Liebe BB-Gemeinde,
in meiner Eigenschaft als Jurist kam folgende Geschichte auf mich zu:
Der Alu-Rahmen eines 10 Monate alten Markenbikes war ohne ersichtlichen Grund am unteren Rohr des Rahmendreiecks abgerissen. Der Biker kam (bei relativ geringer Geschwindigkeit) zu Sturz dabei, aber es ist ihm zum Glück nichts passiert.
Noch vor meiner Intervention war der Rahmen zur zuständigen Stelle geschickt und dort besichtigt worden. Das Ergebnis war, dass die Montage eines Plastik-Pumpenhalters unter dem Flaschenhalter für den Rahmenbruch verantwortlich sei und daher keine Haftung des Herstellers des Radls gegeben sei!!
Auch noch bevor ich kontaktiert worden war, wurden jedoch bereits Kulanzangebote unterbreitet und ein solches wurde dann vom Biker nachdem auch ich noch einmal mit den "Zuständigen" gesprochen hatte, und diese es noch einmal verbessert hatten, angenommen.
In technischer Hinsicht wurde mir lang und breit erklärt, dass der zusätzliche Pumpenhalter nicht so konstruiert sei, wie die Flaschenhalter, was die Bohrungen der Schraubenlöcher betreffe und daher beim Festschrauben des Flaschenhalters ZUg auf die Inserts entstehe, wodurch der Alu-Leichtbaurahmen an diesen beiden Stellen extrem geschwächt werde.......
Ich kann die technische Richtigkeit dieser Aussage nicht verifizieren, aber als Arbeitshypothese gehe ich einmal davon aus, dass der Pumpenhalter der letzte Auslöser war.
Eine -meiner Meinung nach- durchaus interessante und Erfolg versprechende rechtliche Auseinandersetzung mit dem Hersteller/Importeur des Rades unter Einbeziehung des Herstellers/Importeurs der Pumpe samt Halter musste unterbleiben, weil a) der Biker keine Rechtsschutzversicherung hat und b) das Kulanzangebot mM nach ziemlich fair war und jegliches Prozessrisiko ein Vielfaches des Betrages, den der Biker für neuen Rahmen bzw. Umbau aufwenden musste, gewesen wäre
Es erhebt sich daher allgemein die Fragen, wo enden Gewährleistung/Produkthaftung durch zusätzliche Montage (handels-)üblichen Zubehörs?
Wissen wir eigentlich, was wir an Zubehör verwenden dürfen? Warum gibt es keine klaren Aussagen z.B. in den Unterlagen, die man beim Kauf eines Rades bekommt? Was ist mit den Herstellern des Zubehörs? Haben die überhaupt Kontakt mit den Rahmen/Radherstellern?
Ich habe diesen Thread absichtlich ohne Nennung der Radlmarke gestartet, wenn die Firma Lust hat zu posten (ich schick denen den link), dann wird sies tun.
Es geht mM auch nicht darum, diese Firma vorzuführen, sondern darum, derartige (zumindest mir bisher völlig undenkbare) Risikoquellen aufzuzeigen.
Ganz zum Schluß noch eine persönliche Bemerkung:
Was mich bei der Geschichte ziemlich enttäuscht hat, war, dass die Monutainbike-Revue den Biker zwar an mich weiter verwiesen hat, was ja einmal ok ist, aber bei meiner Anfrage, ob die Gschicht nicht etwas für die Zeitung wär, sofort abgeblockt hat, dazu habe man nicht die Möglichkeiten (Techniker, Sachverständiger usw. und überhaupt).
Meiner Meinung nach eine faule Ausrede, weil man sich an keine möglicherweise heisse Eisen herantraut. Dazu ist wohl der Kreis der Inserenten und Sponsoren zu klein und zu leicht beleidigt.
Alles Gute und möge der Rahmen stets mit Euch sein!
Matsch Gatsch
Michael