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Tilman

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  1. Ich darf hier noch ´mal betonen, daß das Übel nicht nur Mountainbiker und auch nicht nur den Schwarzwald betrifft, wie es einige Politiker gerne glauben machen möchten. Sondern er betrifft ganz Baden Württemberg und seine Besucher aus nah und fern mit welchem Fahrrad-Typ auch immer. Nachdem der Landtag nicht so recht an deine Gesetzesänderung ´ran will und das Thema dementsprechend weiter auf der politischen Agenda steht, stehen auch einige rechtliche Aspekte mehr im Vordergrund. So habe ich nun eine Umfrage geschaltet, die sich damit befaßt, wie ein Radfahrer (auch Radfahrer azus Österreich fahren in Baden Württemberg Fahrrad - und umgekehrt) anhand einer relativ mehrdeutige Situation beurteilen würde, ob er denn auf dem betroffenen Weg nun fahren darf oder nicht. Näheres erläutert der Eingangstext zur Umfrage.
  2. Es ist ärgerlich genug, wie in Österreich das Radfahren im Wald geregelt (der ja dann oft genug gar nicht für's Radfahren freigegeben ist). In Deutschland ist ganz anders das Radfahren schon lange generell im Wald auf Wegen erlaubt. Aber in jedem Paradies haust auch ein Teufel...... .....denn bekanntermaßen ist es im deutschen Bundesland Baden Württemberg nicht erlaubt, auf Waldwegen mit dem Fahrrad zu fahren, die schmaler als 2m sind. Um dieser bürokratischen Ausgrenzung einer Vielzahl von problemlos mit dem Fahrrad nutzbaren Waldwegen entgegenzutreten, gibt es nun eine Online Petition, (Urheber DIMB e.V.) die man mitzeichnen kann und sollte. Und Weitersagen nicht vergessen! Das gilt im übrigen mit 3m auch für Reiter. Hätte Shakespeare's Drama "Richrd III" nicht in England, sondern in den Wäldern von Baden Württemberg gespielt, hätte Richard wahrscheinlich nicht gerufen "Ein Pferd! Ein Pferd! Ein Königreich für ein Pferd!", sondern "Ein Zollstock! Ein Pferd! Ein Königreich für einen Zollstock!"
  3. Inzwischen sind wir bei fast 29.000 Unterzeichnern, davon über 12.000 aus Hessen. Gingen wir davon aus daß das alles Wähler sind, gäbe das bei einer Wahlbeteiligung von 60% (wobei Biker selbstversändlich alle wählen gingen - Optimismus aus) um 0,3% der Wähler in Hessen. Landtagswahl ist nächstes Jahr und man kann das Problem bis dahin am Kochen halten (Musterprozesse, Verfassungsbeschwerden etc.), wenn das Gesetz so unsinnig verabschiedet würde.. Das alles sollte man wissen, weil Regierungsmehrheiten im hessischen Landtag nicht nur einmal eine Landtagswahl mit Unterschieden von ca 1000 Stimmen gewonnen (bzw. auch mal verloren) wurden. Da sind 12.000 Stimmen ein Pfund, mit dem man wuchern kann. Insoweit ind die Unterschriften nicht für den Müll, ganz im Gegenteil. Sollte das Gesetz tatsächlich in der jetzigen Form seinen Weg durch die Anhörungen der kommunalen Spitzenverbände etc. macnen (August 2012), wären ohnehin möglichst früh vor der Abstimmung neue Aktionen fällig. Das Fachministerium hat nun behauptet, man müsse das Gesetz (Entwurf) nur genau interpretieren. Das hieße "Biker studiert Jura(wobei das auch nicht immer hilft), damit Ihr erkennt, daß das, was im Gesetz (Entw.) geschrieben steht, nicht unbedingt das ist, was die Autoren damit meinen!". Noch Fragen? Zur Petition
  4. Danke, kenne ich, nur leider sind die auf der angegebenen Seite geschalteten Links zu den Dokumenten inzwischen leer und das wäre ja der interessante teil der Sache gewesen.
  5. Das Ding war im ersten Schritt erfolgreich, es ist zum Bundespresseamt zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet worden. Jetzt muß ich sehen, daß im zweiten Schritt die Antwort nicht so daneben geht, wie schon so oft geschehen. Oft werden die gestellten Fragen nicht beantwortet, dafür wird man mit Textbausteinen zugemüllt (z.B., wie wichtig das Fahrrad für die Umwelt ist, als ob man das nicht selber wüßte). Und anschließend werden dann auch noch Fragen beantwortet, die gar nicht gestellt wurden....
  6. Ja, aber konkrete Gesetzsinitiativen o.ä. habe ich nicht gefunden und die Sache ist ja nun mal primär eine rechtliche Frage.
