@ Reini: Du magst grundsätzlich Recht haben.
Allerdings 3 Punkte dazu:
1) Auch in unserem Rechtssystem wird zuerst das Urteil verkündet und anschliessend, oft mit recht stattlicher Verspätung, ergeht die schriftliche Urteilsbegründung. Und das auch bei Prozessen die zu großen teilen nicht öffentlich sind. Trotzdem schadet dieser Umstand nicht grundsätzlich der Glaubwürdigkeit der Gerichte. Das würde er nur, wenn diese Urteile regelmäßig falsch wären.
2) Ich bin überzeugt, dass ein Großteil der 65 nicht deswegen so abgestimmt hat, weil sie sich erst selbst ein Bild von den vorgelegten und veröffentlichten Beweisen machen wollten. Aus meiner Sicht waren sicher die meisten der Meinung, dass so wie bisher auch immer nur Gerüchte und halbseidene Anschuldigungen vorliegen. Dass die Dichte an Anschuldigungen so groß war, hat sicherlich viele überrascht.
3) Mir wäre nicht ganz wohl bei der Sache, wenn man vor einer Verurteilung die Beweise veröffentlichen würde. Angenommen, ein Gericht (auch das Sportgericht) kommt zum Urteil, dass die Anschuldigungen nicht für eine Verurteilung ausreichten, käme eine veröffentlichung einem Rufmord gleich. Ich denke es ist insgesamt besser so herum.