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cdale

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Beiträge von cdale

  1. Warum müssen Radfahrer bei ungeregelten Kreuzungen abbremsen und mit schleichenden 10 km/h dort drüber fahren?

     

    Muss er/sie ja nicht, sondern nur dann, wenn er/sie über eine gekennzeichnete Radfahrerüberfahrt fährt. Dort genießt RadfahrerIn absoluten Vorrang und als Autofahrer braucht man auch etwas Zeit um reagieren zu können. 10 km/h sind immerhin noch 3 Meter pro Sekunde!!

  2. Sachverständige sind besonders sachkundig in einem bestimmten (meist kleinen) Fachbereich.

     

    Sachkunde erwirbrt man durch Ausbildung (Studium, Meister) und/oder langjährige Praxis.

     

    Dann macht man einen SV-Kurs, wo man die rechtlichen Grundlagen der SV-Tätigkeit, Aufbau eines Gutachtens ertc. etc. lernt.

    Dann macht man die SV-Prüfung

    Dann stellt man den Antrag auf Eeintragung in die Gerichts-SV- Liste

    Dann wartet man

    und dann ist man SV

     

     

    Infos dazu bei

    Ingenieurkammer: http://www.aikammer.org/

    SV-Verband: http://www.sachverstaendige.at/

     

    bzw. bei mir im Büro (PM)

     

    lg

    cdale

  3.  

    Hat eigentlich noch jemand das epochale Standardwerk "Synthetische Programmierung des HP41", meines ist irgendwann am Institut für M.......... und M...........(sag ich jetzt nicht) mittelfristig requiriert worden und ist seither verspurlost.

     

    .. vom W.C. Wickes? Ja hab ich noch

    Das ist supi; was man mit synthetischem Programmieren dem HP 41 entlocken konnte

  4. @andreas999

     

    Klick bei Deinem Link auf Volltextversion und lies auf Seite 45 nach.

     

    Am 26.8.2003 ist der 111er in diesem Wortlaut außer Kraft getreten, weil er mit BGBL 78/2003 (verlautbart am 26.8.2003 geringfügig geändert wurde.

     

    Wennst des a net glaubst, kommst zu mir ins Büro (Hasnerplatz 10), dann mach ma a gemeinsame Leseübung :zwinker:

  5. @andreas999

     

    Da muß ich Dich und alle anderen leider enttäuschen!

    Stand des vor mir liegenden ForstG ist Mai 2005.

    Die letzte größere Änderung des ForstG war BGBL 59/2002; in dieser und allen folgenden ( BGBL 65/2002, 78/2003, 83/2004) gab es nur geringfügige redaktionelle Änderungen.

    §111 und 112 gelten wie oben dargestellt.

     

     

    Doch was nettes OT:

    Radiobericht Ö3 heute Mittag: In Tirol wurden etliche Hochstände (mutmaßlich von einer engl. Tierschutzvereinigung) umgesägt. :D

  6. Fortsetzung:

     

    @servasdiewadln

     

    Die Mindestwegbreiten müßten ins Gesetz, doch

    das ForstG ist ein Bundesgesetz und somit nur mit Nationalratsbeschluß zu ändern.

    Das läuft etwa so:

    1) Antrag (Initiative)

    2) Ausschuß/Unterauschuß, der einen Entwurf erstellt

    3) Begutachtung; dh. der Gesetzesentwurf wird an div. Interessenvertretungen (Kammern, Bünde etc.) zu Stellungnahme verschickt.

    Was da der (Wald)-Bauernbund, die ÖBF etc. dazu sagen werden?

    4) Ministerratsbeschluß

    5) Nationalratsbeschluß

     

    Mit viel Glück steht dann in zig Jahren im 33 (1): Jedermann darf, ......., Wald zu Erholungszwecken betreten und sich dort aufhalten und radeln.

    und im § 33 (3): wird "Befahren und Reiten" gestrichen

     

    @linzerbiker

     

    Verwaltungsübertretung ist schon richtig, zu anhalten siehe folgendes:

     

    § 111 (1) ForstG lautet: Das Forstschutzorgan hat die durch §112 eingeräumten Rechte einer öffentlichen Wache und ist befugt ... eine Faustfeuerwaffe zu führen.

