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Erfahrungsberichte von und mit willhaben.at


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Ich verkaufe neue Shimano Schuhe, alles ausgemacht Preis, Abholtermin, Telefonummer ausgetauscht.
Ich nehm die Schuhe mit in die Arbeit weil er da kurz am Vormittag vorbeikommt

 

Nachricht um 9:30 
"Hallo, Ich habe viel nachgelesen und der Schuh wird mir leider zu klein/eng sein. Trotzdem vielen Dank. Lg"

 

Bearbeitet von dantheman
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Am 25.10.2023 um 06:51 schrieb hramoser:

Und die Geschichte geht weiter...

Wenn niemand das Rad um 9200,- kaufen will, gibt es nur eine logische Reaktion: man erhöht den Preis auf 9500,- :rofl:

Jaja, die Inflation is a Hund, nächstes Jahr simma bei mehr als 10k

 

https://bikeboard.at/boerse/biete-326843-storck-aernario-g1-rennrad-dura-ace

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vor 5 Minuten schrieb madeira17:

Jaja, die Inflation is a Hund, nächstes Jahr simma bei mehr als 10k

 

https://bikeboard.at/boerse/biete-326843-storck-aernario-g1-rennrad-dura-ace

Kirk an Enterprise...wie siehts aus Scotty?

Irgend ein Klingone wird das Rad schon nehmen...schlage vor wir gehen runter auf Sol 9.0.

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vor 14 Stunden schrieb madeira17:

Jaja, die Inflation is a Hund, nächstes Jahr simma bei mehr als 10k

 

https://bikeboard.at/boerse/biete-326843-storck-aernario-g1-rennrad-dura-ace

Und da ist noch nicht mal ein 2. Flaschenhalter dabei.

Den gibts wahrscheinlich für 200€ Aufpreis.

Geheimtipp für Schnäppchenjäger:

Bei Willhaben gibt es einen Rabatt von 50€

Will teilen: 

https://www.willhaben.at/iad/kaufen-und-verkaufen/d/storck-aernario-g1-rh59-dura-ace-6-7kg-fahrbereit-jetzt-neu-incl-lightweight-lr-751734153/

Bearbeitet von ventoux
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UiUiUi! Wollte Sesseln über willhaben verschenken - allerdings war eine Kollegin schneller und hat sie an eine gemeinnützige Organisation weitergegeben. Jedenfalls sage ich dem potenziell Beschenkten rechtzeitig ab (Übergabe wäre kommenden Mittwoch gewesen) und bekam als Antwort ua "Geh zur Hölle" "Hur". Wenigstens hat sie die Absage zur Kenntnis genommen und reist nicht unnötigerweise an. 

Bearbeitet von sake
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vor 32 Minuten schrieb sake:

UiUiUi! Wollte Sesseln über willhaben verschenken - allerdings war eine Kollegin schneller und hat sie an eine gemeinnützige Organisation weitergegeben. Jedenfalls sage ich dem potenziell Beschenkten rechtzeitig ab (Übergabe wäre kommenden Mittwoch gewesen) und bekam als Antwort ua "Geh zur Hölle" "Hur". Wenigstens hat sie die Absage zur Kenntnis genommen und reist nicht unnötigerweise an. 

Wenn Du die Sessel fix zugesagt hattest, könntest du eventuell schadenersatzpflichtig geworden sein?

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Gerade eben schrieb madeira17:

Wenn Du die Sessel fix zugesagt hattest, könntest du eventuell schadenersatzpflichtig geworden sein?

Nur weils mich interessiert welcher Schaden  entstanden sein "könntat": Ich habe ihr gesagt OK, du kannst sie haben und für kommenden Mittwoch einen Termin ausgemacht und rechtzeitig abgesagt (also keine Anreise oder so). Wo siehst du da einen eventuellen Schaden?!

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vor 9 Minuten schrieb sake:

Nur weils mich interessiert welcher Schaden  entstanden sein "könntat": Ich habe ihr gesagt OK, du kannst sie haben und für kommenden Mittwoch einen Termin ausgemacht und rechtzeitig abgesagt (also keine Anreise oder so). Wo siehst du da einen eventuellen Schaden?!

Wenn die Beschenkte sich auf den Erhalt der Sessel verlassen hat (und konnte) und nun Aufwände hat entsprechenden Ersatz zu besorgen, weil zB eine Veranstaltung ansteht bei der die Sessel benötigt würden, wärest du imho zum Aufwandsersatz verpflichtet.


edit: imho seid ihr bei einer Zusage über willhaben einen Vertrag, auch wenn dieser unentgeltlich war, eingegangen, den du einseitig gebrochen hast.

