wenn ich den weggeschlagenen Arm nachher wieder finde, darf ich ihn dann behalten?
Mir schon klar, dass ich ihn ned enthaupten darf, weil er mich festhält, wenn ich mich aber recht erinnere, darf ich jemanden, der eine gerichtlich strafbare Handlung begeht, bis zum Eintreffen der Exekutive festhalten, oder gibt´s des nimma? Nötigt er mich also mit körperlicher Gewalt zum Absteigen, arretier i den Wurschtl unter meinem Hintern und ruf die Bullen, zeig ihn an und gut is?
I glaub, in Wahrheit is die Polizei keineswegs an solchen Geschichten interessiert, die schauen sogar weg, wenn direkt vor ihrem Auto ein telefonierender Taxler beim Spurwechsel ohne Blinker einen Radfahrer abschiesst.... Faustrecht wird tagtäglich praktiziert und keinen interessierts, schliesslich ist ein 100kg schwerer Idiot mit einem Prügel noch immer klar im Vorteil gegenüber einem smarten 65kg-Boy, der nur ein Gesetzblatt in der Hand hat...