naja, ganz so stimmt das nicht, sonst dürftest nämlich auch den Wald nicht Betreten zum spazierengehen.. Ein Wald kann zwar besessen und bewirtschaftet werden, unterliegt aber eben doch anderen Spielregeln als dein Privatgarten.
Forstgesetz aus den 70ern legt halt fest, dass Wald mal grundsätzlich zu Erholungszwecken betreten werden darf, damals waren MTB und Gravelbikes aber jetzt nicht wirklich ein Thema.
Optimal wär "für uns" halt eine Ausweitung des Betretungsrechts zu Ehrholungszwecken, ich persönlich erhol mich recht gut durchs mtb fahren, für unmotorisierte Fahrzeuge.
Wenn dann noch Forststraßen und co von öffentlicher Hand, also auch uns, gefördert werden, aber man ned mit dem Radl darauf fahren darf, hat das schon einen komischen Beigeschmack auch..