Die wichtigste Passage jedoch:
„Der Wald ist ein unverzichtbarer Lebens-, Wirtschafts- und Erholungsraum, in dem viele verschiedene Interessen aufeinanderprallen“, reagierte Landwirtschaftskammer-Österreich-Präsident Josef Moosbrugger in einer Aussendung. „Im Sinne der allgemeinen Sicherheit ist eine gezielte Lenkung der Mountainbikerinnen und Mountainbiker überaus wichtig. Das im Ministerratsvortrag angeführte ‚Vertragsmodell‘ zum Ausbau des Mountainbike-Netzes hat sich dabei bewährt und sollte weiter forciert werden“, so Moosbrugger.
Da ist wohl das Tiroler Modell 2.0 und das Vertragsmodell des Bundes gemeint:
Auf Initiative des Bundesministerium wurde ein „Vertragsmodell“ entwickelt, wonach auf Grund von Vereinbarungen mit den Waldeigentümern (Wegehaltern) Forststraßen für das Radfahren („Mountainbiking“) freigegeben werden, die (wild-) ökologisch verträglich sind und einen Ausgleich der Interessen der Waldeigentümer und Mountainbiker ermöglichen.
https://info.bml.gv.at/themen/wald/wald-freizeit/verhalten_wald/radfahrenimwald.html
Summa Summarum: (Wiedereinmal) erkannt, dass im Winter die Gäste ausbleiben und somit Geld fehlt, welches mit MTB Angeboten ausgeglichen oder sogar übertroffen werden soll.
Und damit alle, außer ein paar MTB etwas davon haben, das berühmte Lenkungsmodell (siehe oben: gezielte Lenkung). Es wird mit Sicherheit einiges getan, sprich, Strecken und Infrastruktur geschaffen.
Was allerdings nichts an der Tatsache ändert, dass nach wie vor, alle anderen Strecken und Wege, verboten bleiben.
Ein allgemeines Recht, den Wald, die Alpen zu befahren, ähnlich dem forstgesetzlichen Betretungsrecht, wird es nicht geben.