Mal eine Frage an die, die sich gut mit dem Gesetz bzw. der StVO auskennen.
Ich hab einen Freund besucht und ,wie schon seit Jahren, in seiner Straße geparkt.
Vor diese Straße steht allerdings ein "Fahrverbot Ausgenommen Anrainer"-Schild. Und wie der Zufall es so will klemmt diesmal ein Strafzettel hinter der Scheibe; mit der Begründung: "Weil Sie das KFZ auf einer Straßenstelle abgestellt haben, die nur durch das Verletzen eines gesetzlichen Verbotes erreicht werden konnte."
Nur soweit ich weiß darf man doch als Besucher solche Straßen befahren, oder etwa nicht?
Und 35,- für sowas ist auch scherzhaft (vor allem wenn man bedenkt dass ich keinem den Platz nehme, denn dort sind massenhaft Plätze frei).