Bearbeitet von madeira17
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vor 2 Minuten schrieb madeira17:

Wenn die Beschenkte sich auf den Erhalt der Sessel verlassen hat (und konnte) und nun Aufwände hat entsprechenden Ersatz zu besorgen, weil zB eine Veranstaltung ansteht bei der die Sessel benötigt würden, wärest du imho zum Aufwandsersatz verpflichtet.

In meinem Hinterkopf spielt  gerade die Kronenzeitung Kolumne "heiteres Bezirksgericht": "Herr Rat, wissens, ich hätte die Sesseln (11 Stück) dringend gratis gebraucht weil sonst der Sesselkreis Workshop am Wochenende nicht abgehalten werden kann. Und weils an seelische Grausamkeit grenzt und ich mich unwohl dabei fühle hätte ich gerne 200 Euro Schadensersatz."

 

Für mich klang die Dame wie eine Sammlerin und Weiter-Verkäuferin die sauer ist, nichts geschenkt bekommen zu haben. OK, vielleicht bin ich jetzt dafür haftbar, weil sie den Kindern kein Essen kaufen kann?!? 

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vor 1 Minute schrieb sake:

In meinem Hinterkopf spielt  gerade die Kronenzeitung Kolumne "heiteres Bezirksgericht": "Herr Rat, wissens, ich hätte die Sesseln (11 Stück) dringend gratis gebraucht weil sonst der Sesselkreis Workshop am Wochenende nicht abgehalten werden kann. Und weils an seelische Grausamkeit grenzt und ich mich unwohl dabei fühle hätte ich gerne 200 Euro Schadensersatz."

 

Für mich klang die Dame wie eine Sammlerin und Weiter-Verkäuferin die sauer ist, nichts geschenkt bekommen zu haben. OK, vielleicht bin ich jetzt dafür haftbar, weil sie den Kindern kein Essen kaufen kann?!? 

Wäre sie eine Weiterverkäuferin/Händlerin und könnte nachweisen, dass sie die Sessel wirklich zum Preis X weiterverkauft hätte (der Nachweis wäre halt zu erbringen) wärest du imho tatsächlich schadensersatzpflichtig. Als Händlerin könnte sie einen solchen Nachweis wohl relativ leicht erbringen, zB über eine Kommunikation mit einem Käufer dem sie die Sessel angeboten hat.

Wenn die Sessel einer gemeinnützigen Organisation die ebenfalls weiterverkauft, z.B Carla etc., wärest du für den Erlös aus diesem Geschäft schadenersatzpflichtig, wenn der Händlerin es gelingt nachzuweisen, dass Sie ebenfalls diesen Preis hätte erzielen können.

Disclaimer: Ich bin aber kein Jurist, vielleicht kann das jemand beantworten.

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vor 32 Minuten schrieb madeira17:

Wäre sie eine Weiterverkäuferin/Händlerin und könnte nachweisen, dass sie die Sessel wirklich zum Preis X weiterverkauft hätte (der Nachweis wäre halt zu erbringen) wärest du imho tatsächlich schadensersatzpflichtig. Als Händlerin könnte sie einen solchen Nachweis wohl relativ leicht erbringen, zB über eine Kommunikation mit einem Käufer dem sie die Sessel angeboten hat.

Wenn die Sessel einer gemeinnützigen Organisation die ebenfalls weiterverkauft, z.B Carla etc., wärest du für den Erlös aus diesem Geschäft schadenersatzpflichtig, wenn der Händlerin es gelingt nachzuweisen, dass Sie ebenfalls diesen Preis hätte erzielen können.

Disclaimer: Ich bin aber kein Jurist, vielleicht kann das jemand beantworten.

Wahrscheinlich hast du mit der Idee auch irgendwie Recht. Tatsächlich gehts es um 11 gebrauchte Sesseln, die weder einen Wert noch besichtigt wurden dh es ist äußerst unwahrscheinlich dass sie einen Käufer dafür vorab gefunden hat.  

 

Ich bin auch nicht glücklich wie es gelaufen ist weil ich zu meinen Zusagen stehe. Thema ist für mich jedenfalls erledigt.

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vor einer Stunde schrieb madeira17:

Aufwandsersatz verpflichtet.


edit: imho seid ihr bei einer Zusage über willhaben einen Vertrag, auch wenn dieser unentgeltlich war, eingegangen, den du einseitig gebrochen hast

Ich würde dem Versuch des  Erbringen der Beweise gelassen entgegensehen

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vor einer Stunde schrieb Cannonbiker:

Kann man froh sein, wenn man solche Individuen nicht vor der Haustür hat...

Die können nicht vor meiner Haustüre landen

 

Erst nach Verkaufsabschluss sende ich meine Telefonnummer

Treffpunkt, ein Parkplatz ein paar Minuten entfernt

 

Ich präsentiere meinen Radkeller sicher nicht über Komoot, Strava, Facebook und auch nicht über willhaben.

