch etwas...naja faaast unbedeutendes :devil: daaaaas abgb = allgem. bürgerl. gesetzbuch oder auch das bürgerl. oder zivilrecht genannt: hier hätten wir mal ein "selbsthilferecht" bei störung des besitzes: § 344. Zu den Rechten des Besitzes gehört auch das Recht, sich in seinem Besitze zu schützen, und in dem Falle, daß die richterliche Hülfe zu spät kommen würde, Gewalt mit angemessener Gewalt abzutreiben. (§. 19). Uebrigens hat die politische Behörde für die Erhaltung der öffentlichen Ruhe, so wie das Strafgericht für die Bestrafung öffentlicher Gewaltthätigkeiten zu sorgen. und dazu die entsprechende klage = besitzstörungsklage - die kann auch määächtig weh tun :s: - : § 339. Der Besitz mag von was immer für einer Beschaffenheit seyn, so ist niemand befugt, denselben eigenmächtig zu stören. Der Gestörte hat das Recht, die Untersagung des Eingriffes, und den Ersatz des erweislichen Schadens gerichtlich zu fordern. also....wenn der :devil: in form eines eigentümers/besitzers des weges/waldes oder auch immer will...daaannn gibts :s: in form von diesem u. jenem..abseits allfälliger forstorgane oder strafrechtl. delikte... vielleicht im hinterkopf die eine od. andere info speichern...damits kein böses erwachen gibt aber jetzt geb ich auch scho a ruh.....
  8. also das wird meine erste saison mit dem online-ergobike wollte ja heute in der früh schon mal eine morgenrunde drehen... aaaaaaaaaaberr.......ich hab tja aber wird scho werden... wie machts denn ihr das??? online? oder fixer plan..nach lust und laune??? fragen über fragen..
  9. bin ja ein freundliches kerlchen..
  10. die stvo gilt nur auf öffentlicher verkehrsfläche - im wald oder auf forststraßen nicht gegeben. man bewegt sich im worst-case im verwaltungsrecht, dh. im forstG 1975 und hier haben forstschutzorgane befehls- und zwangsgewalt dh: Recht auf Ausweisung von Personen aus dem Wald und auf Festnahme § 112. Das Forstschutzorgan ist berechtigt, a) Personen aus dem Walde seines Dienstbereiches zu weisen, die eine Verwaltungsübertretung gemäß § 174 Abs. 3 begangen oder gegen die Bestimmungen des § 40 Abs. 1 verstoßen haben oder deren weiterer Aufenthalt begründeten Anlaß zur Besorgnis für den Schutz des Waldes, für die ordnungsgemäße Waldbewirtschaftung oder für die Sicherheit des Eigentums gibt, b) in den Fällen des § 40 Abs. 1 und des § 174 Abs. 3 lit. a, letzter Satzteil, lit. b, c oder d die Nämlichkeit des Betretenen festzustellen und danach diesen bei der Behörde anzuzeigen, c) in den im § 35 des Verwaltungsstrafgesetzes 1950 vorgesehenen Fällen eine Person zum Zwecke ihrer Vorführung vor die Behörde auch festzunehmen und, falls sich diese Person der Festnahme durch Flucht entzieht, sie auch über seinen Dienstbereich hinaus zu verfolgen und außerhalb desselben festzunehmen, d) die im Besitze des Betretenen vorgefundenen Forstprodukte und Werkzeuge, die gewöhnlich zur Gewinnung oder Bringung der Forstprodukte verwendet werden, vorläufig zu beschlagnahmen und zu diesem Zwecke Behältnisse und Transportmittel zu durchsuchen. die einzelnen bestimmungen was denn da zu beachten ist findet sich im forstG. somit besteht im falle einer übertretung dieser norm auch ausweispflicht. das anhalterecht privater i.s.d. § 80 stprg (stpo2008) gibt es bereits in der geltenden stpo unter 86/2 die begehung eines strafrechtsdeliktes ist denkmöglich, beschränkt sich jedoch auf eher ausgfranste bestimmungen - somit im normalfall eher unwahrscheinlich nur das anhalterecht nach der stpo hat jedermann. gibt also doch so einiges, würde aber wohl den rahmen hier sprengen.
  11. würden eine empfehlungen für eine nette 2-tages-mtb-tour auf rax-schneeberg brauchen vielleicht habt ihr auch tipps wo man übernachten kann. bin für jeden hinweis dankbar viiiielen dank nachsatz: tja...mann müßte halt nur mal das board durchforsten da findet sich ja eeeh so einiges....somit...hat sich erledigt.. nochmals daanke
  12. war ein sehr netter tag !! einen dank an den bernd für den guide, dem suchtrupp fürs gefunden werden und den technikern für mein auge wieder sehr nette strecken in einer sehr netten gruppe kennengelernt. das nächste mal schaffen wir es hoffentlich alle zum heurigen cu firesurfer/michael
  13. oder nicht das ist die zombies oder nicht..
  14. fand ich auch..so manches bike war schon seeehr verlockend. ..die parts waren...nunja...wenig berauschend ...outfit...im mittelmaß aber standards gabs immerhin..
  15. jawohl , sonst nimmt das ganze noch a -ende
  16. also ich überlass mittlerweile das kicken meinem nachwuchs...der spielt mich mittlerweile an die wand gut so
  17. gott hat dem mann 200 cm zur freien verfügung überlassen.... also bei 190 cm sind die aber scho ziiiemlich arm dran und ham wohl am falschen platz gespart da lob ich mir meine 173 pure energie und über den rest wird geschwiegen :devil:
  18. heeey mei a alter (neuer) zombie-film :bounce: danke auch wenn ich die als junior doch ziiiiemlich :k: gfunden hab
  19. nix sondern lass halt mal des schminken in der früh aus...
  20. damit ich auch einen beitrag leiste entscheidungsfrage: schlafen gehn oder nicht.... oha...das ding aus einer anderen welt - kabel 1 entscheidung gefallen
  21. na ohne schlauch und mantel is das ding im moment aber auch siiiicherlich auf 11.75 kg gesunken....
  22. schatzi.....hast was gnommen?? was macht frau mit soooooviel serotonin....
  23. sollt ma locker sehn.....find ma was...gut...find ma nix...a wurscht....
  24. das hatte doch mal den namen "dodelgym" oder :
  25. zacki i bin leider a verlorn und der bike- :devil: hat mi scho...
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