Gibt es eigentlich eine allumfassende Definition für den Begriff "Rennen"?
Wenn ich so frage, geh' ich davon aus, daß es sie nicht gibt, denn man kann den Begriff von mehreren Standpunkten aus sehen:
aus sportlicher Sicht (Teilnehmersicht) aus Veranstaltersicht aus ÖRV-Sicht aus Behördensicht aus rechtlicher Sicht etc. etc.
Aus sportlicher Sicht des Teilnehmers ist für mich ein Rennen genau dann eines, wenn eine für alle Teilnehmer einheitliche Zeitnehmung erfolgt, sodaß man die Ergebnisse unzweifelhaft miteinander vergleichen kann.
Aus Veranstaltersicht handelt es sich um ein Rennen, wenn es von mir ausgeschrieben und organisiert wird - und ich dafür Nenngeld einhebe: Ich erbringe eine Leistung, und meine Kunden - die Teilnehmer - zahlen mich dafür (und auch u. U. diverse Sponsoren).
Aus ÖRV-Sicht handelt es sich um ein Rennen, wenn es einen definierten Startzeitpunkt gibt (Startschuß) - und im markierten Ziel die Einlaufreihenfolge der Teilnehmer notiert wird. (Von einer Zeitnehmung ist dabei keine Rede - wichtig für die Rangbestimmung ist allein die Einlaufreihenfolge.)
Aus Behördensicht - fehlen mir die Fakten dazu. Aber ich bin mir sicher, es gibt - wie für alles - auch dafür einen genauen Wortlaut. - Wer hat ihn zur Hand?
Aus rechtlicher Sicht spielt sicher die Haftungsfrage bzw. der Versicherungsaspekt eine große Rolle. Aber ich bin mir nicht sicher, ob es einen Unterschied macht, ob man von einem "Rennen" oder einer "Veranstaltung" spricht. Sind aus rechtlicher Sicht "Rennen" und "Veranstaltungen" das selbe? Bzw. wäre dann zu erörtern, was eine "Veranstaltung" ist.
Und es gibt sicher noch andere Aspekte, die es zu beleuchten gäbe.
Sehr interessant wäre die nähere Beleuchtung der rechtlichen Sicht. Ab wann handelt es sich in diesem "Bedeutungsumfeld" um ein Rennen?