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Ich hatte heute 2 positive Erlebnisse mit willhaben.

Gestern abend habe ich ein paar Sony-Geräte inseriert und noch andere Sachen. Binnen weniger Minuten hatte ich Nachrichten zu den Sony-Geräten erhalten und Termine ausgemacht.

Heute zu Mittag und jetzt am Nachmittag wurden die Teile abgeholt. Kurz besichtigt vom Käufer, schneller technischer Check und schon waren die Teile weg. Nicht mal beim Preis wurde versucht zu handeln.

 

Austausch von Telefonnummern war nicht mal nötig, alles über willhaben-Messages.

So lobe ich mir das!

 

Mal schauen wie lange es braucht bis jemand auf die anderen Anzeigen reagiert.

So ein 12 ft Snooker-Tisch wird vermutlich nicht so schnell verkauft 😁

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Ich hab in der letzten Zeit viel Krims-Krams auf willhaben verschenkt und verkauft.

Ich bin immer wieder erstaunt, was Leute alles brauchen können, dem ich selbst keinen Wert mehr beigemessen hätte.

Dem gegenüber stehen ein paar wirklich wertige Teile, für die sich im Gegensatz keiner interessiert.

 

Zum Thema Verschenken/damit gerechnet usw.

 

Für mich gilt auf willhaben first come, first serve und vor allem, wenn ich was verschenke. Ich hab keine Lust drauf, mir in 1,5 Wochen mit jemandem einen Termin auszumachen, wenn ich das Zeug innerhalb 48 Std. von jemandem abgeholt kriege.

Ich kenn die Situation auch, dass ein Abholer eine Woche später hätte kommen wollen  - ich hab ihm gesagt, dass ich mich am Vortag der Abholung melde, bzw. zeitgerecht Bescheid geb, wenn sich das Zeug wer anderer holt.

 

Bei verkauften Artikeln ists was anderes. Das ist tatsächlich ein Kaufvertrag und wenn dann auch noch mit Paylivery oder PayPal vorab bezahlt wird, dann bist eh in der Pflicht. Aber so korrekt muss man da auch selber sein, selbst, wenn ein Bekannter/Nahestehender drauf kommt, dass genau dieses Trumm zum Brauchen gewesen wäre.

 

@Paylivery: ich hab vor Weihnachten was über Willhaben verkauft, das per PayLivery abgewickelt wurde. Im Tracking war zu sehen, dass das Paket zeitnah zugestellt wurde, der Käufer hat per Problemmeldung eingemeldet, dass er das Paket nicht bekommen hat. Das ging alles über Paylivery, hat 6 Wochen gedauert, aber wir wurden beide schadlos gehalten.

Ist zwar mühsam und langwierig, aber wenn sowohl Käufer als auch Verkäufer geschützt sind, dann ist das die paar Euro wert, wenns um einen relevanten Betrag geht.

Bearbeitet von Siegfried
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Am 22.1.2024 um 13:35 schrieb sake:

UiUiUi! Wollte Sesseln über willhaben verschenken - allerdings war eine Kollegin schneller und hat sie an eine gemeinnützige Organisation weitergegeben. Jedenfalls sage ich dem potenziell Beschenkten rechtzeitig ab (Übergabe wäre kommenden Mittwoch gewesen) und bekam als Antwort ua "Geh zur Hölle" "Hur". Wenigstens hat sie die Absage zur Kenntnis genommen und reist nicht unnötigerweise an. 

https://de.wikipedia.org/wiki/Hölle_(Gemeinde_Wiesmath)

klingt aber irgendwie schon nett dieser Ort... du hast das sicher nur falsch verstanden.

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Am 30.11.2023 um 14:09 schrieb NoNick:

des BAdezimmerkastl is a nur was für Liebhaber. a paar netsch für die sessel, damit an namen hat, der eine is ja schon kaputt. 5 für alle oder 10, damits halt weg sind.

Kühlschrank wird schon gehen. 20?

Das Badezimmerkasterl wollte ich in Keller zwischenlagern. Um Platz zu schaffen hab ich es kurz davor stehen lassen und es wurde mir gefladert 😁

 

Die 4 Sessel hab ich um 15€ inseriert und konnte mich der Anfragen kaum erwehren. Wurden dann abgeholt ohne weiters die Sessel zu begutachten oder den Preis drücken zu wollen. Hat mir einen 20€ Schein in die Hand gedrückt und gar kein Wechselgeld erwartet. Ich hab aber natürlich trotzdem 5€ rausgegen.

 

Den Kühlschrank hab ich noch nicht inseriert.

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