  7. Mich interessiert, ob jemand in diesem Forum weiß, ob es schon politische Initiativen gab (Wer, Wann, Wie und Wo?) , die Regelungen, daß man im Wald nicht ohne Erlaubnis des Waldbesitzers radfahren darf, zugunsten der Radfahrer zu ändern. In Deutschland ist im Wald grundsätzlich das Radfahren im Wald auf Wegen, auch privaten (!), auf eigene Gafhr erlaubt (§14 BWaldG). Diehe hierzu auch Thread über deutsche Bürokratie aßerhalb des Waldes und österreichisches Recht innerhalb des Waldes Mir ist bekannt, daß z.T. Fahrradroutennetze i.d.R. durch östereichische Tourismusverbände zu sehr verschiedenen Preisen pro lfd. Meter "freigekauft" werden (ca. 20 Cent), in Graz waren mal ca. 50 Cent im Gespräch, ich weiß nicht, was dabei letztendlich herausgekommen ist). Angeblich habe das mit der Haftung für Wegeschäden und damit verbundenen möglichen Fahrradunfällen zu tun. Da hat das deutsche Gesetz (s.o.) schlichtweg die Regel, daß man im Wald auf eigene Gefahr fährt und mit den typischen Gefahren von Waldwegen rechnen müsse.
  8. Das könnte auch die östereichischen Biker interessieren, auch wenn dort z.T. im Wald ohne extra (und nicht etwa kostenlose) Wegefreigaben mit Bike gar nix geht.... In Deutschland ist das zwar anders, aber außerhalb des waldes ist es wie Asterix. Alle deutschen Bundesländer sind zwar nicht von den Römern (die spinnen), aber ganz im Gegenteil von der Vernunft erobert, daß man auf Wirtschaftswegen (auch privaten!) in Feld und Flur zum Zwecke der Erholung radfahren darf. Nur zwei Länder, Hessen und Rheinland Pfalz, wehren sich mit allen, einschließlich der verrücktesten, Argumenten. Zurück zum Ernst der Sache. Was in den beiden Ländern aus bürokratischen Gründen, sprich behördlich nicht begründbarer (!) Sturheit nicht funktioniert, muß eben bundesweit einheitlich geregelt werden. Zumindest die deutsche Verfassung gibt das seit einigen Jahren her. Und da könnte die Kanzlerin mal einige - wie sie sich 2005 ausdrückte - "Bremsklötze niederwalzen". http://www.igsz.eu/Merkelwalze_bw.jpeg Näheres im Merkulatorium, wo man auch im Ranking mit einem Plus-Votum nachhelfen kann. Wohlbemerkt das ist keine Wahl , in die man sich wie auch immer nicht einmischen dürfte......
  9. Eine Fahrradwalze, ist das so etwas, http://www.igsz.eu/Merkelwalze_bw.jpeg mit der die deutsche Bndeskanzlerin 2005 mal die bürokratischen "Bremsklötze niederwalzen" wollte?
  10. Bin am 1.4. abends bis 04.4. in Wien, mal schaun, was es zu fotografieren gibt
  11. Die Sache hat insoweit mit dem Biken zu tun, als man manche Radwege nur mit dem Bike befahren kann und sich daher das Bike auch als Stadtfahrrad gut bewährt. Siehe Verrückte Radwege.
  12. Hinweis: Am 24. und 25, November findet in Wien ein Symposium statt (Universität für Bodenkultur Wien, University of Natural Resources and Applied Life Sciences, Vienna), das die Materie zeitnah aufgreift. Symposium Tourismus und Schutzgebiete - Hemmschuh oder Partner? Programm Anmeldung
  13. Verantwortlich ist alleine die Giunta Provinciale di Trento, der man eine Mail mit möglichst detailliertem Inhalt schicken sollte, wie man denn so einen Beschluß als Biker umsetzen soll, ohne in rechtliche Unsicherheit zu geraten (wo fängt z.B. ein Weg beim Nachmessen links an und hört rechts auf?). Da findet nämlich im Gegensatz zu so manchem Trail/Feldweg (ohne Bordsteine etc., wie sie ein „ordentlicher Radweg“ hat) die Anwendbarkeit des Giunta-Beschlusses ihre ganz praktischen Grenzen. So etwas (im Grunde Juristerei für den Hausgebrauch) soll man im übrigen nicht mit Unterschriftenlisten o.ä. politischen Dingen vermengen.
  14. Die Links funzen nicht Hier die richtigen Unterschriftenliste Anschreiben der DIMB
  15. Inzwischen kommen die Standardausreden der Tourismusverbände synchron und kiloweise. Daher macht es Sinn, im Detail nachzuhaken. Das betrifft etwas die Frage, ob man die Wegemindestbreite (= eine Fahrradlänge) alle 100 m erneut prüfen muß und was es mit der Nachvollziehbarkeit der 20% Steigungsregel auf sich hat (wie soll man so etwas im hügeligen Gelände bitte messen?). Man kann damit auch die GIUNTA PROCINCIALE DI TRENTO direkt belästigen. Denn wer so Sachen beschließt, wird sich doch sicher Gedanken darüber gemacht haben, wie das in der Praxis zugehen soll..... Konkret wurde unter anderem von einem lokalen Bürgermeister die Erosionsgefahr angeführt. Mit Wegebreiten- und Steigungslimits aber verhindert man Erosion noch nicht einmal theoretisch, übrig bleibt Bürokratie zu Lasten der Vernunft. So kann schon eine 10%-Steigung eines Erdweges keine Erosionsgefahr ausschließen, aber bei einem naturfesten Trail (Fels) von 30% Steigung kann man - je nach geologischer Grundlage (!) - schon mal von Fall zu Fall mit nahezu Null Erosion rechnen.
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