Etwas widersinnig von dem "Schildersteller" das Zeichen für "Absolutes Halteverbot (hier ist weder Parken noch kurzes Halten erlaubt) anzubringen
und "Parken verboten" dazuzuschreiben ...
Also wenn ich nicht irre, ist die 30 km/h Geschwindigkeitsbeschränkung bis zum Beginn der Begegnungszone (20 km/h) gültig.
Ist aber ohnehin irgendwie klar. Wenn zB. auf der Autobahn im Baustellenbereich die Geschwindigkeit nach und nach
reduziert werden muss ( 100 - 80 - 60 km/h) wird das eigentlich auch nicht hinterfragt.
Hallo Andrea,
gib mal in deiner bevorzugten "Suchmaschine" Rennrad einstellen ein.
Da kannst du dann schon einiges zu dem Thema lesen ...
Und beim Triathlon gibt es doch sicher einige erfahrene Leute welche dir sicher mit Rat und Tat zur Seite stehen.