das klingt aber schon etwas eigenartig - stark nach zweierlei Maß
- wenn´s der Polizei hilft, dann wäre diese Hilfe recht und Zeugen gern gesehen, wenn aber ausnahmsweise (und ich gehe mal davon aus, daß das definitiv die Ausnahme ist) einer der Ordungshüter seine Grenzen massiv überschreitet, dann soll man gefälligst wegsehen, denn sonst behindere man den Beamtenapparat?
Seltsame Auffassung eines Rechtsstaates...
Im Wegsehen haben Deutschland und Österreich eine leider all zu tragische Tradition - vor diesem Hintergrund die Zivilcourrage einzelner auch noch von offizieller Seite anzuprangern ist unverantwortlich. - diese Damen wüßten sicherlich auch angenehmeres mit ihrer Zeit anzufangen, als in einem muffigen Gerichtssaal herum zu sitzen und sich ihre offenen Augen vorwerfen zu lassen ... :f: