würde mich mal die Rechtsmeinung von den Anwälten hier im Board interessieren:
Weil ich denke mir, nachdem es ja systembedingt so ist, dass während des Wettbewerbs in der Wechselzone das Rad vom Besitzer/Eigentümer nicht "bewacht" werden kann, ist da nicht so eine Ausschlussklausel hinfällig?
Ausserdem: 3-4 Ordner, die beim Ausgang die Startnummern der Räder mit den Startnummern der Teilnehmer abgleichen kann ja nicht so schwer und teuer sein :-) ;-) (und zur Sicherheit eine Kamera, falls ein anderer Teilnehmer das Rad verwechselt... ;-))