Also das mit den Versicherungen ist nicht richtig. Von deinen Jahresbeiträgen (zb. Krankenversicherung, Unfallversicherung) werden vom FA nur 25 % anerkannt. zb: Jahresprämien € 1.200 * 0,25 = € 300,-- abzüglich
eines Freibetrages von €60,-- ergibt € 240,-- welcher dann effektiv herangezogen wird. Versicherungen kannst du, wenn sie schon vor 2016 bestanden haben, bis 2020 absetzen. Genauso ist es mit den Krediten für den Hausbau. Alles was 2016 neu abgeschlossen wurde ist nicht mehr für die Arbeitnehmerveranlagung heranzuziehen. Ab 2020 ist der Ofen für diese Posten sowieso aus. Danke unserem großen Möbelverkäufer welcher
jetzt der Kassier von Österreich ist.