Hallo,
danke für die Infos. Habe jetzt noch folgendes gefunden:
https://www.oebb.at/de/reiseplanung-services/im-zug/fahrradmitnahme
"Wenn Sie Ihr Faltrad zusammenlegen (Maximalmaß 90 cm breit x 60 cm hoch x 40 cm tief), können Sie es in allen Zügen kostenfrei und ohne Reservierung als Handgepäck mitführen.
In allen Zügen des Nah- und Regionalverkehrs sowie in den ÖBB-Railjet -Zügen (nur in den gekennzeichneten) Bereichen können zusammengelegte Falträder sogar mit der Maximalmaßen 110 cm breit x 80 cm hoch x 40 cm tief kostenfrei mitgenommen werden."
https://archiv.5min.at/202207545534/das-rad-im-blick-oebb-zuegen-haben-ab-sofort-eine-fahrradzone/
"Faltrad gilt als „Handgepäck“ und darf kostenfrei mit
Im ÖBB Railjet und allen Nahverkehrszügen der ÖBB wurden die maximalen Abmessungen für Falträder ausgeweitet. Bislang konnten nur Falträder mit den Maßen 90 x 60 x 40 cm kostenfrei und ohne Reservierung mitgenommen werden. Nun haben die ÖBB die maximalen Abmessungen des zusammengeklappten Rads auf 110 x 80 x 40 cm erweitert, sodass fast alle aktuell verfügbaren Falträder gratis mitgenommen werden können. Im ÖBB Railjet gibt es bei den Gepäckablagen speziell gekennzeichnete Fächer für Falträder. Für die Mitnahme von Falträdern im Railjet benötigen Reisende auch keine zusätzliche Reservierung."
Piktogramm Ablage Faltrad
Diese Maße reichen mir und da kann dann (eigentlich) auch kein Zugbegleiter was sagen ... Einziges Problem: Ein zerlegtes Fahrrad ist ja kein Faltrad ...
Gruß
Peter