Deine wohnortzuständige Polizeidienststelle ist verpflichtet, deine Anzeige entgegenzunehmen (Offizialdelikt) und den vermeintlichen Täter auszuforschen. Auch wenn du das Geschäft nich über Ebay abgewickelt hast, kann die Polizei bei Ebay erfragen, um wen es sich bei dem jeweiligen Nickname handelt. Gegen diese Person wird dann Anzeige an deine wohnortzuständige Staatsanwaltschaft erstattet, welche das Verfahren dann nach Deutschland abtritt. Bei Ebay-Betrügern gibt Ebay zumeist der Polizei noch eine Unmenge an weiteren Geschädigten bekannt, welche durch die verfolgte Person betrogen wurden. Also, ab zur Polizei!!!