    §112: Das Forstschutzorgan ist berechtigt

    a) Personen aus dem Walde seines Dienstbereiches zu weisen ....

    b) ...

    c) .... eine Person zum Zwecke ihrer Vorführung vor die Behörde auch festzunehmen ....

     

    Soviel zur Theorie und der Position der Waldbesitzer, Forstaufsichtsorgane etc.

     

    Mäßigung auf beiden Seiten ist angebracht!

  7. Aktueller Stand (Mai 2005):

     

    Forstgesetz 1975 i.d. Fassung v. BGBL I 2004/83:

     

    § 33 (1): Jedermann darf, ......., Wald zu Erholungszwecken betreten und sich dort aufhalten.

    § 33 (3): Eine über Abs. 1 hinausgehendeBenützung, wie Lagern bei Dunkelheit, Zelten, Befahren und Reiten ist nur mit Zustimmung des Waldeigentümers, hinsichtlich der Forststraßen mit Zustimmung jener Person, der die Erhaltung der Forststraße obliegt zulässig. .... Eine Zustimmung kann auf bestimmte Benützungsarten oder -zeiten eingeschränkt werden. ...

    §174 (3): Eine Verwaltungsübertretung begeht ferner, wer

    a) Wald zu Erholungszwecken entgegen dem Verbot des § 33 Abs. 2 oder ohne die gemäß Abs. 3 vorgesehene Zustimmung ...... benützt ...

    b) unbefugt im Walde

    1. eine für das allgemeine Befahren erkennbar gesperrte Forststraße befährt ...

     

    Diese Übertretungen sind in Fällen

    1. der lit. a .... mit einer Geldstrafe bis € 150,--

    2. der lit. b Z1, 3, und 4 .... mit einer Geldstrafe bis € 730,-- oder mit Arrest bis zu einer Woche

    ...... zu ahnden

  8. Mit Geduld ist das lösbar!

     

    Das Busenformeisen der besten aller Ehefrauen hat sich auch einmal verkrümmelt.

    Solange das Teil innen scheuert ist ein Ende in der Nähe der Trommel (bzw. der Löcher)

     

    1) Netzstecker ziehen und Wasser abdrehen

    2) Stirnlampe aufsetzen und dünnen steifen Draht besorgen

    3) Hand mit Draht in Trommel

    4) Rübe mit Stirnlampe in Trommel

    5) Mit anderer Hand Trommel drehen und guck'st Du

    6) 1-2 Stunden

    7) Wenn Ende von Titteneisen bei Loch, mit Draht herausfuzeln

    8) wenn erfolgreich 1) bis 4) in umgekehrter Reihenfolge

     

    Viel Erfolg

  9. Pläne haben wir alle digital.

    Aufgabenbereich wäre in erster Linie Projektierungsarbeiten (Vermessen, Pläne erstellen, CAD-Arbeiten) dann Massenermittlungen/Ausschreibungen erstellen, Rechnungsprüfung und was sonst noch anfällt. Später evtl. Bauaufsichten.

    Bauaufsicht, Statik und sonst. Schwieriges (Kläranlagen-, Wasserleitungsberechnungen etc.) mache ich selbst.

    lg

    cdale

  10. Hallo Leute!

     

    Ich suche ab sofort eine/n bautechnische/n Zeichner/in bzw. HTL-Techniker/in.

    Für den Anfang 20-30 Std./Wo. Beste Acad Kenntnisse sind Voraussetzung.

    Ich bin Zivilingenieur für Bauwesen, Tätigkeitsbereich hauptsächlich Siedlungswasserbau, etwas Straßenbau, Hochbau, Statik und was sonst noch anfällt.

    Derzeit Graz-Annenstraße, ab März Hasnerplatz.

    Bei Interesse --> PM

     

    Bis dann

    cdale

  11. L17 kann ich nur empfehlen.

     

    Hab ihn gerade mit Sohnemann Nr.1 (durch)gemacht.

    Nach 3000 km unter meiner Beobachtung/Anleitung lass ich ihn mit ruhigerem Gewissen und weniger Sorgen als nach den 10/20 Fahrstunden beim normalen 18er alleine fahren.

    Diese Praxis ist meiner Meinung nach Gold wert.

     

    lg und bike-on

    cdale

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