Hallo Leute,
ich wollt mich mal erkundigen, ob es eine Regelung für DHler/Monsterroller gibt, welche Strecken bzw. Streckenabschnitte befahren und welche nicht befahren werden dürfen.
Ich weiß schon dass das n Thema ist, das mit gegenseitiger Toleranz und so zu tun hat, daher will ich gleich mal sagen, das ich hier rein nur über den rechtlichen Teil der ganzen Geschichte reden will und hier KEINEM nen Vorwurf mache.
Heute war folgendes Szenario: Herrlicher Tag, daher viele DHler und viele Monsterroller auf der Strecke. Ich komm den DH runter, hoppse über den kleinen Absatz runter, richte meinen Kopf Richtung Zielsprung und sehe da zu meinem Entsetzen nen Monsterroller, mit Schrittgeschwindigkeit, Mitten auf dem Zielsprung. Ich bremse so hart wies geht, komm total per Nosewheelie über den Sprung, schaffs aber noch dass ich nach rechts ausweiche. Knapp hinter mir war der Steff unterwegs, der natürlich auch ähnliche Probleme hatte da noch vorbeizukommen.... Fazit: Alles gut gegangen, keinem was passiert, allerdings wirklich kontrolliert abbremsen geht an dieser Stelle einfach nicht mehr...
Aber was wäre wenn ich das junge Mädchen auf dem Roller komplett umbügel?
Meine Fragen daher:
...darf die dort fahren? ...bin ich schuld wenn ichs wegräum? ...wenn ja, zahlt das Schmerzensgeld meine Haftpflichtversicherung? ...sollte es für Monsterroller vielleicht eine kleine abgesperrte Spur an der linken Seite des Zielsprungs geben? ...oder werden die zumindest darauf hingewiesen, dass es dort sehr gefährlich ist/sein kann?
Ich hoff dass man diese Sache irgendwie abklären kann bzw. entsprechende Vorkehrungen treffen kann, damit die Wahrscheinlichkeit eines SuperGAUs an der Stelle reduziert wird. Ich denk das wär im Sinne aller 3 Parteien, denn wenn da mal n gröberer Personenschaden entsteht, wird das Thema von Anwälten wahrscheinlich ordentlich zerlegt und ich denk mal dass da dann auch der Bikepark eventuell in Mitleidenschaft gezogen wird (und wenns nur der Ruf den BPs ist) und das will eigentlich gar keiner.
mfg
Max