Solange keine Fotos von den T... in der Klagschrift ist, behaupten wir mal, dass das nur eine Behauptung bzw. Wunschvorstellung vom Sacherkogelheinzi ist.
Ich habe am eigenen Leib auch schon mal eine saftige Auseinandersetzung vor Gericht erlebt. Ich vertreten durch eine Obersuperwirtschaftskanzlei aus Wien, die klagende Partei hatte im Aufsichtsrat ihren Haus- und Hofhund (sprich RA). Als ich mir die ganze Scheiße (gespickt mit Behauptungen und Lügen) in der Klagsschrift durchgelesen habe, dachte ich mir a) ich hau eam ane eini und b) auf diese offensichtlichen Passagen wird die Obersuperkanzlei ja wohl entsprechend eingehen, um - auch wenn es juridisch belanglos sein mag - ein zumindest emotionelles Gegengewicht zu präsentieren. Sonst hat man ja das Gefühl "negieren/schweigen ist Zustimmung". Die Obersuperkanzlei meinte jedoch "schön sachlich bleiben, das spielt letztlich keine Rolle". Vielleicht hatten sie Recht. Ich hatte jedoch das Gefühl, dass mit solchen Sauformulierungen, wie sie auch hier zu finden sind, natürlich versucht wird, gezielt Einfluss zu nehmen auf den Richter. Der Dobermann der Gegenpartei trat auch vor Gericht im gleichen Stile auf. Mein Vertreter war korrekt, brav ...gefühlsmäßig überflüssig und wirkungslos. Die Chance, dass es schiefgeht liegt bei 1/3, denn er kann das Gefühl haben "der hat nicht alle, spinnt der, na der soll vor mich hintreten mit dem Dreck" (rechnerisch 1/3 ...wohl eher weniger) oder "ignorieren, weil letztlich belanglos" oder "im Grunde stimmt es, de jungen Sauhund erlauben sie heute ja schon alles".
Somit steckt dahinter vermutlich mehr Kalkül als wir glauben ...glaube ich jetzt mal.