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Der Verletzungs-Thread


Empfohlene Beiträge

Eines der Probleme ist sicherlich auch, dass die Fahrtauglichkeit bei Vielen mit fortschreitenden Alter und Fahrleistung drastisch abnimmt.

 

Ich habe es geschafft meinem Großvater mit etwa 80 das Auto zu verkaufen und mit mir oder Taxi zu fahren. Bei meinem Schwiegervater gelingt uns das leider nicht.

 

Mein Führerschein läuft 2032 ab und ich denke jetzt schon nach, ob ich mit 72 noch Fahren muss.

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Das gilt nicht, wenn ein einspuriges Fahrzeug überholt wird.

 

Also ist es in dem Fall andersrum? Die 80 jährige schleicht hinterm Rennräder mit 40kmh. Dem Autofahrer dahinter wirds zu blöd. Er überholt und Just zu dem Zeitpunkt beschließt die 80 jährige dann doch zu überholen?

 

Es macht irgendwie wenig Sinn dass der hintere die Schuld hat, evtl konnte der den Radler gar nicht sehen (sehr wahrscheinlich etwa bei verdunkelten Scheiben sie so üblich). Noch dazu ist ja die 80jahrige in den Radler gefahren anstelle den Blechschaden mit dem überholenenden in Kauf zu nehmen. Wir wissen ja alles Blech ist wichtiger als Menschenleben...

 

Ausnahme wäre nur, das vordere Auto hat den Blinker schon gesetzt bevor das hintere den Überholvorgang beginnt.

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Das gilt nicht, wenn ein einspuriges Fahrzeug überholt wird.

 

Überholen: überholabstand entsprechend der Geschwindigkeit , sollte in dem Fall schon mind 2 Meter sein. Dafür ist zumindest das teilweise wechseln auf die nächste Fahrspur notwendig.

Jetzt erklärst noch kurz, weshalb dann ohne zu schauen überholt werden darf

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Hier übrigens noch ein etwas besser formulierter Artikel ("krachte von hinten in das Rennrad" triffts wohl bei den Folgen besser als das verharmolsende "touchiert")

https://www.heute.at/s/rennrad-unter-auto-eingeklemmt-fahrer-schwer-verletzt-100198113

Der Widerspruch zw. dem selber-überholt-werden und "Ausweichen auf die linke Spur [...] war offenbar nicht mehr rechtzeitig möglich" steht aber auch da drin.

Meine These: die Dame wollte eher klassisch vorbeifahren (statt: richtig überholen inkl. rechtzeitig blinken), sah den PKW neben sich und war dann mit der Situation völlig überfordert, hat sich im Affekt für das kleinere "Hindernis" entschieden und zu spät gebremst.

Da hätte wohl nichtmal ein Tagfahr-Rücklicht geholfen, dennoch überleg ich, das in Zukunft immer zu nehmen.

 

Bin verdammt froh, dass meine liebsten das nicht lesen, denn sonst könnt ich mir mein "Ja, ich fahr eh vorsichtig!" einrexen. Und den Tauern, vor dem ich bisher wegen des Verkehrs echt Spundus hatte, sowieso. Es is wirklich schiach.

Auch an dieser Stelle nochmal möglichst schnelle Fortschritte bei der Genesung!

Bearbeitet von BikeBär
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Eine solch ähnliche Situation hat meine Straßen-Radsport Karriere abrubt enden lassen.

 

Situation war so das mich gegen 0700 am Weg zur Arbeit einer, der wohl aus seiner Nachtschicht heim gefahren ist, überholt hat. Blöderweise zu einem Zeitpunkt als wir beide einen LKW als Gegenverkehr hatten. Der wo mich dann ... hihi ... "touchiert" hat war halt auch der Meinung das es weniger macht mich zu streifen als den LKW. Nach diesem Zeitpunkt bin ich nie wieder Rennrad gefahren.

 

Mir ist zum Glück nichts passiert, bin in die Wiese die daneben war. Nicht 1 Kratzer, nur am Rad ein paar und eine Speiche. Also alles super glücklich für mich ausgegangen. Nachdem der Arsch aber einfach weiter gefahren ist hab ich den angezeigt. Wäre der stehen geblieben hätte ich denke ich gesagt fahre heim, könnte jeden passieren und es ist ja nix schlimmes passiert. Auf jeden Fall hat der bei der Vernehmung gesagt er weiß nichts davon bzw hat er nicht gemerkt das er mich gestreift hat. Er könne sich aber schon an mich erinnern, auch an den Gegenverkehr. Er hat am Ende eine 50 Euro Strafe bekommen weil er mich mit zu wenig Abstand überholt hat. Zum Unfall gab es ja keine Zeugen, somit ist nicht mehr raus gekommen.

 

Lieber Chriz: zum Glück hattest du Zeugen und zum Glück geht es bei dir wieder bergauf. Wünsche dir alles gute.

 

 

Lustige Geschichte noch: nach 2 Jahren hab ich das Rad repariert, Speichen getauscht (Racing Zero, was für ein Akt hihi) und wollte es dann bei Zeiten mal inserieren zum Verkauf. Wie es der Zufall will wurde es aus dem Keller gestohlen. Lieber wär mir gewesen wenn sie es vor der Reparatur gestohlen hätten haha

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Kannst du das bitte Erklären.

 

hat mir letzte woche der fahrlehrer meiner tochter bei der elterneinschulung für l17 erklärt. wenn ein einspuriges fahrzeug überholt wird, darf man den überholenden auch überholen. tempolimit und seitenabstände müssen natürlich eingehalten werden. das war mir auch neu, aber ich hab jetzt nicht in der stvo nachgelesen zur überprüfung, geb ich zu.

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Jetzt hab ich ein Bike in Regenbogen Farben.

Nachdem die Schmerzmittel Infusionen abgesetzt wurden kommen überall blauen Flecken zum Vorschein und mein Körper schmerzt so sehr als ob mich ein Auto überfahren hätte. Moment ! Das hat es ja ;)

wie schauts aus mit abschürfungen? die waren bei anfangs fast das ärgste übel. beim verbandswechslen am hinterteil hätte ich schreien können.

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hat mir letzte woche der fahrlehrer meiner tochter bei der elterneinschulung für l17 erklärt. wenn ein einspuriges fahrzeug überholt wird, darf man den überholenden auch überholen. tempolimit und seitenabstände müssen natürlich eingehalten werden. das war mir auch neu, aber ich hab jetzt nicht in der stvo nachgelesen zur überprüfung, geb ich zu.

 

https://www.jusline.at/gesetz/stvo/paragraf/16

da find ich nirgends so eine Ausnahme, es sei denn, es gibt noch einen anderen Paragraphen, der das regelt

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Punkt 3 der dort aufgelistet ist, ist wohl etwas blöd gelöst.

(3) Ob und inwieweit das Überholen im Bereich schienengleicher Eisenbahnübergänge verboten ist, richtet sich nach den eisenbahnrechtlichen Vorschriften.

 

Ich hab in der Fahrschule gelernt, dass dort absolutes Überholverbot gilt (vor und nach dem Bahnübergang, solange die 3 Balken angezeigt werden). Aber natürlich leiwand, wenn in der STVO auf die Eisenbahnrechtlichen Vorschriften verwiesen wird. Ist somit den meisten Autofahrern unbekannt.

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