aha :confused::confused:
na wenn das so ist und man eh " nix" dergleichen braucht,...
na dann frag ich mich warum ich 3 monate rennerein auf mich genommen habe,.......
war bei der wirtschaftskammer, und auf der bh,....und dann zum gricht....
Mir erklärte die behörde, um mit fahrrädern oder teilen handeln zu dürfen bedarf es gar nix an fähigkeiten (norm handelgwerbe)..
auf deutsch darf jeder der will und kann.
aber in dem moment wo ich baue, repariere oder zerlege handle ich nicht mehr, ich verrichte eine handwerkliche tätigkeit!
also wo ist ihre befähigung? wo hams das glernt? wer sagt mir das sie das können?
in der gewerbeordnung steht drin was alles als befähigungsnachweis gilt, von meisterbriefen bis hin zu referenzschreiben alles dabei)
was ich so rausghört habe bei dem herrn auf der bh sollte es sich um eine handwerkliche ausbildung handeln. ich bin kaufmann- was in dem fall schlechte vorraussetzungen waren um dem herrn von meiner materialkenntnis zu überzeugen,...
total confused bin ich dann ne woche später zum gericht um mich zu erkundigen.
fakt ist der, wenn ich nur normales handelsgewerbe ( ohne rep, umbau,....) angemeldet habe, und irgendjemand hauts auf die fresse weil von mir aus der lenker aufgangen oder a laufrad rausfällt, das ich vorher zusammengebaut/repariert hab,.......
na dann wirds eng für mich. wenn der klagt bin ich voll erledigt!!!
(auskunft rechtsberatung, und dem doppelmagister glaub ich wenn der das sagt, zumal der das selber rausrecherchieren mußte)
also wie war das nochmal, kann jeder machen???????
ich habe das problem zwar inzwischen schon gelöst,.......
aber mich würds wirklich interessieren warum ich mir das alles antun mußte wenn " des eh jeder machen kann"
mfg
ich seh grad an dem link oben,........(habi vorher net glesen)
ich mein kann das sein das des in wien anders gehandhabt wird wie in der stmk????????