also bin zwar selbst intensivster Forststrassenbenutzer ,
aber es ist wirklich gut, daß die Klage abgewiesen wurde, das wäre wirklich eine Veramerikanisierung gewesen, wenn das durchgegangen wäre!
Ich sehe Mountainbiken übrigens nicht als Risikosportart, sondern mMn sollten sich die Biker da sie sich meist im "alpinen Gelände" bewegen auch die entsprechenden Vorsichtsmaßnahmen walten lassen (damit ist Biken eigentlich doch nichts anderes als Bergsteigen oder Bergwandern )
Die Mountainbiker die in der Auslegung der Rechtslage über die Strenge schlagen sind die eine Seite, sollten aber nicht als Rechtfertigung für den Waldbesitzer dienen.
Ich schreib übrigens absichtlich Waldbesitzer, da ja die Jäger eigene Interessen am Wald haben (welche sich mit keinem wie auch immer gearteten Betreten des Waldes vereinbaren lassen).
vG
Franz