Bei Gewährleistung geht es immer um Mängel (auch versteckte) , die zum Zeitpunkt des Kaufes schon vorhanden waren.
Bei einem Gewährleistungsfall in den ersten 6 Monate, muss der Verkäufer beweisen das der Mangel zum Zeitpunktes der Übergabe, nicht vorhanden war, in den restlichen 18 Monaten der Käufer.
Da ein derartiger Beweis sehr aufwändig zu führen ist (Gutachter usw.), beträgt die gesetzliche Gewährleistung in der Praxis (leider) nur 6 Monate.