es gibt jetzt eine deutliche dbzgl warnung vom ölv (von heute, bezogen auf pumper/allergielauf, aber allgemeingültig):
"Der Österreichische Leichtathletik-Verband weist darauf hin, dass Sportler, die beim ÖLV gemeldet sind, nicht an Volksläufen teilnehmen dürfen, wenn dort ein vom ÖLV gesperrter oder suspendierter Athlet nachweislich am Start ist. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Lauf beim ÖLV gemeldet ist oder nicht."
bezogen auf die betroffenen trias und läufer/innen heißt das (im zusammenhang mit der anderen stellungnahme, die auf LH-teilnahme in kärnten ohne startnummer verweist) zweierlei:
(a) die suspendierten/gesperrten riskieren bei einem nummernfreien start bei verbandsgemeldeten veranstaltungen eine zusätzliche sanktion; und
(b) [das betrifft jetzt insb. LH und GS] - jede/r verbandsgemeldete (zumindest in der leichtathletik) riskiert eine sanktion, wenn er sich gesperrten in einem wettkampf (und sei es ein "wilder") stellt. ob die mit oder ohne nummer teilnehmen, ist dabei egal, und nachdem das reglement grundsätzlich sportartübergreifend gilt (zumindest wurde das bei RN vor einigen jahren so exekutiert), gilt es auch bei allen veranstaltungen - und sei es der füxl-cup.
fazit: wenn die das ernsthaft zu exekutieren anfangen, wirds in jedem fall um einiges ungemütlicher - for the better or the worse.